Brillenversicherung Vergleich

Brillenversicherung: Überblick & Tarif-Vergleich

Eine Brillenversicherung bezuschusst den Kauf von Brille oder Kontaktlinsen und bietet häufig weitere Leistungen. Doch die Unterschiede zwischen den Brillenversicherungen sind groß. Erfahren Sie, welche Tarife SEHR GUT sind und prüfen Sie Ihr Sparpotenzial. 

Brillenversicherung Tarif-Vergleich

Brillenversicherungen im Vergleich

Um Ihnen die Suche nach einer guten und günstigen Brillenversicherung zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen Versicherungsvergleich an. Der Vergleich ist eine kostenfreie Serviceleistung. Prüfen Sie jetzt Ihr Sparpotenzial.

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Leistungen der gesetzlichen Kassen

Leider zahlt die gesetzliche Krankenversicherung schon seit mehreren Jahren nur noch in seltenen Fällen für Brillen. Das ist der Fall, wenn Sie

  • eine Sehschwäche von mehr als sechs Dioptrien haben oder
  • eine Hornhautverkrümmung von mehr als 4 Dioptrien haben oder
  • Ihre Sehkraft auf mindestens einem Auge trotz Sehhilfe weniger als 30 Prozent beträgt

Kontaktlinsen werden nur finanziert, falls Sie eine medizinische Notwendigkeit nachweisen können. Das ist z.B. dann der Fall, wenn Ihre Sehfähigkeit um mindestens acht Dioptrien beeinträchtigt ist oder Sie an Astigmatismus (ungleichmäßig gewölbte Hornhaut oder Linse) leiden.

Wichtig: Die Sehhilfen werden in diesen Fällen lediglich bezuschusst! Es gelten folgende Richtlinien:

Brillengestelle: Für Brillengestelle zahlt die gesetzliche Krankenkasse keine Zuschüsse!

Brillengläser: Für Brillengläser zahlt die Kasse je nach Art und Form der Gläser zwischen 10 und 114 Euro pro Glas.

Kontaktlinsen: Für Kontaktlinsen zahlt die gesetzliche Krankenkasse zwischen 91 und 144 Euro pro Linse.

Erstattung bei Minderjährigen

Bei Minderjährigen werden die Kosten für Brillengläser bis zu einem Maximalbetrag erstattet, wenn der Augenarzt die Gläser verordnet hat. Extras, die über die Standardgläser hinausgehen, müssen die Eltern allerdings selbst bezahlen.

Leistungen der privaten Krankenversicherungen

Sind Sie privat versichert, sollten Sie überprüfen, ob Brillen und Sehhilfen in Ihrem Tarif mitversichert sind. Die Leistungen sind je nach Versicherung ganz unterschiedlich.

Die PKV übernimmt in der Regel die Kosten, wenn die Sehhilfe ärztlich verordnet wird. Dabei leistet sie entweder einen Prozentsatz der Gesamtkosten oder bezuschusst einzelne Brillenkomponenten (z.B. Einstärkengläser und Brillengestell). Leistungen wie die Entspiegelung der Brille werden hierbei meist nicht bezahlt.

Normalerweise können Sie sich die Kosten für Ihre Sehhilfe nur alle zwei bis drei Jahre erstatten lassen. Eine Ausnahme gilt, wenn sich Ihre Sehkraft um mehr als 0,5 Dioptrien verändert hat.

Was leistet eine Brillenversicherung?

Brillenversicherungen werden von vielen Versicherern angeboten. Die Leistungen können allerdings deutlich voneinander abweichen. Ähnlich wie in bestimmten Tarifen der privaten Krankenversicherung bezuschusst die Brillenversicherung den Kauf einer neuen Brille oder neuer Kontaktlinsen: Sie erhalten einen Festbetrag.

Achtung: Einige Versicherer werben damit, 80% oder 100% der Anschaffungskosten Ihrer Brille zu übernehmen. Hier ist der Betrag normalerweise jedoch begrenzt, z.B. auf höchstens 200 Euro.

