Restschuldversicherung
Restschuldversicherung: Überblick und Vergleich
Die Restschuldversicherung ist eine spezielle Form der Todesfallversicherung, die zur Sicherung der Abzahlung von Krediten dient. Für Baufinanzierer ist der Vertrag sinnvoll – sie sollten jedoch einige Dinge beachten.
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Was ist eine Restschuldversicherung?
Eine besondere Form der Todesfallversicherung ist die sogenannte Restschuldversicherung: Damit werden Baudarlehen und Immobilienkredite abgesichert und verhindert, dass die Familie des Kreditnehmers im Todesfall finanziell bloßgestellt wird.
Denn können die Angehörigen den Kredit nicht mehr tilgen, droht der Verlust der Immobilie. Das ist besonders tragisch, wenn die Familie das vorfinanzierte Haus oder die Wohnung bereits bewohnt.
Die Restschuldversicherung stellt sicher, dass der aufgenommene Kredit in jedem Fall wieder an die Bank zurückgezahlt wird. Deshalb wird sie von der Bank, die den Kredit gewährt, mitunter schon als Sicherheit verlangt.
Die Restschuldversicherung funktioniert wie eine klassische Todesfallversicherung: Stirbt der Versicherungsnehmer, wird eine vereinbarte Summe ausgezahlt, die die Schuldsumme quittieren soll.
Wird die Restschuldversicherung von der kreditgebenden Bank gefordert, ist die Begünstigte im Todesfall üblicherweise die Bank selbst, die die Versicherungssumme dann direkt von der Versicherung erhält. Schließen Baufinanzierer einen solchen Vertrag aber freiwillig ab, so können sie frei darüber verfügen, wer die Summe bei ihrem Tod erhalten soll.
Im Unterschied zu einer regulären Todesfallversicherung ist der Vertrag bei der Restschuldversicherung auf das jeweilige Darlehen zugeschnitten: Die Versicherungssumme orientiert sich in aller Regel an der Kreditsumme; die Versicherungssumme fällt mit fortschreitender Tilgung stetig. Dies gilt prinzipiell auch für die Prämie, wobei sich die Beiträge aufgrund des steigenden Alters des Versicherungsnehmers zunächst noch etwas erhöhen können, bevor sie absinken.
Zwei Arten der Restschuldversicherung
Es gibt zwei verschiedene Arten der Restschuldversicherung: Im einen Fall verringert sich die Versicherungssumme pro Jahr um einen bestimmten Betrag, der im Vorhinein festgelegt wird: Die Summe fällt also linear statt an die jeweilige Summe angepasst. Dies ist möglicherweise nachteilig für den Kreditnehmer, da dadurch zeitweise eine Unterdeckung entstehen kann – die Schuldsumme kann also höher sein als das, was die Versicherung beim Ableben des Versicherten leistet.
Im anderen Fall ist die jeweilige Versicherungssumme streng an der Restschuld orientiert, die somit jederzeit vollständig beglichen werden kann: Sie wird ebenfalls jährlich geändert. Bauherren bzw. Immobilienkäufer, die sich für die zweite Lösung entscheiden, müssen ihrem Versicherer die Bedingungen der Kreditvergabe jedoch genau mitteilen, damit dieser die richtigen Kalkulationen vornehmen kann.
Partner sollten sich gegenseitig absichern
Will sich ein Paar versichern, sollten beide Partner einen Vertrag abschließen, wenn sie in etwa gleich verdienen. Die Deckungssumme sollte dann in beiden Verträgen der Restschuld entsprechen. Es ist auch möglich, einen gemeinsamen Vertrag auf zwei verbundene Leben abzuschließen.
Im Todesfall beider Versicherter wird die Deckungssumme dann allerdings nur einmal fällig. Wenn sich Personen wie beispielsweise Geschäftspartner oder unverheiratete, nicht eingetragene Lebenspartner auf freiwilliger Basis versichern, sollten die Policen nach dem „Über-Kreuz-Prinzip“ gestaltet werden, bei dem der Vertragsnehmer gleichzeitig der im Todesfall Begünstigte ist und das Leben des jeweils anderen versichert.
Das ist deshalb wichtig, weil die Ausschüttung der Versicherungssumme ansonsten als Erbfall gilt und den genannten Personengruppen im Vergleich zu Ehepartnern oder anderen Verwandten teils wesentlich geringere Steuerfreibeträge eingeräumt werden.
Banken vermitteln nicht immer zum Vorteil des Kunden
Es ist nicht unbedingt zu empfehlen, die Restschuldversicherung bei dem Versicherer abzuschließen, den die kreditgebende Bank empfiehlt: Meist arbeiten die Banken nämlich mit einem bestimmten Versicherer zusammen, der dem Verbraucher nicht immer das günstigste Angebot macht – und das günstigste Angebot ist in diesem Fall das beste.
Lesen Sie hier, im Test der Restschuldversicherungen, welche Tarife und Anbieter als empfehlenswert getestet wurden.
Interessenten sollten daher gründlich vergleichen und den für sich preiswertesten Tarif herausfiltern. Nicht lohnenswert sind übrigens solche Restschuldversicherungen, die für den Fall der Arbeitslosigkeit verkauft werden – nach einhelliger Meinung von Verbraucherschützern und Versicherungsexperten kosten sie nur unnötig viel Geld und beinhalten dafür zahlreiche Ausschlüsse: So sehen manche Verträge Zahlungen nur im Falle von betriebsbedingter oder unverschuldeter Kündigung vor. Auch Karenzzeiten und zeitliche Begrenzungen der Zahlungsdauer muss der Verbraucher häufig in Kauf nehmen.
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