Motorradversicherung

Motorradversicherung: Überblick und Tarif-Vergleich

Dass Ihr Motorrad versichert werden muss, ist klar. Hier erfahren Sie, worauf es dabei ankommt und was Sie tun können, um Geld zu sparen.

Motorradversicherung

Was muss ich bei der Motorradversicherung beachten?

Wenn Sie Ihr Motorrad versichern, sollten Sie bestimmte Punkte beachten, damit es auch optimal geschützt ist. Dazu gehören:

Kaskoschutz: Achten Sie darauf, dass der Schutz für das Kfz richtig angepasst ist! Eine Vollkaskoversicherung ist meist nicht notwendig, Teilkasko kann sich aber lohnen, so lange Ihr Fahrzeug noch in gutem Zustand ist.

Neupreisentschädigung: Wählen Sie Teil- bzw. Vollkasko, erhalten Sie im Falle eines Diebstahls den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Das bedeutet: Sie erhalten den Betrag, den Sie benötigen würden, um ein gleichwertiges Gebrauchtfahrzeug zu erwerben.

Bei einigen Anbietern garantiert man Ihnen aber eine Neupreisentschädigung, bei einem gebrauchten Motorrad den Kaufpreis. Die Dauer der Garantie ist je nach Anbieter unterschiedlich. Wählen Sie einen Versicherer, der eine möglichst lange Garantie ausspricht!

Grobe Fahrlässigkeit: Ihr Versicherer sollte bei Haftpflicht- und Kaskoversicherung auf Einrede bei grober Fahrlässigkeit verzichten, damit Sie im Ernstfall nicht in Regress genommen werden. Sollten Sie z.B. eine rote Ampel überfahren und dadurch einen Unfall verursacht haben, zahlt die Kaskoversicherung Eigenschäden am Fahrzeug trotzdem, sofern Sie nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss standen.

E-Motorrad: Besitzen Sie ein Elektromotorrad, sollten Sie darauf achten, den Versicherungsschutz darauf anzupassen: Gerade der Akku sollte nach Unfall ersetzt werden − und das in jedem Alter! Nach einem Unfall kann es erforderlich sein, dass das E-Bike in einem Hochvoltcontainer abgestellt wird, um ein Abbrennen zu verhindern. Auch diese Leistung sollte der Versicherer abdecken.

Auslandsdeckung: Planen Sie Auslandstrips mit Ihrem eigenen oder einem gemieteten Bike, empfiehlt sich ein passender Auslandsschutz.

Tierversicherung: Grundsätzlich ist es sinnvoll, den Versicherungsschutz einer Teil- bzw. Vollkasko so zu erweitern, dass Sie Schutz beim Zusammenstoß mit Tieren aller Art haben.

Verzicht auf Abzug neu für alt!

Der Versicherer kann die Zahlung kürzen, falls der Wert Ihres Motorrades durch eine Reparatur stiege. Das ist vor allem bei älteren Modellen der Fall. Gute Versicherer verzichten auf die Kürzung!

Was kostet eine Motorradversicherung?

Was eine Motorradversicherung kostet, ist von vielen Faktoren abhängig. Dazu gehören z.B.

  • gewünschte Leistungen (Umfang der Versicherung)
  • gewünschte Deckungssumme
  • Jahreskilometer
  • Fahrzeugtyp und -alter
  • Fahrerkreis
  • Unterbringung
  • Schadenfreiheitsklasse
  • Regionalklasse (Wohnort)
  • Fahrerfahrung bzw. Alter
  • Rabatte (Selbstbehalt, Zahlweise)
  • Wahl des Anbieters

Erläuterung:

Gewünschte Leistungen: Je nachdem, ob Sie nur eine Kfz-Haftpflicht, eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abschließen, verändert sich auch der Preis. Auch Zusatzleistungen wie z.B. ein bestimmter Auslandsschutz oder ein Rabattschutz kosten einen Aufpreis.

Gewünschte Deckungssumme: Wie erläutert haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Deckungssummen. Höhere Deckungssummen können mehr kosten, sie müssen es jedoch nicht. Hier ist ein Vergleich der verschiedenen Tarife wichtig.

