Firmenrechtsschutzversicherung

Firmen-/Gewerberechtsschutz: Überblick und Vergleich

Selbständige, Freiberufler und Unternehmen werden im Rahmen Ihrer Tätigkeiten oftmals in Rechtsstreitigkeiten verwickelt und benötigen eine Rechtsschutzversicherung. Doch welche Tarife sind gut und günstig? Wer verzichtet auf eine lange Wartezeit? Nutzen Sie den Rechtsschutzvergleich und prüfen Sie Ihr Sparpotenzial – kostenfrei und unverbindlich.

Firmenrechtsschutzversicherung

Als Inhaber einer Firma sind Sie in Deutschland nicht zum Abschluss einer Gewerberechtsschutzversicherung verpflichtet. Für die allermeisten Selbständigen ist es jedoch empfehlenswert.

Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Einer Ihrer Mitarbeiter entfernt sich regelmäßig unerlaubt vom Arbeitsplatz. Eines Abends erwischen Sie ihn auch noch beim Stehlen. Sie kündigen ihm fristlos.

Der Mitarbeiter geht daraufhin vor Gericht: Angeblich habe er sich die Sachen nur ausleihen wollen. Außerdem nutze er ausschließlich die Pausenzeiten, um den Arbeitsplatz zu verlassen.

Tatsächlich ist die Gefahr einer rechtlichen Auseinandersetzung für Firmen durchaus real. Das gilt für kleine wie für große Unternehmen. Eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung ist daher ratsam. Ihre private Rechtsschutzversicherung deckt Ihre gewerbliche Tätigkeit nämlich nicht unbedingt ab.

Information zur privaten Rechtsschutzversicherung

Einige Rechtsschutzversicherer inkludieren einen kleinen Schutz für nebenberufliche Selbständige in den privaten Rechtsschutztarif (Baustein Berufsrechtsschutz). Hier gelten jedoch maximale Jahresumsätze, die Sie nicht überschreiten dürfen, z.B. 20.000 Euro. Achten Sie in solchen Fällen auch genau darauf, welche Tätigkeiten versichert sind!

Als kleineres Unternehmen betreiben Sie normalerweise keine eigene Rechtsabteilung. Auch für größere Unternehmen mit einer Rechtsabteilung kann sich die Firmenrechtsschutzversicherung jedoch auszahlen: Ihre Anwälte dürfen die Firma nicht in jedem Fall vor Gericht vertreten.

Gerichtskosten, Sachverständigenkosten und Kosten für die Beglaubigung von Dokumenten fallen natürlich auch für größere Firmen an. Und falls Sie einen Prozess verlieren, tragen Sie zusätzlich die Kosten der Gegenseite.

Versicherungsbausteine einer Firmen-/Gewerberechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherungen werden nach dem Bausteinprinzip abgeschlossen, d.h. die Schwerpunkte setzen Sie selbst. Die Versicherer bieten dann einen Firmenrechtsschutz mit gewissen Grundleistungen an, die folgende Bereiche umfassen können:

(1) Schadenersatz-Rechtsschutz: Der Schadenersatz-Rechtsschutz greift bei Kosten, die aus der gesetzlichen Haftpflicht eines Dritten entstehen. Bricht z.B. in dem Gebäude, in dem sich Ihr Betrieb befindet, ein Feuer aus, das ein anderer verschuldet hat, und erwachsen Ihnen Schäden an der Betriebseinrichtung, ist der Verschulder haftbar. Für Ihn tritt normalerweise seine Haftpflichtversicherung in Kraft. Um den Anspruch zu klären und notfalls einzuklagen, bietet Ihnen Ihre Firmenrechtsschutzversicherung den nötigen Versicherungsschutz.

(2) Straf-Rechtsschutz: Eine Strafrechtsschutzversicherung übernimmt für Sie die Kosten Ihrer Verteidigung in Fällen, in denen gegen Sie ein behördliches oder gerichtliches Strafverfahren eingeleitet wird. Kommt es beispielsweise zu einem Unfall in Ihrem Betrieb, bei dem Mitarbeiter verletzt werden, kann man Ihnen eine verletzte Aufsichts- oder Sicherungspflicht vorwerfen und Sie der fahrlässigen Körperverletzung beschuldigen. Bei anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten tritt Ihre Firmenrechtsschutzversicherung in Kraft. Ihre Arbeitnehmer sind ihre berufliche Tätigkeit betreffend ebenfalls versichert.

(3) Sozialgerichts-Rechtsschutz: Streitigkeiten vor dem Sozialgericht, wie z.B. die Klärung von Rentenansprüchen in Fällen der Berufsunfähigkeit, können sowohl Sie selbst als auch Ihre Arbeitnehmer betreffen. Die Firmenrechtsschutzversicherung kommt für die Kosten auf.

