Nürnberger Vermögensschadenhaftpflicht

Überblick Vermögensschadenhaftpflicht Nürnberger

Die Nürnberger Versicherung bietet eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Selbständige und Freiberufler, die in ihrem Beruf vermittelnd, beratend oder verwaltend tätig werden. Außerdem versichert sie im Rahmen der D&O Entscheidungsträger und Manager.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Anbieter

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für einige Berufsgruppen gesetzliche Pflicht. Das hat gute Gründe, sowohl für den, der berät als auch für den, der beraten wird.

Wer eine Beratung in Vermögensfragen in Anspruch nimmt, muss sich auf das Wort seines Gegenübers unbedingt verlassen können. Aber egal, ob es sich dabei um einen Steuerberater, einen Rechtsanwalt oder einen anderen Berater handelt – Fehler passieren nun einmal.

Die Rechtslage ändert sich in einigen Bereichen sehr oft und es ist daher schwer, immer auf dem Laufenden zu sein. Noch dazu können auch einfach Missgeschicke wie Fristversäumnisse oder rechtlich Fehlbeurteilungen zu großen finanziellen Schäden bei den Mandanten und Kunden führen.

In dieser Situation sehen sich gleich zwei Personen in einer existenzbedrohenden Lage. Deshalb ist die Vermögensschadenhaftpflicht für Beratende und Mandanten gleichermaßen unerlässlich.

Die Nürnberger bietet eine Vermögensschadenhaftpflicht mit unterschiedlichen Risikobeschreibungen für die zu versichernden Berufe an. Damit kann sicher gestellt werden, dass alle ihren Anforderungen gemäßen Versicherungsschutz bekommen und sich somit auf das Wesentliche konzentrieren können. Für Manager und Entscheider, die häufig eine noch größere finanzielle Verantwortung tragen, bietet die Nürnberger eine D&O Versicherung an.

Wir stellen Ihnen hier die beiden Arten der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der Nürnberger vor.

Personenkreis

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der Nürnberger ist für viele Berufsgruppen geeignet. Darunter für verkammerte Berufe, wie Rechtsanwälte, Steuerberater und Notare, für Vereine und Stiftungen, für Dienstleister aller Art und für Sachverständige und Gutachter. Der Vermögensschadenhaftpflichtschutz wurde bereits auf die Anforderungen der verschiedenen Branchen zugeschnitten, kann aber in vielen Punkten nochmal individuell angepasst werden.

Die D&O Versicherung der Nürnberger können Geschäftsführer, Mitglieder von Vorständen, von Beiräten sowie von Aufsichts- und Verwaltungsräten versichert werden. Außerdem eingeschlossen sind u.a. Interimsmanager, Compliance-, Datenschutz- und Geldwäschebeauftragte, Arbeitnehmer oder Gesellschafter bei faktischer Organtätigkeit und persönlich haftende Gesellschafter.

Nürnberger Vermögensschadenhaftpflicht: Tarif und Details

Vermögensschadenhaftpflicht für beratende, vermittelnde und verwaltende Berufe der Nürnberger: In der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der Nürnberger wird zunächst von erfahrenen Juristen geprüft, ob die Haftungsansprüche, die ein Dritter gegen den Versicherungsnehmer geltend macht, rechtmäßig sind. Ist dies nicht der Fall wehrt die Vermögensschadenhaftpflicht der Nürnberger diese Forderungen ab.

Dabei anfallende anwaltliche Verteidigungskosten und Kosten der Abwicklung werden von der Nürnberger übernommen. Berechtigte Forderungen werden im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen übernommen. Wird der Beruf nicht mehr ausgeübt, besteht ein Spätschadenschutz bis zu 5 Jahre, dieser kann auf Wunsch auf 10 Jahre verlängert werden.

Bei den Versicherungssummen und Selbstbehalten hat der Versicherungsnehmer eine große Auswahl. Zwischen 100.000 bzw. 150.000 Euro, 250.000, 500.000 und 1 Million Euro Deckungssumme kann gewählt werden. Nebentätigkeiten innerhalb des Berufsbildes sind bei der Nürnberger Vermögensschadenhaftpflicht ebenso mitversichert wie Rechtsdienstleistungen als Nebenleistungen.

D&O Versicherung der Nürnberger: Auf Manager- und Führungsebene sind sowohl die Entscheidungen als auch die Haftungssituation noch um einiges komplexer. Manager und andere Führungspersönlichkeiten übernehmen in den Unternehmen große Verantwortung von zum Teil enormer finanzieller Tragweite. Die D&O der Nürnberger bietet unter anderem unbefristete Rückwärtsdeckung, 3 Jahre Nachmeldefrist (auf 5 und 10 Jahre erweiterbar) nach Vertragsende, weltweiten Versicherungsschutz, Gehaltsfortzahlungen bis 100.000 Euro, falls aufgerechnet oder zurückbehalten wird. Tochterunternehmen sind zudem mitversichert.

Die Kernaufgaben der D&O Versicherung für Entscheider sind dieselben wie die der Vermögensschadenhaftpflicht für beratende Berufe: Die D&O hilft bei der Klärung der Haftungsfrage, wehrt unberechtigte Forderungen ab und befriedigt berechtigte im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen. Diese können bei der D&O Versicherung der Nürnberger individuell bis zu einer Höhe von 26 Millionen Euro vereinbart werden. Die operative Tätigkeit ist mitversichert.

Die Aufzählung der Leistungen der hier dargestellten Tarife ist nicht vollständig; zudem kann in den besonderen Bedingungen für verschiedene Berufsgruppen hiervon Abweichendes gelten.

Nürnberger: Die Vermögensschadenhaftpflicht und D&O im Vergleich

Wir haben für Sie die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der Nürnberger die D&O Versicherung im Direktvergleich nebeneinander gestellt. So bekommen Sie einen guten Überblick über das Angebot der Nürnberger im Bereich der Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen.

Tarif Vermögensschadenhaftpflicht der Nürnberger D&O Versicherung der Nürnberger
Produkttyp Berufshaftpflichtversicherung gegen Vermögensschäden Vermögensschaden-haftpflichtversicherung für die Vertreter juristischer Personen und deren Aufsichtsorgane
Versicherungsumfang
  • Prüfung Schadensersatzpflicht
  • Übernahme berechtigter Ansprüche
  • Abwehrschutz
  • Kostenübernahme für Schadenabwicklung und Verteidigung
  • Abwehr drohender und erhobener Schadensersatzansprüche
  • Übernahme berechtigter Ansprüche
  • Kostenübernahme Schadenabwicklung und Verteidigung
  • Vorleistung auf Pflicht-Selbstbehalt
Haftung gem. AGG nein ja
Selbstbehalt In der Regel 500 Euro. Kann höher festgelegt werden. 10 % der Gesamtschadensumme je Schadenfall, max. 150 % der festen jährlichen Vergütung (Pflichtselbstbehalt nach § 93 (2) AktG); bei bestimmten Schadenfällen abweichende Bestimmungen.
Versicherungssumme 100.000, 150.000, 250.000, 500.000 oder 1 Million € wählbar wird individuell ermittelt
Nachmeldefrist 3 Jahre 3 Jahre (5 oder 10 können auf Wunsch vereinbart werden): 10 Jahre unverfallbare Nachmeldefrist für den Entscheider

Für einzelne Berufe kann in den besonderen Bedingungen von den hier gemachten Angaben Abweichendes geregelt sein. Es handelt sich vorstehend nicht um eine vollständige Darstellung der angebotenen Leistungen.

Nürnberger Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Angebot / Tarifvergleich

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