Bürgschaftsversicherung

Bürgschaftsversicherung Überblick

Sie gelten mittlerweile als günstige Alternative zur Bankbürgschaft: Bürgschaftsversicherungen erfreuen sich bei Auftragnehmern einer steigenden Beliebtheit. Was Sie über diese Versicherungsart wissen sollten, sagen wir Ihnen hier.

Was ist eine Bürgschaftsversicherung?

Bürgschaftsversicherung

Unternehmer, die sich um einen Auftrag bewerben, müssen häufig eine Bürgschaft vorweisen. Durch die Bürgschaft wird gewährleistet, dass der Auftraggeber im Falle einer Insolvenz des Auftragnehmers finanziell abgesichert ist.

Kann der Auftragnehmer aufgrund von Zahlungsunfähigkeit nicht wie vereinbart arbeiten, muss der Bürge einspringen und sicherstellen, dass dem Auftraggeber keine Schäden entstehen.

Gerade im Bauhandwerk ist das Vorweisen von Bürgschaften inzwischen etwas ganz Alltägliches, zumal dann, wenn es sich um große Aufträge handelt.

Früher übernahmen traditionell die Banken solche Bürgschaften; mittlerweile haben auch die Versicherer das Geschäft für sich entdeckt – und verschaffen potentiellen Auftragnehmern damit Vorteile: Zum einen dauert es weniger lange, bis eine Bürgschaft gewährt wird: Die Versicherer führen nämlich keine Risikoprüfung durch und erteilen dem um Versicherung Ersuchenden damit relativ rasch Auskunft darüber, ob der Schutz zugesagt werden kann oder nicht.

Zum anderen ist die Bürgschaftsversicherung auch finanziell lohnender als eine herkömmliche Bankbürgschaft: Zunächst verlangt der Versicherer bei Bürgschaftssummen von 100.000 Euro, mitunter sogar 200.000 Euro, oft keine Sicherheiten, sondern setzt lediglich eine positive Bonitätsprüfung voraus.

Sind Sicherheiten erforderlich, fallen diese meist geringer aus als es bei Bankbürgschaften der Fall ist. Zudem verringert eine Bankbürgschaft den Kreditrahmen, der einem Unternehmen generell zugebilligt wird, während eine Bürgschaftsversicherung darauf keinerlei Einfluss hat. Dies ist vor allem für kleinere Unternehmer und Mittelständler von Nutzen.

Bürgschaftsversicherungen können zur Absicherung verschiedener Zwecke dienen. Es gibt beispielsweise:

  • Bieterbürgschaften
  • Ausführungsbürgschaften
  • Vorauszahlungsbürgschaften
  • Vertragserfüllungsbürgschaften
  • Gewährleistungsbürgschaften

Während Bieterbürgschaften absichern sollen, dass die Angebotskonditionen bei Auftragserteilung tatsächlich stabil bleiben, garantiert eine Ausführungsbürgschaft die Vertragsabsicherung in der Ausführungsphase.

Vorauszahlungsbürgschaften stellen sicher, dass vom Auftraggeber geleistete Vorauszahlungen, etwa für Materialkosten, nicht verloren gehen, falls der Auftragnehmer weder seiner Herstellungs- noch seiner Rückzahlungspflicht nachkommen kann.

Die Vertragserfüllungsbürgschaft sichert alle Ansprüche des Auftraggebers, die aus einem Werkvertrag mit dem Auftragnehmer entstehen.

Die Gewährleistungsbürgschaft hingegen gewährleistet nur, dass der Auftraggeber bei festgestellten Mängeln zu seinem Recht kommt, wenn der Ausführende insolvent geworden ist. Neben den genannten Arten von Bürgschaftversicherungen gibt es weitere.

Welche Art der Bürgschaftsversicherung jeweils benötigt wird, ist je nach Auftrag unterschiedlich. Bisher bieten erst wenige Versicherer Bürgschaftsversicherungen an, die jedoch durchaus interessante, teils sehr flexible Produkte im Angebot haben. Ist fraglich, welcher Versicherungsschutz benötigt wird, empfiehlt es sich, einen Versicherungsexperten zu konsultieren. Hierüber ist gegebenenfalls auch ein Preisvergleich möglich.

Leistungen der Bürgschaftsversicherung

Die Bürgschaftsversicherung tritt nur bei einer Insolvenz des versicherten Unternehmens in Kraft und ersetzt nicht die von dem Unternehmen zu erbringende Leistung. Wird die versicherte Körperschaft insolvent, bezahlt der Versicherer den Schaden des Auftraggebers bis zur Höhe der vereinbarten Bürgschaftssumme. Die Prämie leistet das versicherte Unternehmen bereits bei Vertragsabschluss.

Kosten der Bürgschaftsversicherung

Welche Art der Bürgschaft verlangt wird, hat Einfluss auf die Prämie der Bürgschaftsversicherung. Die Kosten einer Bürgschaftsversicherung entscheiden sich jedoch vor allem daran, wie hoch der Bürgschaftsrahmen ist: Je nach Versicherungsunternehmen werden in der Regel zwischen 0,8 und 2,5 Prozent des Bürgschaftsrahmens berechnet.

Zum Vergleich: Banken verlangen mindestens 2 Prozent, häufig aber 3 oder 4 Prozent der Summe. Auch die Bonität einer Firma spielt jedoch eine nicht unbedeutende Rolle bei der Kalkulation des Beitrages: Ist die Bonität sehr gut, werden geringere Beiträge erhoben als bei einer lediglich mittleren Bonität. Sicherheiten, die ein Unternehmen freiwillig hinterlegt, können sich ebenfalls beitragsmindernd auswirken.

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Um Ihnen die Recherche nach einer guten und günstigen Bürgschaftsversicherung zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen Versicherungsvergleich an. Der Vergleich ist eine kostenfreie Serviceleistung.

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