(4) Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz: In manchen Branchen sind bspw. Lärmbelästigungen kaum zu vermeiden. Ein Mieter in einer angrenzenden Wohnung fühlt sich so sehr gestört, dass er das Ordnungsamt verständigt und Ihnen eine hohe Geldbuße auferlegt wird. Ihrer Erachtens ist diese Strafe nicht gerechtfertigt und Sie möchten sich gegen die Geldbuße gerichtlich wehren. Eine Firmenrechtsschutzversicherung ermöglicht Ihnen das.

(5) Arbeitgeber-Rechtsschutz (oder auch Arbeitsrechtsschutz): Gerichtliche Auseinandersetzungen mit Arbeitnehmern können teuer werden. Der Arbeitgeberrechtsschutz übernimmt für Sie die Kosten, wenn z.B. die Rechtmäßigkeit einer Kündigung in Frage gestellt wird oder ein Anspruch auf Abfindungszahlungen zu klären ist. Die Versicherung übernimmt hier nur die Kosten des Arbeitgebers. Ein Arbeitnehmer kann sich z.B. über seine Familien-Rechtsschutzversicherung absichern.

(6) Vertragsrechtsschutz: Die Versicherung kann Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Verträgen, z.B. Lieferverträge oder Dienstleistungsverträge, übernehmen. Hier finden Sie weitere Informationen zur Vertragsrechtsschutzversicherung.

Mitunter sind auch Leistungen aus dem Bereich des Arbeitgeberrechts enthalten. Zusätzlich lassen sich – je nach Bedarf – z.B. eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, eine erweiterte Strafrechtsschutzversicherung oder eine Immobilienrechtsschutzversicherung abschließen. Manche Versicherer schnüren aber auch Pakete, in denen neben den Grundleistungen z.B. schon die Immobilienrechtsschutzversicherung enthalten ist.

Firmenrechtsschutzversicherung Leistungen

Die gewerbliche Rechtsschutzversicherung besteht aus einem Grundmodul und mehreren Zusatzbausteinen. Immer enthalten ist der sogenannte allgemeine Firmenrechtsschutz.

Dieser enthält die Bereiche:

  • Steuerrecht (z.B. bei Ärger mit dem Finanzamt)
  • Sozialversicherungsrecht (z.B. bei Ärger mit der Rentenversicherung)
  • Verwaltungsrecht (Auseinandersetzungen mit Behörden)
  • Strafrecht (z.B. bei Gewässerverschmutzung durch Chemikalien)

Dazu kommen optional die Bereiche:

  • Vertrags- und Sachenrecht (z.B. bei nicht erfülltem Liefervertrag)
  • Arbeitsrecht (z.B. bei Kündigungsschutzklagen)
  • erweitertes Strafrecht (z.B. bei Vorwurf der Steuerhinterziehung)
  • Verkehrsrecht (z.B. bei Unfall mit dem Firmentransporter)

Achtung!

Bei Angelegenheiten des erweiterten Strafrechts greift die Versicherung nur, wenn es sich nicht um ein Verbrechen handelt! Außerdem gilt: Werden Sie am Ende des Verfahrens verurteilt, tragen Sie die anfallenden Kosten allein.

Der Baustein Vertrags- und Sachenrecht ist für Unternehmer besonders wichtig, da hier Streitigkeiten mit Kunden, Lieferanten oder anderen Geschäftspartnern abgesichert werden können. Er ist jedoch nicht standardmäßig in Firmenrechtsschutzverträgen enthalten und wird auch nicht überall als Zusatzleistung angeboten.

Außerdem können noch weitere Bereiche versichert werden. Dazu gehören z.B.

  • Mietrecht (z.B. bei Ärger mit dem Vermieter der Geschäftsräume)
  • Internetrecht (z.B. bei Verstößen gegen den Datenschutz)
  • Schadenersatzrecht (z.B. bei Rufschädigung durch die Konkurrenz)

Oftmals bieten Gewerberechtsschutzversicherungen zugleich eine telefonische Erstberatung und eine außergerichtliche Vermittlung (Mediation) an. Solche Angebote sind in jedem Fall vorteilhaft für Sie: Bestenfalls lassen sich Streitigkeiten dadurch schnell und unkompliziert beilegen und es kommt gar nicht erst zum Rechtsstreit.

