Berufshaftpflicht Krankenpflege

Berufshaftpflichtversicherungen für Krankenpfleger

Selbständige Krankenpfleger und Krankenpflegerinnen stellen mittlerweile die größte Berufsgruppe im deutschen Gesundheitswesen dar und der Bedarf an Fachkräften wächst immer weiter. Viele Versicherungen bieten daher spezielle Berufshaftpflichtversicherungen für die Krankenpflege an.

Benötigen selbständige Krankenpfleger eine Berufshaftpflicht?

Berufshaftpflicht Krankenpflege

Eine Berufshaftpflichtversicherung sichert die Risiken der selbständigen Krankenpflege im Schadensfall finanziell ab. Unterläuft Ihnen als Krankenpfleger im Job ein Fehler, sind Sie dafür unbeschränkt haftbar. So sorgfältig Sie auch arbeiten, Fehler lassen sich nicht ganz ausschließen.

Eine Unachtsamkeit reicht schon. Im Schadensfall kann man dann nur versuchen, möglichst schnell für eine Regulierung zu sorgen. Als selbständiger Krankenpfleger zählt man aber trotz der großen Nachfrage nicht zu den Großverdienern im Land.

Umso wichtiger ist es, sich für den Fall der Fälle zu versichern. Ob es nun etwas vergleichbar Triviales wie ein umgestoßener Fernseher im Haus eines Patienten ist, oder (schlimmer) ein falsch gelegter Dauerkatheder – die Zahl der Risiken im Berufsalltag ist groß.

Lesen Sie deshalb hier alles Wissenswerte über die Berufshaftpflichtversicherung für die selbständige Krankenpflege. Wir informieren Sie über Leistungen, versicherte Risiken und Prämienhöhe.

Leistungen und versicherte Risiken

Die Krankenpflege-Berufshaftpflichtversicherung klärt für Sie im Schadensfall die Haftungsfrage. Rechtmäßige Forderungen begleicht sie bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssummen. Unrechtmäßige Forderungen werden von einer Berufshaftpflichtversicherung abgewehrt. Kommt es zur Klage, vertritt die Krankenpflege-Berufshaftpflicht Sie vor Gericht und übernimmt alle dafür anfallenden Kosten.

Versicherte Risiken der Pflege-Berufshaftpflicht:

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Ihrer Tätigkeit als Krankenpfleger. Dabei werden Personen- und Sachschäden, sowie daraus resultierende Vermögensschäden reguliert.

Grundsätzlich gilt bei allen Haftpflichtversicherungen, dass Versicherungsschutz nur für Tätigkeiten besteht, die im Versicherungsvertrag gelistet sind, außer es handelt sich um eine All-Risk-Versicherung. Achten Sie daher genau auf die Bestimmungen im Vertrag und ergänzen Sie soweit notwendig die Tätigkeitsbeschreibung, die der Versicherer i.d.R. bereits katalogisiert hat, um zusätzliche Punkte.

Stellen Sie sicher, dass alle Ihre Arbeitsschritte versichert sind. Wichtig ist oftmals auch, abhängig von Ihrer genauen Tätigkeit, dass Hausbesuche, Vortragstätigkeiten u.ä. mitversichert sind. Eine Berufshaftpflicht sollte so genau wie möglich auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt werden, nur dann haben Sie optimalen Schutz im Falle eines Schadens.

In der Berufshaftpflichtversicherung für Krankenpfleger sind in der Regel alle fachpflegerischen Tätigkeiten versichert, wie z.B. Verbände anlegen und Wundversorgung, Blutdruck- und Blutzuckermessungen, das Durchführen von Krankengymnastik mit dem Patienten, nach ärztlicher Anordnung auch das Verabreichen von Salben, Tropfen und Spülungen, Porternährung u.ä..

Auch die Tätigkeiten der Grundpflege, sowie Erste-Hilfe-Leistungen müssen mitversichert werden. Sollten Sie sich spezialisiert haben, z.B. auf Anästhesie oder Intensivpflege, müssen Sie das Ihrem Versicherer unbedingt mitteilen. Sie haben dann erweiterte Behandlungspflichten, die unbedingt in den Versicherungsvertrag aufgenommen werden müssen.

Krankenpflege-Berufshaftpflichtversicherungen im Versicherungsvergleich

Wie hoch die Kosten einer Betriebshaftpflichtversicherung für Krankenpfleger sind, hängt von Ihrem tatsächlichen Risiko ab (genaue Art der Tätigkeiten, Unternehmensgröße und Anzahl der Mitarbeiter). Auch die Höhe der Selbstbeteiligung und die vereinbarten Deckungssummen haben Einfluss auf die Kosten.

Um Ihnen die Suche nach einer guten und günstigen Berufshaftpflichtversicherung für Krankenpfleger zu erleichtern, bieten wir Ihnen den unverbindlichen Berufshaftpflichtvergleich Krankenpflege an.

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