Ausfallversicherung

Ausfallversicherungen: Überblick und Beitragsvergleich

Als Unternehmer oder Freiberufler tragen Sie Tag für Tag ein hohes Maß an finanzieller Verantwortung. Doch was, wenn Sie wegen Krankheit länger ausfallen oder ein Brand das Unternehmen lahm legt? Das Coronavirus zeigt aktuell, wie schnell es zu ernsten Einbußen kommen kann. Ausfallversicherungen schützen Ihre Existenz.

Ausfallversicherung für Unternehmen

Egal, ob Sie ein kleines Unternehmen führen, das andere Firmen beliefert, oder Vermieter einer Wohnanlage sind, ob Sie selbst Waren produzieren oder eine Arztpraxis leiten:

Wenn keine Umsätze gemacht werden, aber die Fixkosten weiter laufen, ist das meist ein Zustand, der finanziell nicht lange tragbar ist.

Ein vorher gut laufender Betrieb kann schnell in Engpässe geraten. Geschäftspartner in Insolvenz, zahlungsunfähige Mieter, lahmgelegte Maschinen oder die eigene Krankheit – viele Faktoren können zu einem Umsatzstopp führen.

Die Kosten für Mieten, Löhne und Ähnliches schrauben sich dann in kurzer Zeit in unangenehme Höhen und nichts steht auf der Einnahmenseite gegenüber.

Gut, dass es die Ausfallversicherung gibt!

Wir stellen Ihnen im Folgenden die wichtigsten Ausfallversicherungen (es gibt die unterschiedlichsten Varianten von Ausfallversicherungen) vor und sagen Ihnen, was diese leisten.

Praxisausfallversicherung / Kanzleiausfallversicherung

Die Praxisausfallversicherung wurde speziell für Freiberufler wie etwa Ärzte, Apotheker, Ingenieure und Architekten, auch für Steuerberater, Notare und Wirtschaftsprüfer entwickelt.

Müssen Sie Ihre Praxis oder Büroräume wegen Krankheit, wegen eines Unfalls, infolge eines Sachschadens durch Brand, Blitzschlag, Hagel oder Sturm oder auch wegen einer angeordneten Quarantäne schließen, so nehmen Sie nichts mehr ein, während die Kosten einfach weiterlaufen.

Eine Krankentagegeldversicherung ist ein guter Anfang, deckt aber nur Ihren eigenen entgangenen Nettolohn ab, die Kosten der Praxis wie Miete, Leasingraten, Zinsen und Personalkosten hingegen nicht. Mit der Praxisausfallversicherung sind Sie auf der sicheren Seite.

Im Falle einer bei Ihnen eintretenden temporären Arbeitsunfähigkeit oder einer zwangsweise geschlossenen Praxis tritt die Praxisausfallversicherung in Kraft und übernimmt alle oben genannten Kosten einschließlich Steuern, Versicherungen und Buchführungskosten.

Ab welcher Ausfallspanne die Praxisausfallversicherung zum Tragen kommt, können Sie selbst vorher festlegen. Wichtig ist es, neu hinzugekommene Kosten für Versicherungen, Personal oder ähnliches sofort dem Versicherer mitzuteilen, um im Schadensfall nicht über die Höhe der Ersatzleistungen streiten zu müssen.

Betriebsausfallversicherung

Während die beiden Versicherungen Ertrags- und Betriebsunterbrechungsversicherung nur dann einspringen, wenn der Betrieb aufgrund von Sachschäden, die durch Brand, Blitzschlag, Hagel, Sturm, austretendes Leitungswasser oder ähnliches, stillsteht, leistet eine Betriebsausfallversicherung auch dann, wenn der Betrieb wegen des krankheits- oder unfallbedingten Ausfalls einer Person nicht weitergeführt werden kann. Das ist sehr häufig bei Selbständigen und Freiberuflern sowie bei kleineren Handwerksbetrieben der Fall.

Hier finden Sie weitere Informationen (Kosten, Leistungen, Zielgruppe und Anbietervergleich) zur Betriebsausfallversicherung.

Ertragsausfallversicherung

Betriebe, die nicht nur von einer Person abhängig sind, können stattdessen eine Ertragsausfallversicherung abschließen. Diese sichert neben den Personalkosten, Mieten, Zinsen, Versicherungen und Steuern auch den entgangenen Betriebsgewinn ab, wenn der Betrieb stillsteht. Auch die Kosten für die Anmietung von Produktions- und Lagerräumen werden i.d.R. vom Versicherer übernommen.

Allerdings tritt die Ertragsausfallversicherung nur in Kraft, wenn die Betriebsunterbrechung durch einen Sachschaden bedingt wurde. Können Sie also Ihre Produktion nicht fortführen, weil Ihre Waren und Rohstoffe, bzw. das Produktionsgebäude durch Brand, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Erdbeben, Überschwemmungen, Fahrzeuganprall oder ähnliches beschädigt oder unbenutzbar wurden, dann greift der Versicherungsschutz der Ertragsausfallversicherung.

