Einkommensversicherung

Einkommensversicherungen im Überblick

Ohne ein arbeitsabhängiges Einkommen kommen die wenigsten Personen oder Haushalte aus. Doch wie sichert man sein Arbeitseinkommen am besten ab? Welche Versicherungen kommen hierfür in Frage? Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten.

Einkommenversicherungen

In Deutschland gibt es etwa 43 Millionen Erwerbstätige. Nicht alle machen sich allerdings Gedanken darüber, was passiert, wenn sie ihre Erwerbsfähigkeit – etwa durch Krankheit oder Unfall – verlieren sollten.

Dabei ist es so wichtig: In aller Regel fehlt dann nämlich die Finanzierungsgrundlage für den Lebensunterhalt.

Um den Einkommensverlust abzusichern, gibt es mit verschiedene Versicherungen – mit unterschiedlichen Stärken und Schwächen.

Welche Einkommensversicherung sollte wann abgeschlossen werden? Um es vorweg zu nehmen: BU ist Trumpf! Doch wer keine Berufsunfähigkeitsversicherung als Einkommensversicherung abschließen kann, sollte sich wenigstens gegen den schlimmsten Fall wappnen und eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder eine der anderen Versicherungsarten erwerben.

Letztere versichern allerdings nur bestimmte Erwerbsunfähigkeitsgründe und sollten nur dann in Betracht gezogen werden, wenn Berufsunfähigkeitsversicherung oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung nicht abgeschlossen werden können.

Absicherung des Arbeitseinkommens durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung

Die prinzipiell beste Absicherung des Arbeitseinkommens ist – auch laut den Verbraucherschützern von „Finanztest“ – die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU): Sie schüttet regelmäßig eine bei Vertragsabschluss vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente aus, sofern der Versicherte seinen Beruf höchstens noch zu 50 Prozent ausüben kann.

Entscheidend ist normalerweise der zuletzt ausgeübte Beruf; die Berufsunfähigkeitsprognose muss für mindestens sechs Monate gelten. Gerade für Personen, die nicht in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen und somit keinen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente haben, ist der Abschluss einer BU-Versicherung essenziell.

Das gilt häufig für Selbständige. Auch für andere Personengruppen ist der Abschluss jedoch wichtig, zumal die Erwerbsminderungsrente oft nur gering ist. Eine BU kann allerdings nicht jeder abschließen: Ältere Berufstätige und auch solche mit einem körperlich anstrengenden Beruf erhalten sie mitunter nur mit Leistungsausschlüssen, gegen Aufpreis oder gar nicht mehr. Das Gleiche gilt für Personen mit Vorerkrankungen, die die fällige Gesundheitsprüfung meist nicht bestehen.

Erwerbsunfähigkeitversicherung als Alternative zur BU

Abgesehen von der Berufsunfähigkeitsversicherung kann auch eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) als Einkommensversicherung abgeschlossen werden: Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung versichert jedoch nur den schlimmsten Fall, wenn fast gar keine Tätigkeit mehr ausgeübt werden kann.

Geschieht dies, zahlt die EU ebenfalls eine Rente. Auch hier müssen Versicherungswillige vor Abschluss der Police jedoch eine Gesundheitsprüfung bestehen. „Finanztest“ hat 27 unterschiedliche Erwerbsunfähigkeitstarife untersucht und dabei sowohl die Versicherungsbedingungen als auch die Antragsbedingungen bewertet.

Im Ergebnis erwies sich ein Tarif als „sehr gut“, weitere 16 wurden als „gut“ eingestuft. Fast alle der getesteten Tarife erlaubten den Versicherten noch eine tägliche Arbeitszeit von bis zu drei Stunden, einige boten darüber hinaus Sonderleistungen wie z.B. eine Beitragsbefreiung, die schon bei Berufsunfähigkeit abgerufen wird.

Erwerbsunfähigkeitsversicherungen sind deutlich günstiger als BU-Versicherungen: So ermittelte „Finanzest“, dass eine Altenpflegerin für einen BU-Vertrag mit Laufzeit bis zum 65. Lebensjahr zirka 1.100 Euro mehr zahlt als für einen EU-Vertrag; ein Gerüstbauer zahlt sogar rund 1.300 Euro mehr. Aufgrund der signifikant geringeren Kosten eignet sich die EU vor allem für Leute, die sich eine BU nicht leisten können oder wollen.1

Dread Disease bei bestimmten Krankheitsbildern

Eine eingeschränkte Versicherung des Arbeitseinkommens bieten des Weiteren die Dread Disease Versicherung, die Funktionsinvaliditätsversicherung, die Unfallversicherung sowie die Grundfähigkeitsversicherung.