Weitere Leistungen einer Firmenrechtsschutzversicherung können sein:

  • Vertragscheck
  • Bonitätsprüfung Ihrer Kunden
  • Forderungsmanagement

Gut zu wissen: Ihre Firmenrechtsschutzversicherung funktioniert sowohl aktiv als auch passiv. Das bedeutet: Geht jemand rechtlich gegen Ihr Unternehmen vor, können Sie sich wehren und dabei die Versicherung in Anspruch nehmen. Das dürfen Sie aber genauso, wenn Sie selbst klagen wollen.

Welche Kosten sind versichert?

Mit dem Abschluss einer Gewerberechtsschutzversicherung sind Sie für den Streitfall umfassend gewappnet. Die Versicherung übernimmt im Normalfall folgende Kosten:

  • Anwaltskosten
  • Gerichtskosten
  • Sachverständigenkosten
  • Auslagen für Zeugen
  • Kosten für Dolmetscher
  • Kosten für die Beglaubigung von Dokumenten
  • Reisekosten
  • Kosten für besondere Leistungen wie Mediation, Erstberatung etc.
  • Kosten der Gegenseite bei verlorenem Prozess

Die Kosten werden maximal bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme übernommen. Viele Versicherer bieten eine Deckungssumme von 1 Mio. Euro an, manche leisten aber auch unbegrenzt. Achten Sie darauf, dass Sie ausreichend versichert sind!

Als Versicherter zahlen Sie dann nur noch eine vereinbarte Selbstbeteiligung.

Wann ist der beste Versicherungszeitpunkt?

Grundsätzlich sollten Sie Ihr Unternehmen bereits zu Beginn Ihrer Selbständigkeit versichern. Denn: Gestritten wird immer. Ob Sie mit einem Zulieferer aneinandergeraten, sich mit Kunden rechtlich auseinandersetzen müssen oder ob Sie Schwierigkeiten mit einem Mitarbeiter haben: Die Gewerberechtsschutz hilft Ihnen weiter.

Habe ich freie Anwaltswahl?

Normalerweise haben Sie bei jedem Versicherer die Möglichkeit, einen Anwalt Ihrer Wahl zu beauftragen, wenn sich ein Rechtsfall abzeichnet. Manche Versicherer machen die freie Anwaltswahl allerdings von der Höhe Ihrer Selbstbeteiligung abhängig − Sie zahlen dann mehr, wenn Sie Ihren Advokaten aussuchen möchten.

Wählen Sie eine niedrigere Selbstbeteiligung, kann es passieren, dass Sie sich an einen Partneranwalt des Versicherers wenden müssen. Das kann allerdings auch nützlich sein, da sich Partneranwälte mit der Honorarabrechnung des Versicherers bereits auskennen. Ist Ihnen die freie Wahl des Anwaltes wichtig, sollten Sie die Vertragsbedingungen vor Abschluss Ihrer Gewerberechtsschutzversicherung unbedingt genau prüfen.

Wichtig: Egal, ob Sie einen von der Versicherung empfohlenen oder einen selbst gewählten Anwalt beauftragen: Warten Sie die Deckungszusage des Versicherers ab, ehe Sie jemanden mandatieren.

Wann zahlt die Gewerberechtsschutz nicht?

Grundsätzlich zahlt Ihre Gewerberechtsschutzversicherung nur dann, wenn sie ein Verfahren als erfolgversprechend einstuft. Das heißt: Der Versicherer kann Ihnen die Hilfe auch verweigern, falls in seinen Augen keine Aussicht auf Erfolg besteht.

Normalerweise können Sie hiergegen aber vorgehen und eine Prüfung durch einen unabhängigen Anwalt einfordern, der ein Schiedsgutachten erstellt oder einen Stichentscheid fällt. Seine Entscheidung ist für den Versicherer bindend.

Der Versicherer sollte Ihnen diese Möglichkeit zusichern und auch die Kosten für Gutachten bzw, Stichentscheid übernehmen. Überprüfen Sie hierzu vor dem Abschluss die Versicherungsbedingungen!

Es gibt bestimmte Fälle, in denen die gewerbliche Rechtsschutz nicht oder nicht immer einspringt. Solche Fälle sind

  • Verfahren vor ausländischen Gerichten
  • Streit um Domain-, Marken- oder Patentrechte
  • Fälle des kollektiven Arbeitsrechts (Streik, Ärger mit Betriebsrat)

Durch geschicktes Auswählen der Versicherung können Sie Ihren Tarif optimieren: Premium-Tarife bieten oft mehr und versichern die genannten Fälle zumindest teilweise. Bei Verfahren im Ausland können dann z.B. reduzierte Summen gelten.

Wartezeiten / Gibt es eine rückwirkende Versicherung?

