Vertragsrechtsschutzversicherung
Vertragsrechtsschutzversicherung: Überblick & Vergleich
In der privaten Rechtsschutzversicherung ist Vertrags- und Sachenrecht automatisch eingeschlossen, für Firmen ist es jedoch nur als Zusatzbaustein erhältlich. Was der Zusatz kostet und weshalb ein Abschluss sinnvoll ist, erfahren Sie hier.
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Vertragsrechtsschutz für Firmen
Im Gegensatz zur privaten Rechtsschutzversicherung beinhaltet eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung nicht automatisch einen Vertragsrechtsschutz. Der Grund ist der, dass Firmen bzw. Sie als Betriebsinhaber praktisch ständig Verträge eingehen: Mit Kunden, mit Lieferanten oder auch mit Geschäftspartnern. Oft geht es um größere Summen, Gründe zur Klage gäbe es viele.
Die gute Nachricht: Auch im gewerblichen Bereich ist es möglich, einen Vertragsrechtsschutz abzuschließen. Den müssen Sie allerdings zusätzlich zum normalen Rechtsschutz buchen, da er nicht separat erhältlich ist.
Was umfasst der Firmenrechtsschutz? Ein gewerblicher Rechtsschutz umfasst immer den sogenannten allgemeinen Firmenrechtsschutz. Darin sind folgende Bausteine enthalten:
- Steuerrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Verwaltungsrecht
- Strafrecht
Zusätzlich können Sie weitere Bausteine buchen. Dazu gehört z.B. der Bereich Arbeitsrecht oder eben das Vertrags- und Sachenrecht.
Teils wird vorgeschrieben, dass Sie neben dem Grundschutz der Rechtsschutzversicherung noch ein bis zwei weitere Zusatzbausteine erwerben müssen, damit Sie auch Vertragsrechtsschutz bekommen können. Das ist aber von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich.
Wichtig!
Analog zur privaten Rechtsschutzversicherung geht es beim Firmenvertragsrechtsschutz um Streitigkeiten, die sich im Bereich des Vertrags- und Sachenrecht ergeben. Geht es etwa um Arbeitsverträge, können Sie über den Vertragsrechtsschutz normalerweise nichts erreichen. Es gibt jedoch Versicherer, die auch solche Fälle einschließen. Vergleichen Sie!
Welche Vertragsarten sind versichert? Im Vertragsrechtsschutz für Gewerbe sind z.B. folgende Vertragsarten versichert:
- Kaufverträge
- Herstellungsverträge
- Lieferverträge
- Installationsverträge
- Beraterverträge
- Speditionsverträge
- Bank- oder Kreditverträge
- Wartungsverträge
Hierbei geht es um die Durchsetzung rechtlicher Interessen bei Streitigkeiten zwischen Ihrer Firma und Ihren Vertragspartnern aus schuldrechtlichen Verträgen.
Beispiele für Versicherungsfälle
Beauftragt ein Innenarchitekt beispielsweise eine Firma mit der Elektroinstallation für eine Wohnung und kürzt anschließend wegen angeblicher Mängel die Rechnung, kann sich der Installateur mithilfe seiner Vertragsschutzversicherung dagegen wehren.
Auch falls Sie Ärger mit zahlungsunwilligen Privatleuten haben, können Sie Ihre gewerbliche Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen, wenn Sie den Zusatz Vertragsrecht gebucht haben.
Was leistet die Vertragsrechtsschutzversicherung?
Der Baustein Vertragsrechtsschutz schützt Sie, wenn Sie Ärger mit Verträgen haben, die mit dem eigentlichen Gegenstand Ihres Unternehmens (Hauptgeschäft) zu tun haben. Oftmals wird dies auch als „Vertragsrecht im Hauptgeschäft“ bezeichnet.
Außerdem kann der Vertragsrechtsschutz Folgendes enthalten:
- Vertragsrecht im Hilfsgeschäft
- Vertragsrecht bei Versicherungsverträgen
Was ist Vertragsrecht im Hilfsgeschäft? Vertragsrecht im Hilfsgeschäft betrifft z.B. Leasing oder Reparatur selbst genutzter Maschinen oder Werkzeuge und den Einkauf selbst genutzter Dienstleistungen wie z.B. Werbemaßnahmen oder Aktenvernichtung.
Was ist Vertragsrecht bei Versicherungsverträgen? Vertragsrechtsschutz bei Versicherungsverträgen bedeutet, dass Sie Rechtsschutz genießen, wenn Sie Ärger mit einem betriebsbezogenen Versicherungsvertrag haben. Das kann z.B. die Betriebshaftpflicht, eine Geschäftsinhaltsversicherung oder auch eine Maschinenversicherung betreffen.
Welche Kosten übernimmt der Vertragsrechtsschutz?