Jahreskilometer: Sie müssen bei der Versicherung Ihre jährliche Fahrleistung angeben, z.B. 6.000 oder 9.000 Kilometer. Je nach Versicherer gelten unterschiedliche Kilometerklassen. Für weniger gefahrene Kilometer zahlen Sie meist auch weniger Beitrag, da die Unfallgefahr geringer ist.

Fahrzeugtyp und -alter: Hier unterscheiden die Versicherer meist nach Art des Motorrades: Fahren Sie einen Chopper oder eine Geländemaschine? Welche Leistung weist Ihr Bike auf? Wie alt ist es? Daran messen die Anbieter u.a. die statistische Unfallwahrscheinlichkeit.

Fahrerkreis: Je nachdem, ob Sie Ihr Motorrad allein oder zu mehreren nutzen, verringert oder erhöht sich auch die Prämie.

Unterbringung: Ist Ihr Bike in einer Garage oder zumindest unter einem Carport untergebracht? Diebstahl- und Unwetterrisiken spielen für die Versicherung eine nicht unwesentliche Rolle.

Schadenfreiheitsklasse: Wie oben erläutert, ist die Schadenfreiheitsklasse ein wesentlicher Faktor für die Beitragsberechnung.

Regionalklasse: Die Regionalklasse wird durch Ihren Wohnort bestimmt. In Deutschland gibt es zirka 400 Zulassungsbezirke mit unterschiedlichen Diebstahlrisiken, Straßenverhältnissen u.s.w. Die Regionalklasse wird für Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko unterschiedlich ausgewertet.

Fahrerfahrung/Alter: Jüngere Fahrer zahlen aufgrund mangelnder Fahrerfahrung normalerweise mehr. Wie beim Autoführerschein ist oft das Alter 23 entscheidend.

Rabatte: Wählen Sie in der Kaskoversicherung einen Selbstbehalt, können Sie teils kräftig sparen! Auch wenn Sie bereit sind, Ihren Beitrag auf einen Schlag (jährliche Zahlweise) zu entrichten, wird es billiger. Versichern Sie Ihr Motorrad beim selben Anbieter wie Ihr Auto, kann es ebenfalls einen Nachlass geben.

Wahl des Anbieters: Jeder Versicherer darf eigene Einteilungen vornehmen, wenn es um die Beitragsmerkmale geht: So sind z.B. unterschiedliche Staffelungen bei der Anzahl der gefahrenen Jahreskilometer möglich. Zudem gibt es Unterschiede bei der Einordnung von Fahrzeugtypen. Sie sollten vor dem Abschluss Ihrer Motorradversicherung also unbedingt Versicherungen miteinander vergleichen!

Kostenbeispiel

Versichert werden soll eine neue Ducati Scrambler Sixty2 (40 PS, 399 ccm). Der Fahrer ist 40 Jahre alt, wohnt in 23558 Lübeck und hat in der Kfz-Haftpflicht bisher SF 15 herausgefahren. Die Nutzung der Maschine ist überwiegend privat; Unterbringung in der Einzelgarage.

Versicherungswunsch:
Kfz-Haftpflicht mit Teilkasko (SB 150 Euro)
9.000 Jahreskilometer
jährliche Zahlweise

Je nach Versicherer und Tarif zahlt der Fahrer Beiträge zwischen 50 und 400(!) Euro. Die Deckungssummen sind hierbei verschieden. Der günstigste Tarif weist jedoch ebenso wie der teuerste eine pauschale Deckungssumme von 100 Mio. Euro auf.

Beim Versichern sparen: Um Ihren Beitrag zu verringern, haben wir hier einige Spartipps für Sie zusammengestellt.

SF-Klasse vom Auto übernehmen: Melden Sie Ihr Auto ab, können Sie die SF-Klasse für Ihr Bike übernehmen. Haben Sie eine Klasse jenseits der 20 herausgefahren, können Sie die schadenfreien Jahre jedoch nur bis Klasse 20 nutzen, da es in der Motorradversicherung lediglich 20 SF-Klassen gibt.