Das sieht dann z.B. so aus, dass der Versicherer Ihnen alle zwei Jahre bis zu 300 Euro zur Sehhilfe dazuzahlt. Auch bei einer Veränderung der Dioptrienzahl um mehr als 0,5 kann es – je nach Tarif – eine Zuzahlung geben.

Achtung: In den ersten beiden Vertragsjahren kann die Leistung zusätzlich begrenzt sein! So ist es möglich, dass Sie in den ersten 24 Monaten nur 200 statt 300 Euro aus der Versicherung abrufen können. Vergleichen Sie!

Um den Betrag zu erhalten, müssen Sie die Rechnung für die Sehhilfe bei Ihrem Versicherer einreichen. Dieser erstattet Ihnen die Summe bzw. den Maximalbetrag aufs Konto. Auch Reparaturen an Brillen sind üblicherweise erstattungsfähig!

Außerdem können Brillenversicherungen folgende Leistungen enthalten:

  • Zuschuss zu Laser-OP
  • Vorsorgeuntersuchungen (z.B. grüner Star, Glaukom)
  • Bezuschussung von Sonnenbrillen, Zweitbrillen oder Lesebrillen
  • Einmalsumme bei Erblindung durch Unfall

Zuschuss zu Laser-OP: Laser-OPs sind meist erfolgreiche Methoden, um eine Fehlsichtigkeit ganz oder zu einem großen Teil zu beheben. Viele Tarife von Brillenversicherungen zahlen Ihnen einen bestimmten Betrag zu einer solchen OP dazu, z.B. 750 oder 1.000 Euro. Teils haben Sie nach Ablauf von fünf Jahren Anspruch auf einen Zuschuss zu einer weiteren Operation.

Vorsorge: Der Versicherer übernimmt die Kosten für bestimmte augenärztliche Vorsorgeuntersuchungen wie z.B. für Glaukom-Vorsorge entweder ganz oder anteilig. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt für solche Untersuchungen meist nicht.

Sonnenbrillen: Der Versicherer zahlt auch einen Zuschuss zu Sonnenbrillen mit Sehstärke, Zweibrillen oder Lesebrillen. Dies ist jedoch kein zusätzlich gezahlter Zuschuss, sondern wird über die normale Erstattung abgerechnet.

Einmalsumme: Manche Versicherer sehen eine Einmalleistung bei einer unfallbedingten Erblindung vor. Je nach gewähltem Tarif erhalten Sie in so einem Fall z.B. 20.000 oder 40.000 Euro.

Was kostet eine Gleitsichtbrille?

Brillen und Kontaktlinsen kosten ganz schön viel Geld. Gerade wenn Sie Gleitsichtgläser bestellen, wird der Gang zum Optiker eine teure Angelegenheit. Sie können sich einen Teil der Kosten für Sehhilfen erstatten lassen, wenn sie eine Brillenversicherung abschließen. Das ist vor allem für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung interessant.

Einfache Gleitsichtbrille: Eine einfache Gleitsichtbrille ohne besondere Zusatzoptionen oder Designer-Gestell kann in Deutschland in der Regel zwischen 200 und 400 Euro kosten.

Hochwertige Gleitsichtbrille: Wenn Sie sich für hochwertige Brillengläser, ein Designer-Gestell und spezielle Beschichtungen (z. B. Entspiegelung, Kratzschutz) entscheiden, können die Kosten leicht über 500 Euro und sogar über 1.000 Euro liegen.

Infothek Brillenversicherung

Brillenversicherung: Gibt es Wartezeiten?

Die Wartezeitenregelung bei Brillenversicherungen ist unterschiedlich: Teils sehen die Versicherer eine Wartezeit von drei Monaten vor, ehe Sie Leistungen in Anspruch nehmen können. Ab der ersten Inanspruchnahme gelten die vertraglich gesetzten Fristen (z.B. zwei Jahre), bis Sie erneut die volle Leistung für eine neue Brille abrufen können. Für die Verträge gilt üblicherweise eine Laufzeit von mindestens zwei Jahren.

