Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Vermögensschaden­haftpflichtversicherung Überblick

Wer mit den Finanzen anderer zu tun hat, darf sich keinen Fehler erlauben. Beratungsfehler oder Versäumnisse werden schnell teuer und gefährden die eigene Existenz. Für etliche Berufe ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) aus diesem Grund eine Pflichtversicherung. Lesen Sie hier, was eine VSH leistet und welche Berufe und Branchen diese Versicherung benötigen.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (kurz: VSH) ist eine Berufshaftpflichtversicherung, die für beratende, verwaltende und gutachterliche Tätigkeiten entwickelt wurde, z.B. für Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Anwälte und Dolmetscher.

Der wesentliche Unterschied zur „normalen“ Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung besteht darin, dass eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung echte Vermögensschäden aus der gesetzlichen Haftpflicht abdeckt.

Von einem „echten“ Vermögensschaden spricht man, wenn ein reiner Vermögensschaden (z.B. Verdienstausfall) bei einem Dritten entsteht, dem kein anderer Schaden (Personen- oder Sachschaden) vorangegangen ist.

Personen, die mit den Vermögensangelegenheiten anderer betraut sind, richten bei fehlerhafter Arbeit oft hohe finanzielle Schäden an, die durch eine „normale“ Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung nicht gedeckt sind.

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung deckt somit genau den Bereich ab, den eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung nicht mehr beinhaltet und umgekehrt.

Wer benötigt eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Jeder Finanzberater, Versicherungsvermittler, Fondsvermittler und ähnliche beratende und/oder vermittelnde Berufe benötigen eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Einige Berufsstände sind gesetzlich zum Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verpflichtet und erhalten ohne den Nachweis einer solchen gar keine Berufszulassung. 

Diese Berufstände benötigen zwingend eine VSH:

Oft hat der Gesetzgeber sogar festgelegt, wie groß der Versicherungsumfang bzw. wie hoch die Versicherungssumme mindestens sein muss. Bei einem Steuerberater beispielsweise liegt die vorgeschriebene Versicherungssumme bei mindestens 250.000 Euro pro Schadensfall und maximal eine Million pro Jahr.

Einmal unkonzentriert gewesen, falsch beraten, eine Frist versäumt, und schon drohen Ihnen hohe Ersatzansprüche den Hals abzuschneiden. Ein kleiner Betrieb kann dadurch in große Schwierigkeiten geraten.

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist jedoch nicht nur für die obig aufgeführten Berufsstände sinnvoll. Vielmehr sollte jeder beratende, begutachtende oder verwaltende Selbständige, freiberuflich Tätige oder Betrieb die Sinnhaftigkeit einer VSH prüfen.

Was leistet eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Die Leistungen einer Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung umfassen in der Regel die nachfolgenden Leistungen. Vergleichen Sie vor einem VSH-Abschluss jedoch die verschiedenen Versicherungen – es gibt zum Teil erhebliche Unterschiede in den Bedingungen.

Leistungen einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung:

  • Übernahme der Kosten zur Klärung der Haftungsfrage
  • Befriedigung rechtmäßiger Schadenersatzforderungen
  • Abwehr unbegründeter Ansprüche (auch Gerichts- und Anwaltskosten)
  • Übernahme von Vermögensschäden

Bei unrechtmäßigen Forderungen an Sie wirkt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung wie eine passive Rechtsschutzversicherung, da sie die Kosten einer gerichtlichen Klärung des Rechtsanspruches übernimmt.

Geleistet wird bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Achtung: Achten Sie darauf, ob Ihr Versicherer eine Höchstleistung pro Kalenderjahr im Vertrag festgelegt hat.

Berufshaftpflicht zusätzlich zur Vermögensschadenhaftpflicht?

Da die Vermögensschadenhaftpflicht nur für reine Vermögensschäden aufkommt, sollte man zusätzlich eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung abschließen, um auch Personen- und Sachschäden, die in den Büroräumen entstehen können, abzusichern.

Verletzt sich beispielsweise einer Ihrer Klienten in Ihren Räumlichkeiten und kann man Ihnen ein Verschulden zusprechen (Stolpergefahr durch abstehenden Teppichrand u.ä.), können Sie haftbar gemacht werden. Behandlungskosten, Schmerzensgeldzahlungen etc. können ein kritischer Kostenpunkt sein. Davor schützt Sie eine Berufs-/Betriebshaftpflicht.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Kosten

Die Kosten einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung variieren von Anbieter zu Anbieter. Die Unterschiede in Kosten und Leistungen sind dabei erheblich. Die Kosten sind auch von der jeweiligen Branche abhängig, von der Höhe des Jahresumsatzes und natürlich von der Absicherungshöhe.

Bei der Festlegung der Versicherungssumme sollten Sie (die gesetzlich vorgeschriebenen Zahlen natürlich beachtend) Ihr spezielles Risiko, das von der Art und Größe Ihres Betriebes/ Ihrer Kanzlei abhängt, realistisch einschätzen. Achten Sie darauf, dass Sie sich nicht unterversichern.

Die Höhe des Selbstbehaltes hat ebenfalls Auswirkungen auf die von Ihnen zu leistende Prämienhöhe. Oft kann ein höherer Selbstbehalt die Versicherungsprämie stark senken. Das hängt allerdings vom Angebot des Anbieters ab.

Sie sollten sich hier nicht übernehmen, vereinbaren Sie nur, was Sie im Schadensfalle auch leisten können. Bei prozentualen Vereinbarungen des Selbstbehaltes kann im Falle einer hohen Schadensumme ein Anspruch auf Sie zukommen, den Sie nicht mehr befriedigen können.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen im Anbieter-Vergleich

Um Ihnen die Suche nach einer guten und günstigen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen Versicherungsvergleich an. Der Vergleich ist eine kostenfreie Serviceleistung.

Vermögensschadenhaftpflicht-Vergleich [kostenfrei]

Datenschutz-Garantie: Sie nutzen eine sichere SSL-Daten-Verschlüsselung. Keine Werbung. Kein Spam.

Leider wurde das Formular nicht geladen: Klicken Sie bitte hier, um das Formular neu zu laden

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung News

VSH für Immobilienmakler §34i

EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie: Baufinanzierungsvermittler und kreditvermittelnde Immobilienmakler müssen jetzt verpflichtend eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abschließen, sonst wird ihnen die Erlaubnis nach §34i GewO versagt. Weiter »