Württembergische Vermögensschadenhaftpflicht

VSH-Anbieter im Überblick: Württembergische

Die Württembergische bietet eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Selbständige und Freiberufler an und eine D&O Versicherung für Unternehmensleiter. Welche Leistungen die beiden Tarife enthalten und was Sie im Allgemeinen zur Vermögensschadenhaftpflicht der Württembergischen wissen müssen, lesen Sie hier.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Anbieter

Aus gutem Grund gibt es für einige Berufe eine rechtliche Verpflichtung zum Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht. Diese schützt ja nicht nur denjenigen, der für einen Schaden in Anspruch genommen werden kann, sondern auch den Geschädigten.

Gerade wer die Dienstleistungen zum Beispiel von Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern in Anspruch nimmt, muss sich darauf verlassen können, dass die Beratung nicht zu seinem Nachteil erfolgt.

Im schlimmsten Fall kann eine steuerliche Fehlberatung neben finanziellen auch strafrechtliche Konsequenzen für den Mandanten nach sich ziehen. Bei aller Sorgfalt kann trotzdem eine Nachlässigkeit jederzeit zu Schäden führen. Diese können schnell eine finanzielles Ausmaß annehmen, das die Liquidität einer Kanzlei oder eines Unternehmens und natürlich der dahinter stehenden Privatperson, die auch mit dem Privatvermögen voll haftet, gefährdet.

Bei Geschäftsführern, Aufsichtsratsmitgliedern und Vorständen großer Unternehmen ist das Risiko häufig noch sehr viel größer. Hier geht es um hohe Geldsummen, die im Haftungsfall gleich mehrere Existenzen zerstören können, da häufig die gesamtschuldnerische Haftung zum Tragen kommt.

Um seinen Managern und leitenden Angestellten ihre Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit zu erhalten und gleichzeitig sowohl die Mitarbeiter als auch das Unternehmen vor Schaden zu bewahren, sollte eine D&O Versicherung abgeschlossen werden.

Nachfolgend sagen wir Ihnen, was die Vermögensschadenhaftpflicht und die D&O Versicherung der Württembergischen leisten.

Württembergische Vermögensschadenhaftpflicht: Personenkreis

Die Württembergische bietet Versicherungsschutz für beratende, begutachtende und verwaltende sowie für kreative Berufe an. Darunter fallen nach Aussage des Versicherers rund 200 Berufsgruppen.

Versichert ist der Versicherungsnehmer als juristische oder natürliche Person sowie die Angestellten und Organe. Zu den versicherbaren Berufen gehören zum Beispiel, Steuerberater, Rechtsanwälte, Übersetzer, Wirtschaftsprüfer, Hausverwalter und Werbeagenturen.

In der D&O Versicherung können Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane, leitende Angestellte, Generalbevollmächtigte, Prokuristen und Liquidatoren versichert werden. Die D&O Versicherung der Württembergischen steht grundsätzlich Unternehmen aller Branchen offen, eine Ausnahme bilden allerdings Finanzdienstleister.

Tarife und Details

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der Württembergischen: Immer dann, wenn aufgrund der beruflichen Tätigkeit ein Schaden entsteht, der kein Sach- oder Personenschaden ist, sondern das Vermögen eines Dritten betrifft und nicht aus einem der vorgenannten Schäden als Resultat hervorging, greift die Büro- und Betriebshaftpflicht nicht mehr. Nur eine Vermögensschadenhaftpflicht leistet für solche „echten“ Vermögensschäden.

Bei einigen Berufsgruppen sind solche Schäden in gewissem Sinne vorprogrammiert, da sich die berufliche Tätigkeit um die Beratung und Verwaltung in Vermögensangelegenheiten dreht. Dazu gehören zum Beispiel Steuerberater und Rechtsanwälte, für die die Vermögensschadenhaftpflicht deshalb auch eine Pflichtversicherung ist.

Aber auch in anderen Berufen kann es durch ein Versehen oder eine fahrlässige Handlung dazu kommen, dass einem Dritten ein Vermögensschaden erwächst. So kann zum Beispiel ein Hausverwalter, der einen überteuerten Handwerker im Namen der Haus- bzw. Wohnungseigentümergemeinschaft bestellt hat und die Tätigkeit nicht ordentlich abgenommen hat, Folgekosten bei allen Eigentümern verursachen.

