Firmenrechtsschutzversicherung Leistungen

Leistungen der Firmenrechtsschutzversicherung

Eine Firmenrechtsschutzversicherung kann jeder Selbständige bzw. jedes Unternehmen gebrauchen. Doch was leistet eine Firmenrechtsschutzversicherung eigentlich?

Firmenrechtsschutzversicherung Leistungen

Wer eine Firma hat, hat auch Sorgen: So müssen Unternehmer sich zum Beispiel darum kümmern, dass Betriebsabläufe reibungslos funktionieren oder das sich niemand auf dem Betriebsgelände verletzt.

Tritt ein Schadensfall ein, kann das schnell zum Problem werden – vor allem, wenn der Geschädigte Rechtsmittel einlegt. Jetzt ist guter Rat teuer: An wen soll man sich wenden, ist ein Gang vor Gericht nötig, und wer bezahlt das alles?

Nützlich ist dann eine Firmenrechtsschutzversicherung, die sich zwischen den Kläger und den Beschuldigten stellt: Die Firmenrechtsschutzversicherung bietet zunächst juristische Beratung an und versucht, eine außergerichtliche Einigung zwischen den Streitparteien zu erzielen.

Ist dies nicht möglich, erstattet sie der versicherten Firma die Kosten für das Verfahren wie Anwalts- und Gerichtskosten, Gutachterkosten, Reisekosten bei Reisen zu Gerichten im Ausland und Übersetzerkosten.

Kautionen werden in der Regel als Darlehen gewährt. Auch das sogenannte Zeugengeld, womit vor Gericht erscheinende Zeugen etwa für Anfahrt, Arbeitsausfall etc. entschädigt werden, ist in den Leistungen der Firmenrechtsschutzversicherung enthalten. Rechtsschutz besteht auch bei eigenen Klagen.

Leistungsbereiche der Firmenrechtsschutzversicherung

Üblicherweise umfasst die Firmenrechtsschutzversicherung alle rechtlichen Angelegenheiten, die unmittelbar mit dem versicherten Unternehmen zusammenhängen: So ist der Firmeninhaber versichert, falls er gegen die Gewerbeordnung verstößt oder falls das Finanzamt eine unberechtigte Nachforderung stellt.

Auch bei der Beschädigung von Firmeneigentum oder Forderungen der Berufsgenossenschaft kann er die Leistungen der Firmenrechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen. Mitunter ist zudem ein Arbeitgeberrechtsschutz enthalten: Dann werden Beratung und Kosten übernommen, wenn es Konflikte mit den Mitarbeitern gibt, die sich zu einem Rechtsstreit auswachsen (Arbeitszeugnis, Abmahnungen, betriebsbedingte Kündigung etc.).

Zusätzlich zu diesen Leistungen können Versicherungswillige weitere Leistungsbausteine auswählen: In den Bereichen Firmenrechtsschutz für Gewerbefahrzeuge und Firmenrechtsschutz für Gewerbeimmobilien etwa sind Streitigkeiten rund um Firmenfahrzeuge und Geschäftsfahrten (Führerscheinentzug, Werkstatthaftung etc.) bzw. das Mieten oder den Besitz von Immobilien durch die Firma (Räumungsklage, unkorrekte Nebenkostenabrechnung etc.) abgesichert. Der Rechtsschutz für Gewerbefahrzeuge kann insbesondere für Firmen mit Fahrzeugflotten wichtig werden.

Höhe der Versicherungssumme unterschiedlich

Ebenso können Leistungen im Bereich des Firmenvertragsrechtsschutzes (z.B. Nichterfüllen einer vertraglich zugesagten Leistung) oder des erweiterten Strafrechtsschutzes (z.B. Vorwurf des Betrugs oder der Steuerhinterziehung) hinzugebucht werden.

Je nach Anbieter und Tarif kann der Versicherte neben den gebuchten Leistungen der Firmenrechtsschutzversicherung zusätzlich telefonische Beratung bei Rechtsfragen in Anspruch nehmen, bevor eine Klage im Raum steht: Dann besteht beispielsweise die Möglichkeit, rechtliche Fragen zu einem Vertrag zu stellen. Auch die Anmahnung und Vollstreckung unstrittiger Forderungen im Inkassoverfahren bieten manche Versicherer an.

Neben dem Modell der Grundleistung mit Bausteinzuwahl offerieren die Versicherungsunternehmen teils auch Leistungspakete, die verschiedene Bausteine enthalten, und Pakete, bei denen Bausteine abgewählt werden können.

Der Firmenrechtsschutz umfasst in der Regel nicht nur den Firmeninhaber, sondern zugleich die Mitarbeiter in Ausübung ihrer Tätigkeit für ihre Firma. In welcher Höhe Rechtsschutzfälle vom Versicherungsunternehmen getragen werden, hängt von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab. Hier wird jedoch häufig unterschieden, ob sich der Versicherungsfall in Europa oder im außereuropäischen Ausland ereignet hat. Auch bei Kautionen kann es unterschiedliche Deckungssummen geben.

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