Betriebliche Krankenversicherung

Die betriebliche Krankenversicherung im Überblick

Die betriebliche Krankenversicherung ergänzt den bereits bestehenden Gesundheitsschutz. Sie wird immer häufiger von Unternehmen angeboten und ist meist arbeitgeberfinanziert. Was die Zusatzversicherung so attraktiv macht, lesen Sie hier.

Betriebliche Krankenversicherung: Die Voraussetzungen

Betriebliche Krankenversicherung

Die Vorteile auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite liegen klar auf der Hand: Während die Arbeitgeber den Betrieb attraktiver machen und für kürzere Ausfallzeiten sorgen, profitieren die Angestellten von einer besseren Gesundheitsvorsorge und können sogar ihre Familie mitversichern.

Über 7.000 deutsche Betriebe setzen inzwischen auf das Plus an Versorgung − Tendenz steigend. Doch wer kann eigentlich versichert werden und welche Leistungen enthält die betriebliche Krankenversicherung?

Grundsätzlich schließt das Unternehmen einen Gruppenvertrag mit einem privaten Krankenversicherer ab. In der arbeitgeberfinanzierten Variante zahlt das Unternehmen die Versicherung; der Versicherer verzichtet auf Gesundheitsfragen.

Daneben gibt es auch arbeitnehmerfinanzierte Modelle sowie Mischformen. Hier sind die Gesundheitsfragen wenigstens vereinfacht, die Preise sind günstiger als bei einer privaten Zusatzversicherung.

Um eine betriebliche Krankenversicherung abzuschließen, muss die Firma eine bestimmte Mitarbeiterzahl aufweisen. Versichert werden dürfen ausschließlich gesetzlich krankenversicherte Mitarbeiter, die einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben.

Mittelständische Unternehmen müssen in der Regel mindestens 50 Prozent ihrer Mitarbeiter versichern, große Unternehmen mindestens 25 Prozent.

Sollen Familienangehörige der Angestellten mitversichert werden, ist für sie eine Gesundheitsprüfung notwendig. Die Zahlung der Beiträge übernimmt dann der jeweilige Mitarbeiter.
Kinder können bis zum 27. Lebensjahr versichert werden.

Leistungen der betrieblichen Krankenversicherung

Vorteilhaft ist die betriebliche Krankenversicherung vor allem durch ihre Zusatzleistungen, die jedes Unternehmen individuell auswählen kann. Im arbeitgeberfinanzierten Modell wird den Mitarbeitern oft ein Leistungspaket vorgegeben, daneben bieten einige Unternehmen aber auch Wahlmöglichkeiten an.

Typische Leistungen der Versicherung sind z.B.

  • alternative Heilmethoden (z.B. Heilpraktiker)
  • Chefarztbehandlung und Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Sehhilfen
  • Schutzimpfungen
  • Zahnprophylaxe- und Zahnersatzleistungen
  • Krankentagegeld

Wartezeiten gibt es in der betrieblichen Krankenversicherung normalerweise nicht.

Betriebliche Krankenversicherung Abwicklung

Jeder an der betrieblichen Krankenversicherung beteiligte Arbeitnehmer erhält einen eigenen Versicherungsschein. Nach Arztbesuchen schickt er die Rechnungen direkt an den Versicherer, so dass der Arbeitgeber keine Informationen über den Gesundheitszustand des Versicherten erhält.

Zum Teil bieten die Versicherungsgesellschaften sogar eine telefonische Beratung zu ihren Gesundheitsleistungen an.

Neue Mitarbeiter können nach dem Eintritt in die Firma in einen bestehenden Vertrag aufgenommen werden. Ausscheidende Mitarbeiter können den Vertrag meist als Einzelvertrag auf eigene Rechnung fortführen.

Auch Rentner können den Vertrag unter Umständen weiterführen, solange der Gruppenvertrag bestehen bleibt. Entscheidend ist aber, was der Versicherer im Vertragswerk zusichert − wer den Betrieb verlassen möchte, sollte die genauen Konditionen deshalb im „Kleingedruckten“ nachlesen.

Kosten der betrieblichen Krankenversicherung

Da eine bestimmte Anzahl an Mitarbeitern versichert werden muss, ist die Versicherung tendenziell eher günstig. Die Kosten richten sich außerdem danach, welche Leistungen ausgewählt werden und welcher Versicherer das Angebot unterbreitet.

Betriebe können ihr Leistungspaket aus verschiedenen Leistungsbausteinen zusammensetzen, die je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich viel kosten. Die Kosten werden in der Regel pro Baustein und Mitarbeiter angegeben.

Steuern und Sozialabgaben

Die betriebliche Krankenversicherung kann sowohl als Sachlohn als auch als Barlohn gewertet werden: Sagt der Arbeitgeber die Leistung der Krankenversicherung selbst zu, handelt es sich um eine Sachzuwendung. Zahlt der Arbeitgeber hingegen einen Zuschuss zur Versicherung, die die Mitarbeiter direkt mit dem Versicherer abschließen, handelt es sich um Barlohn.

Übersteigt der Sachlohn den Wert von 44 Euro pro Monat nicht, ist er steuer- und versicherungsfrei. Über dieser Grenze kann er individuell als Nettoentgelt versteuert werden: Aus dem Nettoentgelt wird dann ein Brutto errechnet und Steuern und Sozialabgaben festgestellt, die der Arbeitgeber zahlt.

Daneben gibt es für den Arbeitgeber die Möglichkeit einer Pauschalversteuerung: Dabei müssen die sonstigen Bezüge je Arbeitnehmer inklusive der Ausgaben zur betrieblichen Krankenversicherung bei höchstens 1.000 Euro pro Jahr liegen. Die Sozialbeiträge können Arbeitgeber und Arbeitnehmer anteilig übernehmen oder nur der Arbeitgeber.

Die Pauschalversteuerung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich: So müssen mindestens 20 Mitarbeiter versichert werden, außerdem sind die Beiträge jährlich zu zahlen. Eine Pauschalversteuerung muss vom Finanzamt der Betriebsstätte genehmigt werden.

Alle Aufwendungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Krankenversicherung sind als Betriebsausgaben absetzbar.

Wird die betriebliche Krankenversicherung als Barlohn betrachtet, zählt der Beitrag des Arbeitgebers zum Arbeitslohn. Die darauf entfallenden Steuern und Sozialabgaben werden vom Arbeitnehmer anteilig entrichtet und im Rahmen der Gehaltsabrechnung abgeführt.

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