Gewährleistungsbürgschaft

Die Gewährleistungsbürgschaft im Überblick

Der Traum vom eigenen Haus – nur allzuoft platzt er aufgrund von Pfusch am Bau. Normalerweise hat der Auftraggeber das Recht, vom Auftragnehmer eine kostenfreie Nachbesserung zu verlangen. Schwierig wird es aber, wenn das beauftragte Bauunternehmen inzwischen insolvent geworden ist und der Bauherr auf einer mangelhaften Immobilie sitzenzubleiben droht. Besitzt das Bauunternehmen allerdings eine Gewährleistungsbürgschaft, hat der Bauherr nichts zu befürchten.

Gewährleistungsbürgschaft

Immer häufiger verlangen Kunden von Bauunternehmen eine solche Gewährleistungsbürgschaft: Sie ist der Garant dafür, dass dem Bauherrn weder Ansprüche noch Geld verloren gehen. Auch Architekten empfehlen zunehmend Bauunternehmen, die über die Gewährleistungsbürgschaft verfügen, denn oft werden sie sonst anstelle der Bauausführer selbst in Regress genommen und müssen sich ihrerseits an die Auftragnehmer wenden, um ihren Schaden wiedergutzumachen.

Alternativ zur Beschäftigung eines Unternehmens mit Bürgschaft behalten viele Bauherren einen Teil des Werklohns (meist 5 Prozent des Auftragsvolumens) über vier oder fünf Jahre ein, bis feststeht, dass das neuerbaute Objekt mängelfrei ist.

Für den Auftragnehmer ist eine Gewährleistungsbürgschaft demgegenüber jedoch deutlich vorteilhafter: Erstens verfügt er ohne den Sicherheitseinbehalt selbst über mehr liquide Mittel, zweitens schützt er sich mithilfe der Bürgschaft gleichzeitig vor einer möglichen Insolvenz des Auftraggebers, durch die ihm der Sicherheitseinbehalt kaum ausgezahlt würde.

Gewährleistungsbürgschaft Leistungen

Gewährleistungsbürgschaften können Unternehmer entweder bei Banken oder bei Versicherern erwerben; sie heißen je nachdem auch Avalkredit oder Kautionsversicherung. Der Abschluss bei einem Versicherer hat in der Regel den Vorteil, dass geringere oder gar keine Sicherheitsforderungen an den potenziellen Versicherungsnehmer gestellt werden.

Das abschließende Unternehmen erhält eine Bürgschaftsurkunde, die zusichert, dass der Bürge – die Bank oder Versicherung also – im Falle einer Insolvenz des Auftragnehmers die Kosten einer Mängelbeseitigung bis zur Maximalhöhe der Bürgschaft übernimmt. Die Höhe der Bürgschaft beträgt dabei meist 5 Prozent der Auftragssumme.

Grundsätzlich sind Bürgschaftsurkunden unbegrenzt; de facto richten sie sich jedoch nach der gesetzlichen Verjährungsfrist für Sachmängel, die sich allerdings verlängern kann, wenn etwa Rechtsstreitigkeiten auftreten. Nach Ablauf der Frist händigt der Bürgschaftsnehmer dem Bürgen die Urkunde wieder aus, wodurch die Bürgschaft endet.

Gewährleistungsbürgschaft Kosten

Mit dem Abschluss einer Gewährleistungsbürgschaft wird dem Bürgschaftsnehmer ein Gesamtbürgschaftsrahmen eingeräumt und zugleich die größtmögliche Höhe der Einzelbürgschaft festgelegt. Grundsätzlich gilt: Je höher der Gesamtrahmen, desto weniger Prozent können auf die Einzelbürgschaft verwendet werden.

So können z.B. bei einem Gesamtbürgschaftsrahmen von bis zu 50.000 Euro 40 Prozent für eine Einzelbürgschaft genutzt werden, bei einer Gesamtsumme von bis zu 175.000 Euro nur noch 30 Prozent.

Einzelbürgschaften können neben der Gewährleistungsbürgschaft beispielsweise auch Anzahlungsbürgschaft oder Bauhandwerkersicherungsbürgschaft sein. Die Kosten der Gewährleistungsbürgschaft sind von der Höhe des Gesamtrahmens abhängig. Welcher Gesamtrahmen einem Unternehmen eingeräumt wird, hängt von dessen Unternehmensbonität ab.

Gewährleistungsbürgschaft: Bank oder Versicherung?

Die Gewährleistungsbürgschaft bei einer Bank abzuschließen ist dem Abschluss bei einem Versicherer gegenüber in aller Regel nachteilig: Denn bei der Bank werden nicht nur mehr Sicherheiten verlangt, der Vertrag ist auch teurer. Zudem wird der Bürgschaftsrahmen bei den Banken auf die Kreditlinie angerechnet – die Gewährleistungsbürgschaft der versicherung sorgt somit auch für mehr potenzielle Liquidität.

Es gibt in Deutschland einige Versicherer, die Gewährleistungsbürgschaften anbieten, wobei die Prämien teils unterschiedlich ausfallen. Wer sich für eine Versicherungsbürgschaft entscheidet, sollte vor Unterzeichnung des Versicherungsvertrages unbedingt Anbieter vergleichen. Dies ist z.B. mittels eines unabhängigen Versicherungsvergleichs möglich.

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