Pflegegrad 3

Einstufung der Pflegebedürftigkeit: Pflegegrad 3

Bei wem Pflegegrad 3 festgestellt wird, der ist in seiner Selbstständigkeit bereits schwer beeinträchtigt. Der Pflegebedarf ist hier schon groß, finanzielle Zuschüsse werden daher dringend gebraucht. Wie hoch diese bei Pflegerad 3 ausfallen, welche Voraussetzungen vorliegen müssen und vieles mehr, lesen Sie hier.

Pflegegrad 3
Einstufung der Pflegebedürftigkeit: Pflegegrad 3

Oftmals fängt es vergleichsweise harmlos an, bis die Einschränkungen im Alltag nach und nach immer mehr werden. Körperliche Gebrechen und geistige Verwirrtheitszustände sind häufige Begleiterscheinungen des Alterungsprozesses.

Damit müssen wir alle leben und umgehen. Vor allem aber, muss auch das Umfeld damit zurecht kommen und den Betroffenen dabei unterstützen, gute Lösungen für den Alltag zu entwickeln.

Das kann in Form von persönlicher Betreuung und Pflege passieren, aber auch darin bestehen, zu organisieren, dass professionelle Pflegedienste sich täglich kümmern. Wofür auch immer man sich entscheidet, es fallen zusätzliche Kosten an. Egal ob ein pflegender Angehöriger täglich zum Pflegebedürftigen fahren und dafür Fahrtkosten aufwenden muss, oder ein Pflegedienst für die Grundpflege sein rechtmäßiges Gehalt fordert: Pflege ist verdammt teuer.

Deshalb sind in Deutschland die meisten Menschen gesetzlich oder privat pflegepflichtversichert. So ist sichergestellt, dass die Pflegekassen einen Teil der Pflegekosten übernehmen und damit den Pflegebedürftigen und die Angehörigen entlasten.

Pflegegrad 3: Voraussetzungen

Der Pflegegrad 3 wurde bei der Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade zum 01.01.2017 denjenigen zugeordnet, die vorher in Pflegestufe 1 und in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt waren, sowie allen, die in Pflegestufe 2 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz (e.A.) waren. Gerade für Angehörige von Pflegestufe 1 bedeutet diese Zuordnung eine enorme finanzielle Verbesserung.

Wer vor dem 01.01.2017 noch nicht als pflegebedürftig eingestuft wurde, der kann einen erstmaligen Antrag auf Pflegeleistungen stellen und in diesem Weg in Pflegerad 3 eingestuft werden. Zudem besteht die Möglichkeit bei Veränderung der Pflegesituation eine Höherstufung zu verlangen. So ist der Wechsel von Pflegegrad 1 oder 2 auf 3 natürlich ebenfalls möglich.

Entscheidend für die Feststellung des Pflegegrads 3 ist, wie viele Punkte im Rahmen des Neuen Begutachtungsassessment vergeben werden. Die Skala reicht von 0-90 Punkte, wobei 90 Punkte eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bedeuten. Bei einer Punktzahl zwischen 47,5-69,5 wird Pflegegrad 3 festgelegt.

Die Punkte ergeben sich durch die Einschätzung zum Vorliegen verschiedener Einschränkungen und psychischer Problemlagen, Einschränkungen der Mobilität und zu Problemen in der Lebensführung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen.

Pflegegrad 3: Leistungen

In fast allen Bereichen haben sich die Leistungen 2017 gegenüber dem Vorjahr verbessert. Das Pflegegeld betrug in 2016 bei Angehörigen der Pflegestufe 1 mit e.A. nur 316 Euro und bei Pflegestufe 2 ohne e.A. 458 Euro. Seit 2017 liegt es bei 545 Euro im Monat. Die Pflegesachleistungen haben sich von 698, bzw. 1144 Euro auf 1298 Euro erhöht. Dasselbe wird nun für die Tages- und Nachtpflege gezahlt.

Für die stationäre Unterbringung werden 1262 Euro Zuschuss gewährt. Pflegebedürftige in Pflegestufe 2 erhielten bisher allerdings 1330 Euro. Durch den Besitzstandschutz ist ihnen aber zugesichert, dass der Teil der Kosten, den sie selbst zahlen müssen, sich nicht erhöht. Im Folgenden sehen Sie die Leistungen aus der Pflegekasse bei Vorliegen des Pflegegrads 3 noch einmal im Überblick.

Pflegegrad 3
Entlastungsbetrag 125 Euro
Pflegegeld 545 Euro
Pflegesachleistungen 1298 Euro
Tages- und Nachtpflege 1298 Euro
Stationäre Pflege 1262 Euro

Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn die Pflege zuhause stattfindet und selbst organisiert wird. Also zum Beispiel dann, wenn Angehörige pflegen. Pflegesachleistungen dienen dazu, einen ambulanten Pflegedienst zu bezahlen. Es können auch Pflegegeld und Sachleistungen kombiniert beantragt werden. Allerdings wird dann das Pflegegeld um den Anteil der Pflegesachleistungen gekürzt. Leistungen für eine teilstationäre Tages- oder Nachtpflege können zusätzlich zum ungekürzten Pflegegeld in Anspruch genommen werden.

Pflegegrad 3 beantragen

Ein erstmaliger Antrag auf Pflegeleistungen wird, ebenso wie der Antrag auf Erhöhung des Pflegegrads, an die Krankenkasse gestellt. Dieser kann schriftlich, aber auch telefonisch erfolgen. Bei einem formlosen Antrag, wird die Krankenkasse dem Antragsteller weitere Unterlagen zum Ausfüllen zusenden. Antragsteller ist dabei immer die Pflegebedürftige Person. Ein Angehöriger oder Pfleger ist es nur dann, wenn eine Vollmacht oder bestehende Vormundschaft vorliegt.

Innerhalb von 5 Wochen muss der Medizinische Dienst der Krankenkassen dann ein Gutachten erstellt und die Pflegekasse einen Bescheid über den zustehenden Pflegegrad erteilt haben. Ein Antrag sollte bei Eintreten der Pflegebedürftigkeit unbedingt ohne Verzögerung gestellt werden, da Leistungen rückwirkend nur bis zu Beginn des Monats der Antragstellung gewährt werden können.

Ist die Pflegebedürftigkeit also am 08.02.2017 eingetreten und der Antrag wird erst zum 25.03.2017 gestellt, dann kann die Leistung frühestens mit Wirkung zum 01.03.2017 bewilligt werden. Natürlich haben Sie bei einem ablehnenden Beschied oder bei einem Ihres Erachtens nach zu niedrig festgelegten Pflegegrad die Möglichkeit Einspruch gegen den Bescheid einzulegen. Dieser wird dann erneut geprüft.

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