Info: Sie müssen den zur Verfügung stehenden Betrag normalerweise nicht auf einmal aufbrauchen, sondern können ihn auch verteilen!

Beispiel: Sie schließen im Januar 2024 eine Brillenversicherung ab. Innerhalb von 2 Jahren stellt Ihnen der Versicherer insgesamt 300 Euro zur Verfügung. Im April 2024 lassen Sie sich eine neue Brille machen, die 264 Euro kostet. Im Mai 2025 beschließen Sie, dass nun auch eine neue Sonnenbrille fällig ist. Die verbliebenen 36 Euro aus der Brillenversicherung können Sie dazu nutzen. Ab Januar 2026 können Sie wieder 300 Euro aus Ihrer Brillenversicherung abrufen.

Bei Tarifen ohne Wartezeit gelten meist zusätzliche Summenbegrenzungen in den ersten beiden Versicherungsjahren.

Gibt es eine Gesundheitsprüfung?

Vorteil für Kunden: In der Brillenversicherung gibt es meist keine Gesundheitsprüfung – wenn doch, handelt es sich lediglich um ein bis drei Fragen. Solche Fragen können einige der folgenden sein:

  • Haben Sie eine bekannte Augenerkrankung, wie zum Beispiel Glaukom, Katarakte oder Makuladegeneration?
  • Wurde bei Ihnen bereits eine Augenoperation empfohlen oder durchgeführt?
  • Haben Sie in der Vergangenheit Verletzungen oder Operationen an den Augen gehabt?
  • Haben Sie in letzter Zeit Probleme mit verschwommenem Sehen, Doppeltsehen oder andere Sehprobleme gehabt?

Auf bestimmte Fragen wie der nach erhöhtem Blutdruck wird in der Regel verzichtet.

Brillenversicherung vom Optiker

Bei Schaden oder Verlust der Sehhilfe erstatten die Brillenversicherer nichts extra. Anders liegt der Fall, wenn Sie eine Brillenversicherung direkt beim Optiker abschließen: Hier können Sie jederzeit Ersatz bekommen, wenn die Brille beschädigt ist, teils auch bei Diebstahl.

Solche Tarife versichern aber nur Brillen, keine anderweitigen Sehhilfen. Zudem liegt es im Ermessen des Optikers, ob Ihre Brille nach einem Schaden repariert oder ganz ersetzt wird.

Brillenversicherungen vom Optiker sind ganz unterschiedlich: Manche Tarife sehen alle zwei Jahre einen Austausch der Brille vor, manche zahlen auch bei Diebstahl der Brille, verlangen aber eine Selbstbeteiligung.

Extraleistungen wie Laser-OPs gibt es hier nicht. Dafür sind solche Versicherungen meist sehr günstig und kosten um 10 Euro pro Jahr.

Was kostet eine Brillenversicherung?

Brillenversicherungen sind meistens günstig und kosten oft ab 5 Euro pro Monat aufwärts. Der Gesundheitszustand ist nicht unbedingt ausschlaggebend für die Preiskalkulation. Eine Rolle spielt aber Ihr Alter: So zahlen Sie häufig etwas mehr Beitrag, wenn Sie bestimmte Altersgrenzen überschreiten. Je nach Versicherer kann das z.B. ab dem Alter 61 Jahre oder 71 Jahre der Fall sein.

Eine Brillenversicherung abzuschließen kann sich für Sie lohnen. Sie sollten jedoch darauf achten, die zur Verfügung gestellten Beträge der Versicherung auch auszuschöpfen!

Eine Alternative kann es sein, monatlich einen bestimmten Geldbetrag für eine neue Sehhilfe zurückzulegen. Kalkulieren Sie genau! Da sich die Tarife im Detail unterscheiden und nicht jeder Tarif für Sie passend ist, sollten Sie außerdem sorgfältig Tarife vergleichen.

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