Forderungsausfallversicherung

Mehr als 140.000 Insolvenzen wurden im Jahr 2013 angemeldet. Dabei sind davon nicht nur das Unternehmen oder die Privatperson selbst betroffen, sondern auch alle diejenigen, die noch Forderungen an den Betroffenen haben. Forderungsausfälle können schnell auch für die Gläubiger zum immensen Problem werden, eine gefährliche Kettenreaktion setzt ein.

Sie können Ihr Unternehmen mit einer Forderungsausfallversicherung effektiv vor Liquiditätsproblemen schützen und damit Planungssicherheit gewinnen. Die Forderungsausfallversicherung bietet Ihnen einen Inkassoservice, hilft Ihnen also, ausstehende Zahlungen einzufordern.

Bereits bei Zahlungsverzug des Kunden können Sie vom Versicherer, je nach Vereinbarung, eine Entschädigung erhalten. Von der Versicherungsgesellschaft durchgeführte Bonitätsprüfungen helfen Ihnen, einen zahlungsunfähigen Geschäftspartner frühzeitig zu erkennen.

Ersetzt werden die in Rechnung gestellten Kosten für Lieferungen und Leistungen (einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, wenn Sie nicht als Kleinunternehmer beim Finanzamt geführt werden). Dabei sind sowohl inländische als auch ausländische Forderungen versichert.

Mietausfallversicherungen

Das bereits oben beschriebene Schneeballsystem kann auch in Mietverhältnissen schnell eintreten. Der Mieter wird krank und arbeitslos, kann seine Miete nicht mehr zahlen; der Vermieter hat laufende Kosten, die normalerweise von der Miete abgedeckt werden müssen… schon befindet man sich als Hauseigentümer in der Abwärtsspirale.

Von dem Alptraum einer an Mietnomaden vermieteten Wohnung ganz zu schweigen. Muss man mit der Miete kalkulieren oder hat man mehrere Wohneinheiten zu verwalten, sollte man unbedingt eine Mietausfallversicherung abschließen.

Oftmals können Sie sich schon für kleines Geld umfangreich absichern. Die Versicherung übernimmt ausbleibende Mietzahlungen einschließlich Nebenkosten für bis zu 12 Monate. Allerdings muss der Vermieter vor Abschluss des Mietvertrages den Mieter auf Solvenz geprüft haben und im Falle des Ausbleibens von Zahlungen Maßnahmen gegen den Mieter treffen, etwa das Schreiben einer Abmahnung und das Erheben einer Räumungsklage.

Auch am vermieteten Objekt entstandene Sachschäden können mitversichert werden. Bei gewerblich genutzten Immobilien ist der Mietausfall oft noch höher als im Privatbereich, auch hier kann es schnell zu Zahlungsversäumnissen kommen. Auch dann greift die Mietausfallversicherung.

Maschinenausfallversicherung

Die Maschinenausfallversicherung, häufig auch Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung genannt, ist vor allem für Fertigungsbetriebe eine wichtige Versicherungsart. Kommt es aufgrund eines Schadens an einer Maschine zu einer Unterbrechung in der Produktion oder Weiterverarbeitung, dann greift die Maschinenausfallversicherung. Hier sind besonders sogenannte Engpassmaschinen erfasst, aber auch alle anderen Maschinen und Geräte, die Sie im Maschinenverzeichnis aufgenommen haben.

Die Maschinenausfallversicherung übernimmt im Falle einer Betriebsunterbrechung die laufenden Kosten wie Löhne und Gehälter, Steuern, Zinsen, Versicherungen u.Ä. Daneben wird Ihnen auch der entgangene Gewinn ersetzt. Ursachen für Schäden an den Maschinen können zum Beispiel Sturm, Hagel, Material- und Konstruktionsfehler, Kurzschlüsse, Überspannungen oder Bedienungsfehler sein.

Oftmals wird auch eine Allgefahrendeckung angeboten, dann sind Sie gegen alle Risiken abgesichert, die nicht explizit vom Versicherungsschutz ausgenommen werden. Die Maschinenausfallversicherung übernimmt ebenfalls die anfallenden Kosten zur Schadenminderung oder -abwendung.

Veranstaltungsausfallversicherung

Das Coronavirus sorgt aktuell für leere Messehallen und Stadien ohne Zuschauer. Doch Gründe für ein Nicht-Stattfinden von Veranstaltungen gibt es auch ohne das Coronavirus viele: Sie reichen von ungünstigen Witterungseinflüssen über behördliche Anordnungen bis hin zum Nichterscheinen angekündigter Prominenter. Insofern ist das Risiko eines Veranstaltungsausfalles durchaus gegeben.

Veranstalter können hier mit der Veranstaltungsausfallversicherung vorbeugen: Diese Versicherung deckt Vermögensschäden ab, die dem Veranstalter durch Ausfall nach bestimmten Ereignissen entstehen können.

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