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Pflegeversicherung Checkliste

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Pflegeversicherung Checkliste

Informationen zur Pflegeversicherung

Die Menschen werden immer älter. Damit steigt aber auch die Gefahr einer Pflegebedürftigkeit. Das Bundesgesundheitsministerium prognostiziert, dass es im Jahr 2050 etwa 4,4 Millionen pflegebedürftiger Menschen in Deutschland geben wird. Der Staat schreibt deshalb vor, dass jeder Krankenversicherte in Deutschland verpflichtend in eine Pflegeversicherung einzahlt: Gesetzlich Versicherte zahlen meist in die gesetzliche Pflegeversicherung ein, Privatversicherte in die private Pflegepflichtversicherung.

Diese Versicherungen finanzieren die Leistungen für Pflegebedüftige, die ab 2017 in fünf Pflegegrade eingeteilt werden. Ausreichend sind diese Leistungen aber nicht unbedingt. Vor allem bei der Pflege in einem Pflegeheim reichen die Mittel oft nicht aus – der Differenzbetrag muss dann aus eigenen Mitteln bestritten werden.

Ist kein eigenes Geld mehr vorhanden, können auch die Angehörigen mit der Zahlung belastet werden. Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung, die im Pflegefall zusätzliche Summen ausschüttet, bleiben das eigene Vermögen und das der Angehörigen unangetastet.

Gesetzliche Pflegeversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung und die private Pflegepflichtversicherung sollen dafür sorgen, dass pflegebedürftige Versicherte eine Grundsicherung erhalten, die ihnen die Bewältigung des Alltags ermöglicht, ohne dass sie selbst oder ihre Angehörigen finanziell zu stark belastet werden. Zur Gewährung der Pflegeleistungen sind grundsätzlich eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen oder, bei privat Pflegeversicherten, die Medicproof GmbH, und eine anschließende entsprechende Einstufung notwendig.

Die vom Gesetzgeber geschaffene Pflegeversicherung sieht fünf verschiedene Grade von Pflegebedürftigkeit vor. Je nach Einstufung gewährt die Pflegekasse geringere oder höhere Pflegeleistungen. Weitere Informationen zur gesetzlichen Pflegeversicherung.

Private Pflegeversicherung

Die Gewährung eines Pflegegrads bedeutet leider keineswegs, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen finanziell gut abgesichert sind: Meist reicht die staatlich verordnete Pflegeversicherung bei weitem nicht aus, um die Kosten eines Pflegefalls zu decken. Insofern ist es ratsam, eine zusätzliche private Pflegeversicherung abzuschließen, die im Ernstfall hilft, die Differenz zu den tatsächlichen Ausgaben auszugleichen.

Private Versicherer bieten drei unterschiedliche Pflegezusatzmodelle an: Die Pflegetagegeldversicherung, bei der der Versicherte ein zuvor festgelegtes Tagegeld zur freien Verfügung erhält; die Pflegekostenversicherung, die die Übernahme der verbleibenden Kosten bis zu einer bestimmten Höchstsumme garantiert, und die Pflegerentenversicherung, bei der eine vereinbarte Rente ausgezahlt wird.

Verschiedene Arten der privaten Pflegeversicherung

Private Pflegezusatzversicherungen gibt es in verschiedenen Varianten: Einen festen Tagessatz sichern sowohl die Pflegetagegeldversicherung als auch die Pflegerentenversicherung zu; die Pflegekostenversicherung beteiligt sich an den Restkosten, die dem Pflegebedürftigen nach der Zahlung der Pflegekasse verbleiben.

Welche Art der Pflegeversicherung die beste ist, lässt sich nur individuell entscheiden: So lassen sich die Beträge der Pflegetagegeldversicherung und der Pflegerentenversicherung im Gegensatz zu denen der Pflegekostenversicherung frei verwenden, während eine Pflegekostenversicherung immer zweckgebunden ist. Dafür können die Kosten mit einer Pflegekostenversicherung unter Umständen besser gedeckt werden.

Meist übernehmen die Zusatzversicherungen die Einstufungen der Pflichtversicherungen und sehen für die verschiedenen Pflegegrade unterschiedlich hohe Zahlungen vor.

Die Kosten der Pflegezusatzversicherung

Die Kosten einer Pflegezusatzversicherung orientieren sich sowohl an der Art der Pflegeversicherung als auch am Alter und Gesundheitszustand des zu Versichernden, außerdem an der Höhe der vereinbarten monatlichen Maximalzahlung. Aufgrund der Faktoren Alter und Gesundheitszustand sollte man mit dem Abschluss der Versicherung nicht zu lange warten. Außerdem kann Pflegebedürftigkeit prinzipiell in jedem Alter eintreten und ist nicht nur auf Senioren beschränkt.

Vor dem Abschluss der Versicherung verlangen die Versicherer normalerweise eine Gesundheitsprüfung. Es gibt jedoch die staatlich bezuschusste, sogenannte Pflege-Bahr-Versicherung, die nach Art einer Pflegetagegeldversicherung gestaltet ist und keine Gesundheitsprüfung erforderlich macht. Eine Pflege-Bahr-Versicherung kann jeder erwerben, der das 18. Lebensjahr bereits vollendet hat, gesetzlich oder privat pflegepflichtversichert ist und bislang noch nie Pflegeleistungen bezogen hat. Pflege-Bahr ermöglicht so auch Personen mit Vorerkrankungen den Abschluss.

Anbieter von Pflegeversicherungen vergleichen

Wer eine Pflegezusatzversicherung abschließen möchte, sollte sich zunächst darüber Gedanken machen, welche Art der Versicherung er bevorzugt: Soll es eine Pflegetagegeld-, eine Pflegekosten- oder eine Pflegerentenversicherung sein? Fällt die Wahl auf die Pflegetagegeldversicherung, gilt es zusätzlich zu entscheiden, ob eine reguläre Police oder eine Pflege-Bahr-Versicherung besser erscheint.

Ist die Entscheidung gefallen, sollte ein ausführlicher Anbietervergleich erfolgen: Nicht jeder Anbieter von Pflegeversicherungen bietet dieselben Konditionen. Augenfällig wird das etwa, wenn man die versicherten Summen der einzelnen Pflegegrade in der privaten Pflegezusatzversicherung betrachtet.

Selbst bei gleicher Leistung kann die Höhe der Prämien abweichen, so dass sich durch einen Vergleich der Pflegeversicherungen viel Geld sparen lässt.