Vermögensschadenhaftpflicht Beruf
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Berufe
Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) hilft bei Vermögensschäden. Doch wer benötigt eigentlich eine VSH? Für manche Berufe ist sie Pflicht.
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Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für verschiedene Berufe nicht nur Kür, sondern Pflicht: Ohne sie erfolgt erst gar keine Berufszulassung.
Zu denjenigen Berufen, die zwingend eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abschließen müssen, gehören zum Beispiel beratende wie der des Immobilienmaklers oder Steuerberaters.
Der Grund: In diesen Berufen ist die Gefahr eines Vermögensschadens besonders groß. Berät beispielsweise ein Steuerberater einen Klienten falsch, kann das Finanzamt schnell eine Nachzahlung verlangen, die der Geschädigte an seinen Steuerberater weiterreichen wird.
Auch wenn ein Versicherungsmakler einen Antrag nicht zum vereinbarten Termin einreicht und es zu einem Schaden kommt, der eigentlich versichert gewesen wäre, wird der Antragsteller den Berater verantwortlich machen und versuchen, sich die Schadenssumme von diesem zurückzuholen.
Die Vermögensschadenhaftpflicht greift in Fällen, in denen ein sogenannter echter Vermögensschaden entstanden ist, und begleicht die Forderung bis zur maximalen Höhe der vereinbarten Deckungssumme. Echte Vermögensschäden sind solche, die nicht mittelbar durch Personen- oder Sachschäden entstehen.
Vermögensschadenhaftpflicht: Versicherungsbedarf prüfen!
Neben beratenden Berufen müssen auch Angehörige anderer Berufe, die vollstrecken, prüfen oder verwalten, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung vorweisen, so etwa Inkassounternehmer, Wirtschaftsprüfer und Zwangsverwalter. Daneben gibt es weitere Berufsbilder, die einen Abschluss voraussetzen.
Anderen ist der Erwerb der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zwar nicht vorgeschrieben, doch ist er oft sinnvoll: So kann die Versicherung beispielsweise eine Absicherung für IT-Dienstleister oder Angehörige der Medienbranche darstellen.
Unterläuft hier etwa ein Programmier- oder Druckfehler, kann sich der Schaden schnell auf zehntausende Euro belaufen, wenn etwa eine Abrechnungssoftware fehlerhaft erstellt wurde oder durch falsch bedruckte Werbemittel ein Imageschaden beim Kunden entstanden ist. Jeder Selbständige bzw. freiberuflich Tätige sollte deshalb darüber nachdenken, ob er für seinen Beruf eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung braucht.
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Beruf: Risiken individuell absichern
Dies betrifft vor allem Selbständige und freie Mitarbeiter, die bei der Ausübung ihres Berufes nicht über ihren Auftraggeber abgesichert sind. Gerade Existenzgründer sollten auf den Schutz nicht verzichten, wenn das Risiko eines Vermögensschadens besteht: Ein Fehler kann die Existenz sonst schnell wieder zunichte machen.
Die Vermögensschadenhaftpflicht begleicht nicht nur Vermögensschäden, sie hilft auch bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche, indem sie den jeweiligen Schadensfall zunächst prüft und das Recht des Versicherten notfalls auch vor Gericht verteidigt. Eine gute Vermögensschadenhaftpflichtversicherung spart Zeit und Nerven.
Wer eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für seinen Beruf abschließen möchte, sollte unbedingt darauf achten, dass die jeweiligen beruflichen Risiken möglichst umfassend abgedeckt sind: So sollten Angehörige der IT-Branche etwa darauf achten, dass Programmierfehler oder Systemausfälle beim Kunden explizit mitversichert sind; Haftpflichtversicherungen für Angehörige der Medienbranche sollten u.a. besonderes Augenmerk auf den Einschluss von Schäden legen, die durch die Verletzung von Persönlichkeits- und Urheberrechten entstehen.
Ein eingetragener Verein ist vor dem Gesetz eine juristische Person mit speziellen Rechten und Pflichten. Passieren Fehler, haben diese oft Auswirkungen auf das Vereinsvermögen oder das Vermögen Dritter. Eine Vermögensschadenhaftpflicht schützt den Verein vor Forderungen und Ausfällen. Weiter »