Transportversicherung

Transportversicherungen im Überblick

Beim Transport von Gütern und Waren tragen alle daran beteiligten Personen ein Risiko, das für den eigenen Betrieb zur finanziellen Belastungsprobe werden kann. Entsprechende Transportversicherungen sichern die Unternehmen zuverlässig ab.

Transportversicherung

Die EU ist ein beliebter Raum für LKW-Diebstähle geworden. Die gute Infrastruktur in den Ländern der EU und die Hochwertigkeit der transportierten Waren machen Transporte innerhalb Europas zu einem lukrativen Ziel für LKW-Diebe.

Diebstähle können die am Transport beteiligten Unternehmen viel Geld kosten. Auch die Beschädigung von Waren durch Stürme, Hagel und Unwetter aller Art beim Transport sowie Unfälle und fehlerhafte Zwischenlagerung von Gütern können beträchtliche finanzielle schäden anrichten.

Um die Last von Sendern und Empfängern teurer Waren zu nehmen, wurden Transportversicherungen entwickelt, die für jeden am Transport und Geschäft Beteiligten die passende Versicherung bereithalten. Somit ist gewährleistet, dass alle Parteien finanziell abgesichert sind, wenn es darauf ankommt.

Die Versicherer bieten unter dem Oberbegriff „Transportversicherungen“ verschiedene Konzepte an, die andere Schwerpunkte haben. Ein Spediteur hat ein völlig anderes Haftungsrisiko, als der Unternehmer, der seine Waren selbst transportiert und sich das Risiko eventuell mit dem Abnehmer teilt.

Auch Fahrten von Werk zu Werk, bei denen „nur“ dem Unternehmer selbst ein Schaden entstehen kann, können abgesichert werden. Lesen Sie im Folgenden alles Wichtige zu den Transportversicherungen.

Warentransportversicherung

Die Warentransportversicherung sichert Waren und Güter vom Zeitpunkt des Versands bis zur Ankunft beim Kunden ab. Egal, ob per Schiff, per Bahn oder mit dem LKW transportiert, ob mit firmeneigenen Verkehrsmitteln oder durch die Beauftragung Dritter: Mit der Warentransportversicherung sind Ihre Waren sicher – von Anfang bis Ende des Transports.

Die Haftungsvereinbarungen können vertraglich höchst unterschiedlich geregelt sein, deshalb ist die Warentransportversicherung nicht nur für denjenigen Unternehmer interessant, der die Waren produziert oder weiterverkauft hat, sondern auch für den Abnehmer von Waren und Gütern, der oftmals – vertraglich vereinbart – für einen Teil der Strecke die Haftung für das Transportgut übernehmen muss.

Da die Spediteurshaftung begrenzt ist, bleiben Sie ohne Warentransportversicherung oftmals auf einem Teil der Kosten sitzen. In der Warentransportversicherung sind Schäden durch Blitzschlag, Feuer und Explosion, durch Diebstahl und Einbruchdiebstahl, durch einen Transportmittelunfall, durch Naturkatastrophen wie Erdbeben, durch Aufgabe der Güter und durch Unterschlagung abgesichert.

Außerdem versichert sind Schäden, die beim Be- und Entladen entstehen können, sowie Lagerschäden bei zum Transport bestimmten, zwischengelagerten Waren.

Der Versicherer übernimmt im Schadensfall die Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten innerhalb der vereinbarten Deckungssummen. Außerdem werden Kosten zur Feststellung der Höhe des Schadens ebenso wie schadensmindernde oder -abwendende Kosten von der Versicherungsgesellschaft ersetzt. Auch Umladekosten in ein neues Transportmittel sind in der Regel im Versicherungsschutz enthalten.

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Gewerbeversicherung

Werkverkehrsversicherung

Die Werkverkehrsversicherung schützt Transporte, die von eigenem Personal für eigene Zwecke durchgeführt werden. Die Werkverkehrsversicherung gilt innerhalb Deutschlands und oftmals auch innerhalb aller Anrainerstaaten. Eventuell ist der Versicherungsschutz auch auf das Inland begrenzt,  kann in der Regel aber problemlos erweitert werden.

Die Waren, die Sie beispielsweise zur Be- und Verarbeitung, zur Veredelung oder zum Verkauf an einen anderen Standort transportieren, sind durch die Werkverkehrsversicherung bspw. vor Schäden durch Blitzschlag, Hagel, Diebstahl und Einbruchdiebstahl oder Unfall des Transportmittels geschützt.

Die genauen Bedingungen können Sie im Versicherungsvertrag nachlesen. Auch hier werden die Kosten für die Reparatur und Wiederbeschaffung ersetzt, sowie Kosten, die in Angrenzung daran entstehen, also Kosten zur Feststellung des Schadens und ähnliches. Als Versicherungswert müssen Sie den maximalen Wert Ihrer möglichen Ladung angeben.

Verkehrshaftungsversicherung für Frachtführer und Spediteure

Diese Versicherung ist auch als Frachtführerhaftungs- oder Güterschadenversicherung bekannt. Sie versichert die gesetzliche oder vertragliche Haftpflicht des Beförderers aus Frachtverträgen.

Im Versicherungsschutz enthalten sind beispielsweise Schäden, die aufgrund von Überschreitungen der Lieferfristen entstehen; auch Schäden an beförderten Waren, die aufgrund eines Unfalls des Transportmittels oder durch Diebstahl, Raub und Vandalismus entstehen, sind inkludiert. Der Verlust von Waren kann versichert sein. In der Regel wird hierfür allerdings eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers von 20 % gefordert.

Schäden durch Krieg, Unruhen und Naturkatastrophen sind in der Regel nicht im Versicherungsschutz inbegriffen. Die Verkehrshaftungsversicherung deckt vor allem Vermögensschäden, keine Personenschäden.

Der Versicherer klärt im Schadensfall für Sie die Haftungsfrage und übernimmt berechtigte Forderungen bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssummen. Unberechtigte Forderungen werden von ihm abgewiesen.

Kommt es zur Klage, übernimmt der Versicherer die Gerichts- und Anwaltsgebühren und vertritt Sie vor Gericht. Verschiedene Güter sind vom Versicherungsschutz ausgenommen, so z.B. Valoren, lebende Tiere, Antiquitäten u.ä..