Wie bei vielen Versicherungen gelten auch in der Gewerberechtsschutz Wartezeiten: Ist die Wartezeit noch nicht verstrichen, können Sie die Versicherung nicht in Anspruch nehmen. Sollte sich innerhalb der Wartezeit eine juristische Auseinandersetzung entwickeln, ist diese nicht durch den Tarif abgedeckt − auch nicht nach Ablauf des Wartezeitraums.

Mit Wartezeiten wollen sich die Rechtsschutzversicherer dagegen absichern, dass eine Police erst abgeschlossen wird, wenn sich ein Rechtsstreit bereits abzeichnet.

In aller Regel beträgt die Wartezeit drei Monate. Sie kann aber je nach Versicherer und nach Schadensgebiet variieren.

Gibt es eine rückwirkende Versicherung? Üblicherweise greift die Gewerberechtsschutz auch nicht, wenn ein Rechtsstreit bereits vor Abschluss der Versicherung begonnen hat. Es gibt jedoch Tarife, die dies unter gewissen Umständen zulassen:

Wählen Sie eine Versicherung mit Verzicht auf Einrede der Vorvertraglichkeit, können Sie zumindest Streitigkeiten abwickeln, deren Ursprung vor Beginn des Vertrages liegt: das ist z.B. der Fall, wenn Sie einen Autohändler verklagen wollen, der Ihnen ein fehlerhaftes Firmenfahrzeug verkauft hat.

Achtung: Der Verzicht auf Einrede der Vorvertraglichkeit gilt oft erst dann, wenn Ihr Vertrag bereits mehrere Jahre läuft!

Kosten einer Firmen-/Gewerberechtsschutzversicherung

Was kostet eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung? Die Kosten einer gewerblichen Rechtsschutzversicherung hängen von mehreren Faktoren ab und lassen sich daher nicht pauschal beziffern. Im Einzelnen sind folgende Merkmale entscheidend:

  • Betriebsgröße
  • Risikogruppe/Branche
  • gewünschte Leistungen
  • gewünschte Deckungssumme
  • Rabatte
  • Selbstbeteiligung

Kostenbeispiele:

1) Ein Möbelschreiner mit zwei Vollzeitangestellten möchte die Bausteine Firmenrechtsschutz, Arbeitsrechtsschutz und Verkehrsrechtsschutz versichern. Er zahlt seinen Beitrag jährlich. Die Deckungssumme wählt er unbegrenzt aus, die Selbstbeteiligung soll 150 Euro betragen.

Seine Firmenrechtsschutzversicherung kostet ihn pro Jahr zwischen 550 Euro und 1.200 Euro, je nachdem, welchen Versicherer und Tarif er wählt. In einigen der Tarife sind zusätzlich weitere Leistungen wie der Einschluss von privatem Rechtsschutz enthalten.

2) Die Inhaberin eines neugegründeten Cafés ohne Angestellte sichert Firmenrechtsschutz plus Vertragsrechtsschutz ab. Sie zahlt ebenfalls jährlich, wählt jedoch eine hohe Selbstbeteiligung von 750 Euro, da sie von eher wenigen Rechtsstreitigkeiten ausgeht.

Den günstigsten Tarif erhält sie für 830 Euro pro Jahr. Dabei bindet sie sich für drei Jahre an den Vertrag. Die Deckungssumme ist unbegrenzt. Der teuerste Tarif würde im Vergleich mehr als 1.300 Euro kosten. Hier wäre sie nur ein Jahr an den Vertrag gebunden, der Versicherer verzichtet auf Selbstbehalte.

Dass der Beitrag hier eher teuer ausfällt, liegt am Baustein Vertragsrechtsschutz: Ohne ihn läge der günstigste Tarif bei unter 100 Euro, der teuerste bei 600 Euro.

Je nach Unternehmen und den individuellen Versicherungswünschen können die Kosten der Firmenrechtsschutzversicherung also variieren. Zu beachten ist allerdings, dass die Preise auch von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich sind.

Hier zählen nicht nur die individuelle Risikobewertung und Kalkulation, sondern auch mögliche Rabatte: Manche Versicherungsunternehmen gewähren nämlich, ähnlich wie in der Kfz-Versicherung, einen Rabatt für schadenfreie Jahre, der sich in einer schrittweisen Reduzierung der Selbstbeteiligung ausdrückt.

Firmen-/Gewerberechtsschutzversicherungen im Anbieter-Vergleich

Welche Tarife eignen sich für Ihre Bedürfnisse? Welche Anbieter verzichten auf eine lange Wartezeit? Um Ihnen die Suche nach einer guten und günstigen Firmenrechtsschutzversicherung zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen Versicherungsvergleich an. Der Vergleich ist eine kostenfreie Serviceleistung.

Anbieter-Vergleich Firmenrechtsschutzversicherung [kostenfrei]

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