Saisonkennzeichen: Falls Ihr Motorrad nur saisonal zugelassen ist, verringern sich Ihre Kosten für die Versicherung. Welchen Zeitraum Sie für die Zulassung wählen, ist Ihnen überlassen − oft wird der Zeitraum März-Oktober gewählt.

Beachten Sie jedoch: Außerhalb des gewählten Zeitraums dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen und Plätzen abstellen! So lange das Fahrzeug saisonal ruht, verlangt der Versicherer normalerweise das Abstellen in einem Einstellraum oder auf einer umfriedeten Fläche.

Der Versicherungsschutz besteht während der Ruhezeit weiter. Das gilt auch für eine abgeschlossene Kaskoversicherung! Wird das Fahrzeug also gestohlen oder von Hagelkörnern beschädigt, ist das ein Versicherungsfall.

Vollkasko einsparen: Eine Vollkaskoversicherung für das Motorrad lohnt sich nur in wenigen Fällen. Hier können Sie ordentlich einsparen, da die Vollkaskoversicherung deutlich teurer ist als eine Teilkasko.

Motorrad auf die Eltern anmelden: Junge Fahrer müssen deutlich mehr Beitrag zahlen. Sie können sparen, indem sie ihr Motorrad als Zweitfahrzeug auf einen Elternteil anmelden: In diesem Fall gilt statt SF-Klasse 0 (Anfänger) schon SF-Klasse ½; der Beitrag reduziert sich dann um etwa 30%. Melden sie später das Fahrzeug auf sich selbst an, können sie die SF-Klasse in der Regel übernehmen.

Motorradversicherungen im Vergleich

Um Ihnen die Suche nach einer guten und günstigen Motorradversicherung zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen Versicherungsvergleich an. Der Vergleich ist eine kostenfreie Serviceleistung. Prüfen Sie jetzt Ihr Sparpotenzial.

Motorradversicherungen Vergleich [kostenfrei]

Datenschutz-Garantie: Sie nutzen eine sichere SSL-Daten-Verschlüsselung. Keine Werbung. Kein Spam.

Leider wurde das Formular nicht geladen: Klicken Sie bitte hier, um das Formular neu zu laden

Motorradversicherung | Kurz und bündig

Was umfasst eine Kfz-Teilkasko?

Die Kfz-Teilkasko deckt Schäden an Ihrem Motorrad. Dazu gehören z.B. Schäden durch

  • Diebstahl
  • Feuer/Blitzschlag/Explosion
  • Überschwemmung
  • Sturm/Hagel
  • Marderbisse
  • Kabelschäden durch Kurzschluss
  • Zusammenstöße mit Tieren
  • Glasbruch

Der Schutz vor Zusammenstößen mit Tieren umfasst normalerweise nur Unfälle mit Haarwild (z.B. Wildschweine, Rehe). Sie können den Versicherungsschutz aber auf Tiere aller Art ausdehnen. Das kostet etwas mehr, ist aber sinnvoll, da die Versicherung dann auch bei Zusammenstößen mit ausgebrochenen Weidetieren zahlt.

Bei der Teilkaskoversicherung können Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Das ist empfehlenswert, da es den Preis der Versicherung senkt. Im Versicherungsfall müssen Sie diese Selbstbeteiligung selbst zahlen; alles, was darüber hinausgeht, übernimmt jedoch der Versicherer. Experten raten zu einem Selbstbehalt von 150 Euro.

Achtung: Auch die Kfz-Teilkasko haftet bei Alkohol- oder Drogenmissbrauch höchstens anteilig! Das gilt generell bei grober Fahrlässigkeit. Außerdem sind Diebstähle nicht abgedeckt, wenn Sie versehentlich den Schlüssel stecken lassen.

Sie sind nicht verpflichtet, eine Teilkaskoversicherung abzuschließen. Es kann sich jedoch lohnen, da die Teilkasko eine Vielzahl von Versicherungsfällen übernimmt.

Tipp: Rechnen Sie sich aus, wie viel Ihr Motorrad noch wert ist. Könnten Sie sich im Falle eines Diebstahls ein neues Motorrad leisten? Falls Sie die nötige Summe ausgeben können und wollen, benötigen Sie keine Teilkaskoversicherung.

