Ergo Vermögensschadenhaftpflicht
VSH Anbieter: Vermögensschadenhaftpflicht Ergo
Die Ergo bietet für zahlreiche Berufsgruppen eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung an. Für die speziellen Bedürfnisse leitender Angestellter, Manager und anderer Organe juristischer Personen, ist die D&O Versicherung da. Wir haben beide Vermögensschadenhaftpflicht-Tarife für Sie genauer unter die Lupe genommen und stellen sie Ihnen hier vor.
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Vermögensschaden ist nicht gleich Vermögensschaden. Es macht einen Unterschied, ob ein Steuerpflichtiger aufgrund einer fehlerhaften Beratung seines Steuerberaters vom Finanzamt 800 Euro zu wenig erstattet bekommt, oder ob ein Geschäftsführer einen Schaden von mehreren hunderttausend Euro anrichtet, weil er eine für die Firma unbrauchbare EDV-Anlage anschafft.
Nicht nur die Summen sind andere, sondern auch die Komplexität der Frage, ob die versicherte Person haftbar gemacht werden kann, nimmt vom Einzelunternehmen zum Großkonzern zu.
Aus diesem Grund kann eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nur dann eine sinnvolle Absicherung liefern, wenn sie auf die Bedürfnisse der einzelnen Berufsgruppe zugeschnitten ist.
Da sich die Haftungsproblematiken von Managern, Geschäftsführern, Aufsichtsräten und sonstigen Organen juristischer Personen stark von denen anderer beratender Berufe unterscheiden, hat sich hierfür mit der D&O Versicherung, was die Kurzform von Directors-and-Officers-Versicherung ist, eine eigene Form der Vermögensschadenhaftpflicht entwickelt.
Die Ergo bietet sowohl eine einfache Vermögensschadenhaftpflicht für eine Vielzahl unterschiedlicher Berufe an, als auch eine D&O Versicherung, die von einem Unternehmen für seine Organe abgeschlossen werden können. Wir haben beiden Tarife für Sie genauer betrachtet und geben Ihnen hier einen Überblick über die wichtigsten Leistungsmerkmale.
Ergo Vermögensschadenhaftpflicht: Personenkreis
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung wird von der Ergo unter anderem für Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare, Dolmetscher, Immobilienverwalter, Betreuer, Personalberater, Bezirksschornsteinfeger, Wirtschaftsprüfer, Eventmanager, Grafiker und Facility-Manager angeboten. Allerdings steht sie in der Regel auf Anfrage allen Berufen offen, die in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit Vermögensschäden verursachen können.
In der D&O versichert werden beispielsweise Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, leitende Angestellte, Interimsmanager, Compliance Beauftragte und Prokuristen. Grundsätzlich können Unternehmen aller Branchen versichert werden. Bei Branchen mit besonderer Risikolage, z.B. im Bereich der Finanzberatung und Darlehensvergabe, kann eine Voranfrage erforderlich sein.
Tarife und Details
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der Ergo: Die Ergo bietet verschiedenen Berufsgruppen speziell auf diese zugeschnittene Deckungskonzepte in der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Abgesichert ist immer das Risiko für einen Verstoß bei der Ausübung des Berufes nach gesetzlichen Bestimmungen haftbar gemacht zu werden. Versichert ist die Inanspruchnahme vor europäischen und türkischen Gerichten.
Der Versicherungsschutz kann ausgeweitet werden (nicht auf die USA und Kanada), wenn dies beantragt wird. Im Versicherungsschutz enthalten sind alle Kosten, die bei der Klärung der Haftungsfrage anfallen, ebenfalls versichert ist die Abwehr unberechtigter Forderungen, sowie die Befriedigung und Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Ansprüchen. Welche Tätigkeiten genau versichert sind, hängt vom versicherten Beruf ab.
Hier sollten Sie genau auf die Bestimmungen in den Versicherungsbedingungen achten und ggf. bestimmte Tätigkeiten, die nicht zu den Vorbehaltsaufgaben ihres Berufes gehören, gesondert in den Schutz aufnehmen lassen. Allerdings haben die Versicherer hier schon einiges an Erfahrung gesammelt und bieten oftmals einen sehr umfangreicheren Schutz an.
Die Wahl des Selbstbehalts hat dabei Einfluss auf die Kosten der Versicherung. Je höher dieser angesetzt wird, umso mehr Prämie kann man sparen. Bei Steuerberatern und Rechtsanwälten kann der Selbstbehalt beispielsweise zwischen 100 und 1000 Euro gewählt werden. Allerdings sollten Sie immer nur vereinbaren, was Sie im Falle eines Schadens auch wirklich selbst bezahlen können, ohne in Schwierigkeiten zu geraten.
Die D&O Versicherung der Ergo: Die D&O Versicherung der Ergo bietet schon bei drohender Inanspruchnahme vorbeugende Rechtskosten. Auch hier gilt, dass zunächst die Haftungsfrage geklärt wird und anfallende Kosten zur Abwehr unberechtigter Forderungen ebenso übernommen werden, wie die Befriedigung solcher Forderungen, die legitim sind. Versicherungsnehmer ist das Unternehmen.
Versicherte Personen sind ehemalige, gegenwärtige und künftige Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, Geschäftsführer und ähnliches. Die D&O der Ergo bietet entsprechend der derzeitigen allgemeinen Standards eine unbegrenzte Rückwärtsdeckung, das bedeutet, dass auch Verstöße, die vor Versicherungsbeginn liegen und für die bisher keine Inanspruchnahme erfolgte, abgesichert sind.
Schäden können bis zu 62 Monate nachgemeldet werden. Bei Personen die turnusmäßig oder aus gesundheitlichen Gründen ausgeschieden oder pensioniert sind, verlängert sich die Frist auf 120 Monate.
Ergo: Die Vermögensschadenhaftpflicht und D&O im Vergleich
Hier sehen Sie die wichtigsten Merkmale der Vermögensschadenhaftpflicht und der D&O Versicherung der Ergo nochmal in der Übersicht. Es handelt sich hierbei allerdings nicht um eine vollständige Darstellung der angebotenen Leistungen.
Tarif | Vermögensschadenhaftpflicht | D&O Versicherung |
---|---|---|
Produkttyp | Berufshaftpflichtversicherung gegen Vermögensschäden |
Vermögensschadenhaftpflicht-versicherung für die Vertreter juristischer Personen und deren Aufsichtsorgane |
Versicherungsumfang |
|
|
Haftung gem. AGG | Ja | Ja |
Selbstbehalt | kann in der Regel vom VN gewählt werden, bei einigen Berufsgruppen spezielle Vorgaben | 10 % der Gesamtschadensumme je Schadenfall, max. 150 % der festen jährlichen Vergütung (Pflichtselbstbehalt nach § 93 Abs. 2 Satz 1 AktG); bei bestimmten Schadenfällen abweichende Bestimmungen. Mit einer Zusatzpolice kann der Selbstbehalt ebenfalls abgesichert werden. |
Nachmeldefrist | 5 Jahre | 5 Jahre, kann gegen Zuschlag auf 10 Jahre verlängert werden; bei Personen, die turnusmäßig oder aus gesundheitlichen Gründen ausgeschieden oder pensioniert sind, wird die Nachmeldefrist auf 10 Jahre verlängert |
Für einzelne Berufe kann in den besonderen Bedingungen von den hier gemachten Angaben Abweichendes geregelt sein.
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