VL / VwL Vergleich

Vermögenswirksame Leistungen (VL) im Vergleich

Bausparen, Baukredit tilgen oder ETF-Fonds? Welche VL-Varianten bieten eine hohe und sichere Auszahlung? Die Unterschiede zwischen den Varianten und Anbietern sind groß. Vergleichen Sie – einfach und kostenlos.

VWL Vergleich

Vermögenswirksame Leistungen (VL) im Vergleich

Um Ihnen die Suche nach einer sehr guten und passenden VL-Variante zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen Anbieter-Vergleich an. Der Vergleich ist eine kostenfreie Serviceleistung.

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Wie funktioniert das VL-Sparen?

Vermögenswirksame Leistungen, oft als VL oder VwL abgekürzt, sind zusätzliche Geldleistungen, die Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber erhalten, um privaten Vermögensaufbau zu fördern. Sie sind ausschließlich für diesen Zweck vorgesehen und können nicht als zusätzliches Gehalt ausgezahlt werden.

In der Regel handelt es sich um freiwillige Leistungen ohne festgelegte Obergrenze. Die monatliche Höhe liegt meistens zwischen 6 und 40 Euro, wobei in einigen Branchen die VL-Zahlung durch den Tarifvertrag festgelegt ist.

Die Vermögenswirksamen Leistungen werden direkt von Ihrem Arbeitgeber in einen bestehenden oder in einen neuen Vertrag investiert. Sie haben verschiedene VL-Varianten zur Auswahl.

VL-Varianten im Überblick

Es gibt verschiedene Varianten von vermögenswirksamen Leistungen, die unterschiedliche Anlagemöglichkeiten und steuerliche Vorteile bieten. Beliebte VL-Varianten sind:

  • Fondssparplan
  • Tilgung Baukredit
  • Bausparvertrag

Deweiteren könnnen die vermögenswirksamen Leistungen auch in einen Banksparplan oder in eine betriebliche Altersvorsorge eingebracht werden.

Laufzeit: In der Regel erstrecken sich Verträge für vermögenswirksame Leistungen über einen Zeitraum von sieben Jahren. Während der ersten sechs Jahre erfolgen regelmäßige Einzahlungen, wohingegen das siebte Jahr als Ruhejahr gilt. Nach Ablauf dieser sieben Jahre können Sie über das angesparte Geld zu verfügen.

Um sicherzustellen, dass Sie im siebten Jahr nicht auf die Beiträge von Arbeitgeber oder Arbeitgeberin verzichten müssen, besteht die Möglichkeit, bereits nach dem sechsten Jahr einen neuen Vertrag abzuschließen.

In der Regel informiert Sie der VL-Anbieter automatisch darüber, wann der bestehende Vertrag ausläuft, und unterbreitet Ihnen ein Angebot für einen neuen Vertrag.

Ausnahme: Bei der Bausparvariante gestaltet sich die Vorgehensweise etwas anders: Hier sind sieben Jahre lang fortlaufende Beitragszahlungen erforderlich.

4 Schritte zum perfekten VL-Vertrag

Schritt 1: Erkundigung und Absprache mit dem Arbeitgeber
Um einen VL-Sparvertrag abzuschließen, müssen Sie keinen formalen Antrag stellen, sondern besprechen einfach mit Ihrem Arbeitgeber, ob VL in Ihrem Unternehmen möglich sind und wie hoch der monatliche Betrag ist.

Schritt 2: Auswahl der VL-Variante und des Anbieters
Jetzt wählen Sie eine geeignete VL-Variante, zum Beispiel einen Fonds- oder Goldsparplan aus und vergleichen die Angebote verschiedener Anbieter. Hierzu können Sie das obige Vergleichsformular nutzen.

Schritt 3: VL-Vertrag abschließen
Anschließend schließen Sie als Arbeitnehmer einen VL-Vertrag ab, in den die Leistungen eingezahlt werden. Ausnahme: Wenn die vermögenswirksamen Leistungen in eine betriebliche Altersvorsorge einfließen sollen, wird die Beantragung vollständig über den Betrieb abgewickelt.

Schritt 4: Bescheinigung über den VL-Vertrag abgeben
Um den Prozess abzuschliessen, übergeben Sie die Bescheinigung des Anbieters über den abgeschlossenen VL-Vertrag dem Arbeitgeber bzw. der Personalabteilung. Mit der Bescheinigung in Händen kann der Arbeitgeber mit der Überweisung der Sparbeiträge beginnen.

Vermögenswirksame Leistungen Infothek

Wie hoch ist die Arbeitnehmersparzulage (ANSpZ)?

Die Arbeitnehmersparzulage (ANSpZ) ist eine staatliche Förderung, die die Vermögensbildung von Arbeitnehmern mit geringem Einkommen unterstützt. Ob und in welcher Höhe eine Arbeitnehmerzulage gezahlt wird, hängt von der VL-Variante ab.