Bei Diebstahl erhalten Sie den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Manche Versicherer garantieren Ihnen jedoch nach einem Neukauf auch den Neupreis, beim Kauf eines gebrauchten Kfz den Kaufpreis. Bei guten Anbietern gilt dies für zwei Jahre.

Was umfasst eine Kfz-Vollkasko?

Eine Vollkaskoversicherung geht noch einen Schritt weiter als die Teilkasko: Sie umfasst besondere Schäden an Ihrem Fahrzeug wie etwa

  • Transportschäden
  • Unfallschäden, die Sie selbst verursacht haben
  • Vandalismus
  • Schäden mit Fahrerflucht

Je nach Versicherer werden auch Cyberschäden oder Akkuschäden übernommen.

In einer Vollkaskoversicherung sind die Schäden, die die Teilkasko zahlt, bereits mit eingeschlossen. Vollkaskoversicherungen sind allerdings meist teuer und lohnen sich nur bei Fahrzeugen, die neu, besonders wertvoll oder geleast sind.

Teils sind in den Kaskoversicherungen auch weitere Leistungen eingeschlossen. Dazu gehören z.B.

  • Schadenersatz für Motorradkleidung
  • E-Motorrad: Mitversicherung der Ladestation
  • Schäden an eigenen Sachen durch das Motorrad

Außerdem können Sie zusätzlich zu Ihrer Motorradversicherung einen Schutzbrief abschließen, der Ihnen u.a. Pannenhilfe garantiert. Der Schutzbrief kann auch ohne Kaskoschutz abgeschlossen werden.

Auch in der Vollkaskoversicherung können Sie einen Selbstbehalt wählen, der die Versicherung günstiger macht. Versicherungsexperten raten dazu, die Beteiligung in Höhe von 300 Euro zu wählen.

Wann zahlt die Kfz-Haftpflicht nicht?

Die Kfz-Haftpflicht haftet in bestimmten Fällen nicht. Das ist z.B. der Fall bei

Alkoholeinfluss
Drogeneinfluss
Motorradrennen

Fahren Sie z.B. alkoholisiert einen Passanten an, übernimmt die Haftpflicht den Schaden natürlich und entschädigt das Unfallopfer. Sie kann Sie jedoch bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen.

Achtung: Auch bei anderweitiger grober Fahrlässigkeit nutzen manche Versicherer eine Regressregelung. Gute Anbieter verzichten hingegen darauf. Hier sollten Sie beim Versicherungsvergleich genau hinsehen!

Zur Kfz-Haftpflicht gehört oft bereits eine Umweltschadenversicherung: Diese Versicherung springt ein, wenn Sie mit Ihrem Motorrad versehentlich Schäden an der Umwelt verursachen − so z.B. durch auslaufendes Öl. Die Umweltschadenversicherung ist jedoch nur bei öffentlich-rechtlichen Ansprüchen zuständig.

Was umfasst die Motorradversicherung?

Die Motorradversicherung kann aus drei Teilen bestehen:

  • Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Teilkaskoversicherung
  • Vollkaskoversicherung

Von diesen drei Versicherungsarten ist nur die Kfz-Haftpflicht vorgeschrieben. Sie springt ein, wenn Sie einem Dritten durch den Betrieb Ihres Motorrades einen Schaden verursachen. Hier besteht auch ein passiver Rechtsschutz.

Welche Summen sind in der Kfz-Haftpflichtversicherung versichert?

In der Kfz-Haftpflichtversicherung sind Mindest-Versicherungssummen vorgeschrieben. Dabei gilt:

für Personenschäden: 7,5 Mio. Euro
für Sachschäden: 1,22 Mio. Euro
für Vermögensschäden: 50.000 Euro

Die in den Haftpflichttarifen gedeckten Vermögensschäden sind reine Vermögensschäden, die nicht in Zusammenhang mit einem vorausgegangenen Personen- oder Sachschaden stehen. In anderen Haftpflichtversicherungen wie z.B. der Betriebshaftpflicht sind dagegen oft nur Folgeschäden gedeckt.