Die Vermögensschadenhaftpflicht ist immer zuerst dazu da, die Klärung der Haftungsfrage herbeizuführen und unberechtigte Forderungen abzuwehren. Besteht ein Haftungsanspruch gegen den Versicherungsnehmer, dann übernimmt die Vermögensschadenhaftpflicht die anfallenden Kosten. Die Württembergische übernimmt dabei die Nachhaftungsverpflichtung des Vorversicherers (bis max. 1 Mio. Euro) und bietet selbst eine Nachhaftung von 5 Jahren an.

Zudem steht die Versicherungssumme zweifach maximiert zur Verfügung, das heißt dass für alle Versicherungsfälle eines Jahres insgesamt die doppelte Versicherungssumme zur Verfügung steht.

Die D&O Versicherung der Württembergischen: Die D&O Versicherung greift in Fällen der Innenhaftung gegenüber dem Unternehmen als auch in Fällen der Außenhaftung gegenüber Dritten. Bei der Württembergischen besteht in der D&O eine unverfallbare Nachmeldefrist von 12 Jahren sowie eine ebenso lange Nachmeldefrist für bereits ausgeschiedene Organe. Für diese besteht zudem auch bei komplettem Verbrauch der Versicherungssumme im Jahr eine zusätzliche Versicherungssumme von 100.000 Euro.

Die D&O der Württembergischen ist eine Unternehmens-D&O, die vom Unternehmen für seine Mitarbeiter und Organe abgeschlossen wird. Versicherungsnehmer und versicherte Personen sind hier also nicht das selbe. In der D&O üblich und auch bei der Württembergischen Versicherung vereinbart ist das Claims-Made-Prinzip. Das bedeutet, dass der Versicherungsfall die erstmalige Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs ist.

Es gilt außerdem eine unbegrenzte Rückwärtsdeckung. Das heißt, dass auch Schäden, die in der Versicherungszeit erstmals geltend gemacht werden, aber weit vor Abschluss der Versicherung entstanden sind, versichert sind. Mit Ausnahme der USA besteht weltweiter Versicherungsschutz. Optional kann eine Zusatzpolice abgeschlossen werden, die den gesetzlichen Selbstbehalt gem. § 93 Abs. 2 S. 3 AktG abgedeckt.

Württembergische: Die Vermögensschadenhaftpflicht und D&O im Vergleich

Wir haben für Sie im Folgenden eine Übersicht erstellt, die Ihnen einen ersten Überblick über die Wichtigsten Merkmale der Vermögensschadenhaftpflicht und der D&O der Württembergischen geben soll:

Tarif Vermögensschadenhaftpflicht der Württembergischen D&O Versicherung für Unternehmen der Württembergischen
Produkttyp Berufshaftpflichtversicherung gegen Vermögensschäden Vermögensschadenhaftpflicht-versicherung für die Vertreter juristischer Personen und deren Aufsichtsorgane
Versicherungsumfang
  • Prüfung Schadensersatzpflicht
  • Übernahme berechtigter Ansprüche
  • Abwehrschutz
  • Kostenübernahme für Schadenabwicklung und Verteidigung
  • 2-fach maximierte Deckungssumme
  • Abwehr drohender und erhobener Schadensersatzansprüche
  • Übernahme berechtigter Ansprüche
  • Kostenübernahme Schadenabwicklung, PR-Berater, Mediation und Verteidigung
  • unbegrenzte Rückwärtsversicherung
Selbstbehalt meist kein Selbstbehalt individuelle Vereinbarung; vorbehaltlich des gesetzlichen Selbstbehalts nach bei Vorständen aus §93 Abs. 2 Satz 1 AktG, der 10 % der Gesamtschadensumme je Schadenfall, max. 150 % der festen jährlichen Vergütung beträgt
Nachmeldefrist 6 Jahre 12 Jahre
Rückwärtsversicherung ohne Beitragszuschlag mitversichert Ein Jahr ohne Beitragszuschlag mitversichert, gegen Prämienzuschlag kann verlängert werden

Für einzelne Berufe kann in den besonderen Bedingungen von den hier gemachten Angaben Abweichendes geregelt sein. Es handelt sich vorstehend nicht um eine vollständige Darstellung der angebotenen Leistungen.

Württembergische Vermögensschadenhaftpflicht: Angebot / Tarifvergleich

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