Bausparvertrag und Tilgung eines Baukredits: Die Einzahlung wird mit 9% auf höchstens 470 Euro Sparsumme pro Jahr gefördert. Bei Fondssparen sind es 20% auf maximal 400 Euro pro Jahr. Andere Sparformen wie z.B. der Banksparplan sind nicht zulagenberechtigt.

Verheiratete können die Förderung zweimal erhalten, wenn beide Ehepartner vermögenswirksame Leistungen anlegen.

Die Einkommensgrenze (zu versteuerndes Jahreseinkommen) für den Erhalt der Arbeitnehmersparzulage liegt 2023 für Singles bei:

  • 17.900 EUR für einen Bausparvertrag bzw. die Tilgung eines Baukredits
  • 20.000 EUR für einen Fondssparplan
Kündigung: Was passiert mit den vermögenswirksamen Beiträgen?

Arbeitslosigkeit: Im Falle einer Arbeitslosigkeit, die nach dem Abschluss eines Sparvertrags für vermögenswirksame Leistungen eintritt und länger als ein Jahr andauert, besteht die Möglichkeit, Ihr erspartes Kapital einschließlich aller Zulagen vorzeitig auszahlen zu lassen.

Sellbständigkeit: Wenn Sie sich während der siebenjährigen Laufzeit des VL-Vertrags selbstständig machen, haben Sie ebenfalls die Möglichkeit einer vorzeitigen Auszahlung.

Ist ein Wechsel des VL-Vertrags möglich?

Ja, es ist in der Regel möglich, den VL-Vertrag zu wechseln und einen neuen VL-Vertrag abzuschließen. Allerdings wird der alte VL-Vertrag stillgelegt und ein neuer VL-Vertrag begonnen. Vor der Stilllegung des VL-Vertrags sollten Sie sich gründlich informieren, denn in einigen Fällen sind vermögenswirksame Leistungen durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen geregelt. Es ist wichtig zu prüfen, ob es bestimmte Vorgaben oder Einschränkungen gibt.

Weiterhin zu prüfen ist die Vertragslaufzeit: Manche Anlageformen haben eine bestimmte Mindestvertragslaufzeit. Bevor Sie den Vertrag wechseln, sollten Sie sicherstellen, dass diese Bedingungen erfüllt sind oder welche Konsequenzen ein vorzeitiger Ausstieg haben könnte.

Formelle Schritte: Der Wechsel eines VL-Vertrags erfordert oft formelle Schritte. Dies kann das Ausfüllen von Formularen, die Zustimmung des Arbeitgebers und des neuen Anbieters sowie die Einhaltung von Fristen beinhalten.

Es ist ratsam, sich vor einem Wechsel gut zu informieren und gegebenenfalls eine Finanzberatung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass die neue Anlageform zu Ihren Zielen und Bedürfnissen passt. Wenn Sie einen VL-Vergleich anfordern, erhalten Sie auch die Kontaktdaten eines VL-Spezialisten bzw. einer VL-Spezialistin. Nutzen Sie die kostenlose Beratung.

Ist eine Aufstockung der VL-Beiträge möglich?

Ja. Sie können die VL-Beiträge auch aufstocken. Es herrscht häufig die Annahme, dass als vermögenswirksamer Leistungssparer maximal 40 Euro pro Monat vom Arbeitgeber gewährt werden können.

Tatsächlich existiert jedoch keine festgelegte Obergrenze für vermögenswirksame Leistungen. Die Höhe von 40 Euro hat sich lediglich in vielen Unternehmen als gängiger Betrag etabliert und wird daher oft fälschlicherweise als Höchstbetrag wahrgenommen. Achtung: Trotz der fehlenden Obergrenze gibt es nur einige Anbieter, die in ihren Bedingungen auch höhere Einzahlungen als 40 Euro monatlich zulassen.

Wie funktioniert eine Aufstockung? Der aufgestockte Betrag wird vom Nettogehalt entnommen und mit mit dem AG-Anteil auf den VL-Vertrag überwiesen.

Kann man auch zwei VL-Verträge abschließen?

Ja, es besteht die Möglichkeit, einen zweiten VL-Vertrag abzuschließen. In der Regel ist es jedoch so, dass der Mitarbeiter das Geld für den Zweitvertrag selbst aufbringen muss. Dies kann daran liegen, dass der Arbeitgeber entweder nicht bereit ist zu zahlen oder an den tariflich festgelegten Betrag gebunden ist.

Arbeitnehmer, die zwei VL-Verträge abschließen, haben auch die Möglichkeit, die Sparzulage doppelt zu beantragen. Voraussetzung für die Doppelförderung ist jedoch, dass es sich um zwei verschiedene Sparformen handelt, beispielsweise einen Fondssparplan und einen Bausparvertrag.

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