Die meisten Anbieter offerieren aber höhere Versicherungssummen, die Sie auch abschließen sollten! Zwar ist das Leben keine Actionserie, doch kann es im Straßenverkehr durchaus zu einer Massenkarambolage kommen. Wenn man Ihnen die Schuld dafür zuweist, werden hohe Schuldzahlungen fällig, die gerade bei Personenschäden schnell in die Hunderttausende gehen können. Viele Versicherer bieten pauschal 100 Mio. Euro Deckungssumme an, die alle drei Schadensarten umfassen. 

Kündigung der Motorradversicherung

Eine Kündigung Ihrer bestehenden Motorradversicherung ist ganz einfach möglich: Sie können bis zu einen Monat vor dem Ende des Vertragsjahres kündigen. Die meisten Motorradversicherungen laufen ein Jahr und verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, falls Sie zuvor keine Kündigung aussprechen.

Info: Häufig ist das Vertragsjahr mit dem Kalenderjahr identisch, so dass Sie bis spätestens zum 30.11. eines Jahres kündigen müssen.

Neben der üblichen Kündigungsfrist genießen Sie ein Sonderkündigungsrecht bei

  • Fahrzeugwechsel oder -aufgabe
  • Beitragserhöhung
  • Schadenregulierung

Es gibt jedoch Fälle, in denen Sie trotz Beitragserhöhung kein Sonderkündigungsrecht haben. Das passiert z.B. dann, wenn die Erhöhung aufgrund einer Gesetzesänderung erfolgt.

Normalerweise haben Sie einen Monat Zeit, um Ihr Sonderkündigungsrecht auszuüben. Sie werden aber vom Versicherer schriftlich darüber informiert. Die Kündigungsfrist gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen das Schreiben zugegangen ist.

Achtung: Eine Kündigung der Motorradversicherung muss immer schriftlich erfolgen! Die Kündigung muss bis zum Stichtag beim Versicherer eingegangen sein (Poststempel zählt nicht), so dass Sie sie am besten so früh wie möglich versenden oder persönlich beim Versicherer einreichen. Wählen Sie den Postweg, empfiehlt sich ein Einschreiben mit Rückschein.

Was gilt bei Saisonkennzeichen?

Auch wenn Sie eine Saisonkennzeichen besitzen, kann das Ende des Vertragsjahres auf den 31.12. fallen. Sie müssen dann bis spätestens zum 30.11. gekündigt haben.

Es ist jedoch auch möglich, dass das Vertragsjahr mit dem ersten Tag der von Ihnen gewählten Saison beginnt. Beispiel: Ihr Saisonkennzeichen gilt von März bis Oktober, das ist der Betriebszeitraum. Sie haben in solchen Fällen die Möglichkeit, bis einen Monat vor Beginn des Betriebszeitraumes zu kündigen.

Ist der Beginn des Betriebszeitraumes der 1. März, muss die Kündigung Ihrem Versicherer also bis zum 31.1. zugegangen sein.

Versicherungsschutz im Ausland

Mit einer Motorradversicherung genießen Sie auch Versicherungsschutz im Ausland: Auf Anfrage erhalten Sie die grüne (internationale) Versicherungskarte, die in vielen verschiedenen europäischen Ländern gilt.

Damit sagt Ihnen der Versicherer bei Unfall im Ausland Haftpflichtleistungen zu − und zwar bis zum vorgeschriebenen Versicherungsumfang des jeweiligen Landes, mindestens aber bis zu der Höhe, die Ihr Vertrag in Deutschland umfasst.

Eigenschutz im Ausland: Werden Sie im Ausland unverschuldet in einen Unfall verwickelt, ist der Unfallverursacher in der Pflicht − eigentlich. In anderen Ländern können deutlich niedrigere Deckungssummen gelten als in Deutschland, so dass Sie womöglich auf einem Teil des Schadens sitzenbleiben.

Durch Mehrbeitrag können Sie Ihren Eigenschutz im Ausland aufstocken: Der Versicherer zahlt dann die Differenz zwischen tatsächlichen Kosten und der Versicherungsleistung des Schädigers bis zur vereinbarten Deckungsgrenze.

