Haftpflichtversicherung Berufsbetreuer
Vemögensschadenhaftpflichtversicherung Berufsbetreuer
Als Berufsbetreuer unterstützen Sie Menschen, die sich in privaten und finanziellen Notsituationen befinden, und übernehmen damit viel Verantwortung. Wer ist für Sie da, wenn Sie dabei einen Fehler machen? Die Vermögensschadenhaftpflicht für Berufsbetreuer!
Auf dieser Seite
- Benötigen Berufsbetreuer eine Haftpflichtversicherung?
- Infothek Berufsbetreuer-Haftpflichtversicherung
- Leistungen für Berufsbetreuer
- Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Berufsbetreuer: Versicherte Risiken
- Berufsbetreuer-Haftpflicht: Wie hoch ist der Versicherungsbeitrag?
- Haftpflichtversicherungen für Berufsbetreuer
im Anbieter-Vergleich
Benötigen Berufsbetreuer eine Haftpflichtversicherung?
Die Aufgaben eines Berufsbetreuers sind überaus umfassend und anspruchsvoll. Sie unterstützen und beraten betreuungsbedürftige Personen in finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten, helfen ihnen, wichtige Anträge zu stellen und Verträge zu schließen. Allerdings sind Ihre Haftungsrisiken als Berufsbetreuer immens!
Sie müssen sich versäumte Fristen, unterlassene oder fehlerhafte Antragsstellungen oder die falsche Berechnung von Abfindungen als Fehler anrechnen lassen. Sie haften nicht nur für Ihre eigenen Fehler, sondern auch für die Ihrer Mitarbeiter in voller Höhe, notfalls mit Ihrem Privatvermögen.
Der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für Berufsbetreuer die Voraussetzung um überhaupt zur Berufsausübung zugelassen zu werden. Die Frage ist also nicht, ob Sie eine Vermögensschadenhaftpflicht brauchen, sondern wo Sie die beste finden.
Lesen Sie daher hier alles, was Sie zum Thema Vermögensschadenhaftpflicht für Berufsbetreuer wissen müssen. Wir sagen Ihnen, welche Leistungen Sie erwarten können und wie Sie den richtigen Versicherer für sich finden.
Infothek Berufsbetreuer-Haftpflichtversicherung
Neben der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Berufsbetreuer ist auch der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung wichtig. Mit der Betriebshaftpflichtversicherung sichern Sie Personen- und Sachschäden ab, die anderen durch Ihren Betrieb entstehen! Wenn sich ein betreuter Klient durch Ihre Schuld verletzt oder an seinem Eigentum ein Schaden entsteht, reguliert die Betriebshaftpflichtversicherung dies für Sie.
In punkto Versicherungssumme können Sie bei den meisten Versicherern aus verschiedenen Angeboten auswählen: Das Spektrum reicht von 100.000 bis zu mehreren Millionen Euro. Bei der Auswahl der richtigen Versicherungssumme sollten Sie kalkulieren, wie viele Klienten Sie betreuen und welche Vermögenswerte gelten. Setzen Sie die Versicherungssumme lieber etwas höher als zu niedrig an.
Ihre Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Berufsbetreuer prüft zunächst jede Forderung, die an Sie gestellt wird. Berechtigte Forderungen begleicht sie bis zur Höhe der versicherten Deckungssumme, unberechtigte wehrt sie rechtlich für Sie ab und geht dabei notfalls sogar vor Gericht (passiver Rechtsschutz).
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Berufsbetreuer: Leistungen
Versichert sind ausschließlich Vermögensschäden, keine Personen- oder Sachschäden. Wenn Sie durch fehlerhafte Beratung oder falsches bzw. unterlassenes Handeln einen Schaden am Vermögen eines Betreuten verursachen, dann prüft die Vermögensschadenhaftpflicht für Berufsbetreuer, ob Sie tatsächlich dafür haftbar zu machen sind.
Werden Forderungen zu Unrecht gestellt, wehrt der VSH-Versicherer diese für Sie ab. Kommt es zur Klage, vertritt er Sie vor Gericht und übernimmt die dabei anfallenden Prozesskosten.
Besteht eine gesetzliche Haftungsverpflichtung ihrerseits, dann begleicht der Versicherer die Forderungen bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssummen. Von Ihnen angestellte Mitarbeiter sind, je nach Anzahl, beitragsfrei mitversicherbar. Für selbstständige Honorarkräfte wird in der Regel ein Beitragsaufschlag verlangt.
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Berufsbetreuer: Versicherte Risiken
Risiken, die durch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Berufsbetreuer abgedeckt sind, sind zum Beispiel Vermögensschäden, die durch unterlassene Antragsstellung (z.B. Rentenanträge), durch versäumte Rechtsbehelfs- und Antragsfristen, durch das Verjährenlassen von Forderungen, die versäumte oder verspätete Kündigung von Dauerschuldverhältnissen oder das Nichteinholen von Genehmigungen des Vormundschaftsgerichtes entstehen.
Wichtig ist, dass Sie bei Vertragsabschluss den Umfang Ihrer beruflichen Tätigkeit genau angeben, da nicht angegebene berufliche Leistungen auch nicht versichert sind. Einige Versicherer bieten die Möglichkeit, auch Eigenschäden mitzuversichern. Das sind Schäden, die Ihnen (keinem Dritten) durch das Versäumnis eines Mitarbeiters entstehen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Rückdeckung: Der Versicherer haftet i.d.R. für alle Schäden, die ab Vertragsschluss entstehen. Wird jetzt ein Fehler offenbar, der bereits ein Jahr vor Vertragsabschluss entstanden ist, dann muss der Versicherer hierfür nicht zahlen, sofern keine Rückdeckung vereinbart wurde.
Die Rückdeckung gilt für den von Ihnen bestimmten Zeitraum für alle Schäden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht bekannt waren, und kann eine sinnvolle Deckungserweiterung sein.
Berufsbetreuer-Haftpflicht: Wie hoch ist der Versicherungsbeitrag?
Die Kosten einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Berufsbetreuer hängen von verschiedenen Punkten ab. Für die Berechnung der Beiträge ist zum Beispiel wichtig, wie viele Menschen von Ihnen betreut werden.
Auch die Anzahl der mitzuversichernden Mitarbeiter, die Höhe der von Ihnen gewünschten Deckungssummen und etwaige Deckungserweiterungen haben einen Einfluss auf die zu zahlenden Beiträge. Die Wahl des richtigen Versicherers ist jedoch der wichtigste Faktor, denn Preise und Leistungen variieren von Versicherer zu Versicherer sehr stark.
Haftpflichtversicherungen für Berufsbetreuer im Vergleich
Um Ihnen die Recherche nach einer guten und günstigen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Berufsbetreuer zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen Versicherungsvergleich an. Der Vergleich ist eine kostenfreie Serviceleistung.
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