Pferdehaftpflicht Vergleich
Pferdehaftpflichtversicherungen im Überblick
Pferdehaltern wird es selbst überlassen, ob sie eine Pferdehaftpflichtversicherung abschließen oder nicht. Ratsam ist der Abschluß der Pferdepolice auf jeden Fall. Denn ohne Schutz kann ein größerer Schaden den Pferdebesitzer die Ersparnisse kosten.
Brauche ich eine Pferdehaftpflichtversicherung?
Eine private Pferdehaftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung für Pferdehalter. Vor Gericht haben Pferdebisse und Tritte schon bis zu 8.000 Euro gekostet. Ein Verkehrsunfall mit Personenschaden kann sogar in die Millionen gehen.
Ein waschechter Pferdeliebhaber sollte deshalb nicht auf sie verzichten. Im Folgenden haben wir für Sie einige hilfreiche Tipps rund um das Thema „Pferdehaftpflicht“ zusammengestellt.
Tipp für Reiter fremder Pferde
Keine Pferdehaftpflichtpolice erforderlich: Wenn Sie ausschließlich Pferde reiten, die Ihnen nicht gehören, brauchen Sie keine Pferdehaftpflichtversicherung abzuschließen. Richtet das Pferd in Ihrer Obhut Schaden an, kommt entweder Ihre private Personenhaftpflicht oder die Pferdehaftpflicht des Tierhalters für die Ersatzforderungen auf.
Pferdehaftpflichtversicherung Deckungssumme
Pferde sind groß und haben Kraft – nicht ohne Grund spricht man von Pferdestärken. Besagte PS Ihres vierbeinigen Lieblings können Ihrem Vermögen jedoch rasch zum Verhängnis werden.
Ein unkontrollierter Tritt, der einen Schaden im mehrstelligen Millionenbereich verursacht – beispielsweise einen Verkehrsunfall mit Todesfolge – und schon müssen Sie für den Rest Ihres Lebens für die immensen Folgekosten aufkommen.
Da Pferde großen Schaden anrichten können, sollten Sie in Ihrer Versicherungspolice eine Deckungssumme von mindestens drei Millionen Euro vereinbaren. Ansonsten riskieren Sie, trotz Ihres Versicherungsvertrages finanziell ruiniert zu werden, weil Sie die Diskrepanz zwischen Deckungssumme und Schadenersatzforderung aus eigener Tasche begleichen müssen.
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
Ab dem Augenblick, in dem Sie den Kauf eines Pferdes abgewickelt haben, sind Sie in vollem Umfang für das Tier haftbar. Nehmen wir einmal an, Sie statten auf der Rückfahrt vom Käufer einem Freund einen Besuch ab, um ihm stolz Ihren frisch erworbenen Vierbeiner vorzuführen. Anders als Sie es erwarten, präsentiert sich Ihr Liebling jedoch nicht von seiner besten Seite, sondern schlägt aus und beschädigt einen am Straßenrand geparkten Mercedes.
Besitzen Sie zu diesem Zeitpunkt noch keine Pferdehaftpflicht, müssen Sie selbst für den Schaden aufkommen. Stellen Sie daher unbedingt sicher, dass der Versicherungsschutz bereits an dem Tag, an dem Sie Ihr Pferd kaufen, volle Gültigkeit besitzt!
Police für mehrere Pferde
Der Versicherungsschutz einer Pferdehaftpflicht greift nicht automatisch für alle Pferde, die Sie besitzen. Um geschützt zu sein, muss jedes Tier namentlich in der Versicherungspolice aufgeführt sein. Achten Sie daher unbedingt darauf, dass Sie keinen Ihrer Lieblinge bei der Anmeldung vergessen! Andernfalls geraten Sie in Schwierigkeiten, wenn ausgerechnet das „schwarze Schaf“ unter ihren Vierbeinern einen Schaden verursacht.
Wenn Sie mehrere Pferde besitzen, sollten Sie diese bei demselben Versicherungsunternehmen versichern, denn dies schont Ihre Brieftasche. Viele Versicherer offerieren nämlich ab dem zweiten Pferd, das „Kunde“ ihres Unternehmens wird, Rabatte. Erkundigen Sie sich daher vor Abschluss eines Versicherungsvertrages bei den in Frage kommenden Unternehmen, ob sie einen solchen Preiserlass anbieten.
Meldefrist
Versicherungsunternehmen kommen nicht zeitlich unbegrenzt für Ersatzforderungen auf. Die meisten Firmen verlangen, dass Sie einen Schaden innerhalb einer Woche melden – tun Sie dies nicht, ist die Versicherung nicht zur Leistung verpflichtet. Setzen Sie sich daher im Schadensfall möglichst zeitnah mit Ihrem Versicherer in Verbindung.
Mit dem Pferd im Ausland
Zeitfristen: Der Versicherungsschutz der privaten Pferdehaftpflicht erstreckt sich in der Regel nicht nur auf Deutschland, sondern auch auf das internationale Ausland. Allerdings ist der Versicherer nur dann zur Leistung verpflichtet, wenn die Aufenthaltsdauer innerhalb bestimmter zeitlicher Grenzen liegt.
Schadensfälle, die sich im europäischen Ausland ereignen, werden im Standardfall nur dann übernommen, wenn der Aufenthalt eine Dauer von einem Jahr nicht überschreitet. Für Schadensfälle im außereuropäischen Ausland tritt ein Versicherungsunternehmen lediglich dann ein, wenn es sich um einen kurzfristigen Aufenthalt (in der Regel ein bis drei Monate) handelt.
Pferdebesitzer, die Ihre Tiere mit ins Ausland nehmen, sollten daher unbedingt darauf achten, die vorgegebenen Fristen einzuhalten – andernfalls stehen sie ohne Versicherungsschutz da, wenn ihrem Liebling im wahrsten Sinne des Wortes „der Gaul durchgeht“.
Tipps zur Kündigung
Zeitfristen: Beim Abschließen eines Versicherungsvertrages wird eine Laufzeit festgelegt. Diese verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, wenn Sie nicht bis spätestens drei Monate vor Ablauf der Frist gekündigt haben. Bei bestimmten Langzeitverträgen können Sie erst frühestens nach der Hälfte der Laufzeit (z.B. fünf Jahren bei einem 10-Jahres-Vertrag) unter Einhaltung der 3-Monats-Frist kündigen.
Ab dann ist jeweils eine Kündigung zum Jahresende möglich. Sehen Sie in Ihrer Police nach, welche Kündigungskonditionen für Ihren Vertrag gelten und halten Sie die vorgegebenen Fristen ein, damit Ihre Kündigung nicht abgelehnt wird.
Verkauf oder Tod eines Pferdes: Wenn Sie Ihr Pferd verkaufen oder Ihr Vierbeiner stirbt, können Sie Ihren Versicherungsvertrag wegen Risikowegfall sofort kündigen. Zu diesem Zweck müssen Sie Ihren Versicherer schriftlich benachrichtigen und ihm den Kaufvertrag oder eine Tierarztbescheinigung, in dem der Tod des Tieres bestätigt wird, zusenden.
Bei den meisten Versicherungsgesellschaften ist nicht das Absende- sondern das Ankunftsdatum des Schreibens für den Zeitpunkt der Kündigung maßgeblich. Andere Firmen sind so kulant, dass Sie Ihnen gezahlte Beiträge rückwirkend bis zum Verkaufs-/Todestag zurückzahlen. Um sich abzusichern, sollten Sie Ihre Mitteilung als Einschreiben versenden.
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