Mallorca-Police: Wenn Sie im Ausland hingegen ein Motorrad mieten, brauchen Sie die „Mallorca-Police“: Sie ist entweder bereits in Ihrem Tarif enthalten oder zubuchbar.

Auch hier wird die Deckungssumme auf das Niveau Ihres deutschen Vertrages angehoben. In manchen Ländern ist die Versicherungssumme eines Miet-Bikes deutlich niedriger angesetzt und reicht daher oft nicht aus, falls Sie einen Unfall mit größeren Folgen bauen.

Schadenfreiheitsrabatt

Wie in der Autoversicherung erhalten Sie auch in der Motorradversicherung einen Rabatt für jedes schadenfreie Jahr: Ihr Beitrag verringert sich dadurch mit der Zeit, z.B. auf 40% oder 20% der zu zahlenden Summe.

Den Rabatt erhalten Sie sowohl in der einfachen Kfz-Haftpflicht als auch in der Vollkaskoversicherung, nicht jedoch in der Teilkasko. Der Grund: Die in der Teilkasko versicherten Risiken hängen nicht maßgeblich von Ihrer Fahrweise ab.

Es gibt bei einer Motorradversicherung 20 Schadenfreiheitsklassen. Nach dem bestandenen Motorradführerschein starten Sie üblicherweise in der SF-Klasse 0; durch jedes unfallfreie Jahr steigen Sie um eine Klasse auf. Verursachen Sie einen Schaden, werden Sie zurückgestuft.

Die Rückstufung legt jeder Versicherer in seinen Bedingungen selbst fest: So kann es Ihnen passieren, dass Sie nach einem selbstverschuldeten Unfall von SF-Klasse 20 in SF-Klasse 3 zurückgestuft werden. Die Rückstufungen in Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung können beim selben Versicherer unterschiedlich ausfallen.

Achtung: Bei Unfällen mit anderen Personen bzw. Fahrzeugen müssen Sie eine Meldung an Ihre Versicherung machen. Auch bei reinen Eigenschäden sollten Sie den Vorfall jedoch melden!

Möchten Sie eine Rückstufung nach Unfall vermeiden, haben Sie mehrere Möglichkeiten:

1. Sie begleichen den Schaden aus eigener Tasche. Dazu müssen Sie nach erfolgter Schadensregulierung mit Ihrem Versicherer sprechen. Er nennt Ihnen die Kosten. Sie haben normalerweise zwischen sechs und zwölf Monate Zeit für den Ausgleich; Ihre SF-Klasse bleibt dann erhalten.

2. Sie buchen gleich einen Tarif mit Rabattschutz. Der Schutz kostet einen Aufpreis, sichert Ihnen nach einem Schadensfall jedoch die Schadenfreiheit. Oft gibt es dafür jedoch Mindestanforderungen, beispielsweise ein Mindestalter und/oder eine bereits erreichte SF-Klasse.

Achtung: Bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherer verlieren Sie den Rabattschutz!

In älteren Tarifen gibt es noch den sogenannten „Rabattretter“: Er sieht eine Rückstufung der SF-Klasse vor, allerdings nur so weit, dass Ihr bisheriger Beitragssatz erhalten bleibt.

Zufriedenheitsgarantie

Nutzer
Alle 6 Min. wird ein Vergleich angefordert.

Über zwei Millionen Besucher haben die Informationen und unabhängigen Versicherungsvergleiche von online-vergleich-versicherung.de genutzt.

In vielen Fällen ergab der Vergleich zwischen den verschiedenen Tarifen und Anbietern von KFZ- und Motorradversicherungen ein erhebliches Sparpotenzial.

Zufriedenheitsgarantie: Wir garantieren Ihnen, dass alle Versicherungsvergleiche kostenfrei, unverbindlich und von hoher Qualität sind. Sollten Sie mit einem Versicherungsvergleich unzufrieden sein, so erstellen wir Ihnen einen zweiten Versicherungsvergleich – selbstverständlich ebenso kostenfrei.