Die Dread-Disease-Versicherung versichert dabei häufig auch Personen, die bereits an psychischen Krankheiten leiden oder Rückenbeschwerden haben. Diese Krankheitsbilder sind in einer Dread Disease Police wiederum nicht versichert, dafür aber bestimmte schwere Erkrankungen, die im Vertrag festgehalten werden.

Zu diesen Erkrankungen zählen etwa Herzinfarkt, multiple Sklerose oder Krebs; je nach Vertrag können aber unterschiedliche Krankheitsbilder versichert sein. Beim Auftreten einer versicherten Krankheit schüttet der Versicherer eine Einmalzahlung aus. Von Nachteil ist bei Dread Disease laut „Finanztest“, dass der Versicherungsfall erst eintritt, wenn tatsächlich eine der vordefinierten Krankheiten vorliegt: Leide der erkrankte Versicherte zum Beispiel an einer Herzmuskelschwäche, erhalte er kein Geld, wenn der Vertrag Zahlungen bei einem Herzinfarkt vorsehe.

Grundfähigkeitsversicherung: Verlust von grundlegenden Fähigkeiten

Die Grundfähigkeitsversicherung ist eine Einkommensversicherung, die das Abhandenkommen bestimmter grundsätzlicher Fähigkeiten wie Sehen oder Treppensteigen versichert. Die jeweilige Fähigkeit muss dabei für voraussichtlich zwölf Monate nicht wiederkehren.

Teils werden auch bei Pflegebedürftigkeit oder verminderter geistiger Leistungsfähigkeit Leistungen ausgeschüttet. Wie bei Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung erhält der Versicherte hier eine Rentenzahlung, die jedoch, ähnlich wie bei Dread-Disease, erst fließt, wenn die Voraussetzungen für die Zahlung genau erfüllt sind. Die versicherten Fähigkeiten müssen aber meist vollständig verlorengegangen sein, bevor der Versicherer einen Leistungsfall anerkennt.

Unfallversicherung: Günstige Teilabsicherung

Eine Unfallversicherung greift nur bei Unfällen und gewährt bei bleibenden körperlichen Folgeschäden eine Einmalzahlung, die sich nach dem Grad der Schädigung richtet. Mitunter lässt sich eine zusätzliche Unfallrente vereinbaren.

Die Unfallversicherung, die schon für wenig Geld zu haben ist, ist besonders für Personen interessant, die nicht in die gesetzliche Unfallversicherung einzahlen und somit weder bei Arbeits- und Wegeunfällen noch bei Berufskrankheiten finanziell abgesichert sind.

Auch Berufstätige, die bereits der gesetzlichen Unfallversicherung angehören, können jedoch über den Abschluss einer Unfallversicherung nachdenken, da diese im Gegensatz zum gesetzlichen Schutz auch Unfälle im privaten Bereich absichert. Da die Unfallversicherung nur nach Unfall leistet, stellt sie in Bezug auf den Verlust der Erwerbsfähigkeit nur eine Teilabsicherung dar.

Funktionsinvaliditätsversicherung kombiniert Leistungen

Eine Einkommensversicherung in Form einer Funktionsinvaliditätsversicherung greift grundsätzlich dann, wenn bestimmte Krankheitsbilder auftreten. Funktionsinvaliditätstarife werden sowohl von Lebensversicherern als auch von Unfallversicherern angeboten.

Während Tarife von Lebensversicherern meist zusätzlich und ähnlich der Dread Disease Versicherung bestimmte Erkrankungen einschließen und teils auch bei Pflegebedürftigkeit einspringen, umfassen Angebote von Unfallversicherern darüber hinaus noch Unfälle mit dauerhafter körperlicher Beeinträchtigung.

Die Unfallversicherer zahlen erst bei einer mindestens drei Jahre andauernden, irreversiblen Schädigung eine Rente. Die Lebensversicherer hingegen leisten schon, wenn eine Beeinträchtigung für ein Jahr prognostiziert wird, sofern der Verlust von Grundfähigkeiten betroffen ist; bei Erkrankungen und Pflegebedürftigkeit wird dagegen eine Kapitalzahlung frei. „Finanztest“ hat insgesamt 20 Angebote von Unfall- und Lebensversicherern erhoben; die Tester weisen darauf hin, dass die Anforderungen für die Rentenzahlungen bei allen Angeboten hoch sind.1

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Quellenangaben

1Quelle: Stiftung Warentest / Finantest, Ausgabe 07/2016; S.70-80.