Im Vertragsrechtsschutz werden üblicherweise alle Kosten übernommen, die in der gewerblichen Rechtsschutzversicherung enthalten sind, wie
- Anwaltskosten
- Gerichtskosten
- Kosten für Mediation (Vermittlung zwischen den Streitparteien)
Achtung: Meistens werden die Kosten für den Anwalt bei Vertragsrechtsschutz erst bei gerichtlichen Verfahren gedeckt. Wird der Rechtsbeistand außergerichtlich tätig, verfasst er z.B. ein Mahnschreiben, müssen Sie selbst dafür aufkommen.
Wer kann Vertragsrechtsschutz abschließen?
Nicht jede Firma kann den Vertragsrechtsschutz abschließen: Teils schränken die Versicherer den Kreis der versicherungsfähigen Unternehmen auf bestimmte Branchen ein oder versichern nur bis zu einem bestimmten Umsatz.
Branchen, die Schwierigkeiten beim Abschluss bekommen können, sind beispielsweise
- Handelsvertretung
- Rechtswesen
- Vermögensverwaltung
- Bauwesen
- Banken
Achtung: Sollte Ihr Unternehmen zu einer der genannten Branchen gehören, setzen Sie sich mit einem Versicherungsexperten in Verbindung! Jeder Versicherer handhabt Ausschlüsse anders.
Manche Versicherer versichern auch nur eine festgelegte Maximalsumme, begrenzen den Streitwert oder versichern etwa nur das Vertragsrecht im Hilfsgeschäft. Außerdem gibt es oft eine Streitwertuntergrenze, die erreicht werden muss, damit die Versicherung greift. Hier sollten Sie genau hinschauen und die Angebote miteinander vergleichen.
Deckungssummen-Info: Der Firmenvertragsrechtsschutz umfasst meist Summen in Höhe von 200.000 oder 300.000 Euro pro Fall. Begrenzte Maximalsummen liegen dann bei 100.000 Euro.
Was kostet der Firmenvertragsrechtsschutz?
Wie Sie gesehen haben, ist der Firmenvertragsrechtsschutz stets an den Abschluss einer gewerblichen Rechtsschutzversicherung gebunden. Sie zahlen daher einen Gesamtpreis, der auch davon abhängt, welche Leistungen Sie sonst noch buchen.
Um Ihnen dennoch eine Vorstellung davon zu geben, wie die Kosten eines Vertragsrechtsschutzes ungefähr ausfallen, möchten wie Ihnen hier einige Anhaltspunkte bieten:
Die Kosten des Vertragsrechtsschutzes hängen von den Faktoren
- Branche
- Umsatz
ab. Sie können je nach Branche mit etwa ein bis fünf Promille des Jahresumsatzes rechnen. In welche Richtung das Pendel ausschlägt, bestimmen auch die
- angebotenen Leistungen
- Wahl des Versicherers
- Höhe der Selbstbeteiligung
Selbstbeteiligungs-Info: Die Selbstbeteiligung beträgt meist bis zu 1.000 Euro. Sie vereinbaren die Höhe bei Abschluss des Vertrages und zahlen sie bei jedem Rechtsschutz-Fall selbst. Das soll verhindern, dass die Versicherung auch bei Nichtigkeiten genutzt wird.
Preisbeispiel:
Die Inhaberin eines kleinen Cafés mit einem Vollzeitmitarbeiter und ca. 60.000 Euro Jahresumsatz versichert gewerblichen Rechtsschutz plus Firmenvertragsrechtsschutz.
Sie ist bereit, eine Selbstbeteiligung von bis zu 750 Euro zu zahlen. Der günstigste Tarif kostet sie knapp 850 Euro pro Jahr, der teuerste liegt bei etwa 1.500 Euro.
Wählt sie nur den Firmenrechtsschutz ohne Vertragsrechtsschutz, bewegen sich die Preise dagegen zwischen knapp 100 und 700 Euro.
Sie sehen: Der Vertragsrechtsschutz steigert den Preis einer Firmenrechtsschutzversicherung sichtbar. Das hat aber auch seinen Grund: Sie haben im täglichen Geschäft ständig mit Verträgen zu tun. Da ist die Gefahr groß, dass Sie Ihre Versicherung in Anspruch nehmen werden.
Vertragsrechtsschutz abzusichern ist aber genau aus diesem Grund sinnvoll! Wenn Sie häufiger in einen Firmenrechtsstreit verwickelt werden oder hohe Streitwerte im Spiel sind, kann die Vertragsrechtsschutzversicherung wertvolle Dienste leisten.
Firmen- / Vertragsrechtsschutzversicherungen im Vergleich
Welche Rechtsschutztarife eignen sich für Ihre Bedürfnisse? Welche Anbieter verzichten auf eine lange Wartezeit? Um Ihnen die Suche nach einer guten und günstigen Firmenrechtsschutzversicherung zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen Versicherungsvergleich an. Der Vergleich ist eine kostenfreie Serviceleistung.
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