Haus versichern

Welche Versicherungen benötigen Hausbesitzer?

Das eigene Haus ist etwas ganz Besonderes. Deshalb sollte es auch gut versichert sein. Aber welche Versicherungen benötigt man als Hausbesitzer eigentlich? Nachfolgend finden Sie einen Überblick über verschiedenen Versicherungen.

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Haus versichern

Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ist zwar keine Pflicht, aber dennoch unabdingbar: Sie sorgt dafür, dass die gesetzliche Haftpflicht des Bauherrn − also des zukünftigen Hausbesitzers − in jedem Fall erfüllt wird.

Bauherr in der Pflicht: Falls beim Bau das Nachbargrundstück abrutscht oder Personen durch herabfallende Teile verletzt werden, ist der Bauherr haftbar. Daran ändert es auch nichts, wenn mit dem Bau eine Firma beauftragt wird.

Selbst wenn der Fehler ganz klar bei der Baufirma liegt, darf der Geschädigte den Bauherrn allein in Regress nehmen! Experten empfehlen eine Versicherungssumme von mindestens fünf Millionen Euro für Sach- und Personenschäden.

Kosten sind unterschiedlich: Die Versicherung sollte auch schon bei kleineren Bauvorhaben, z.B. einem Anbau ans Haus, abgeschlossen werden. Die (einmaligen) Kosten einer Bauherrenhaftpflicht hängen von der Bausumme ab; sie sind meist aber nicht hoch.

Extra-Rechtsschutz: Handelsübliche Rechtsschutzversicherungen versichern höchstens kleine Bauleistungen. Es gibt aber auch spezielle Rechtsschutzversicherungen für Bauherren, mit denen Sie Ihr Bauvorhaben absichern können.

Bauleistungsversicherung

Eine Bauleistungsversicherung abzuschließen ist ebenfalls sinnvoll: Sie greift bei unvorhergesehenen Schäden am noch nicht fertigen Bau und schließt sowohl Bauleistungen als auch Baustoffe und Bauteile ein. Wenn ein Schaden, z.B. durch starkes Unwetter, vorhersehbar, aber nicht abzuwenden war, zahlt der Versicherer gleichfalls.

Was deckt die Versicherung? Gerade nach der Abnahme einzelner Gebäudeteile liegt das Risiko allein beim Bauherrn. Verwüstet ein Sturm bereits stehende Teile des Hauses, kann ein Wiederaufbau teuer werden. Die Bauleistungsversicherung beinhaltet eine Allgefahrendeckung und schließt somit alle Gefahren ein, die nicht explizit vom Versicherungsschutz ausgenommen sind.

Bei Diebstählen zahlt der Versicherer allerdings nur, wenn die gestohlenen Teile fest mit dem Bau verbunden sind. Schäden an fertiggestellten Teilen von Bauwerken können durch Zusatzvereinbarung in den Versicherungsvertrag aufgenommen werden.

Wer schließt die Bauleistungsversicherung ab?

Eine Bauleistungsversicherung kann auch die beauftragte Baufirma abschließen. Erkundigen Sie sich deshalb vor einem Abschluss, ob bereits eine solche Versicherung besteht.

Schließen Sie eine eigene Versicherung ab, kann sich die Firma auch an den Kosten beteiligen, da mögliche Verluste seitens der Bauunternehmung ebenfalls gedeckt werden.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Wofür ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung gedacht? Hausbesitzer haben auch die Pflicht zur Verkehrssicherung: Sie müssen dafür sorgen, dass kein Dritter zu Schaden kommt. Verletzt sich jemand auf dem Grundstück, weil im Winter nicht gestreut wurde, oder kommt er durch herabfallende Dachziegel zu Schaden, ist der Eigentümer dafür haftbar.

Auch passiver Rechtsschutz enthalten: Der Vertrag sollte mindestens drei Millionen Euro für Sach- und Personenschäden vorsehen. Die Versicherung prüft bei Forderungen Dritter zunächst, ob die Ansprüche gerechtfertigt sind. Falls ja, entschädigt sie bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, falls nein, wehrt sie den Anspruch für den Versicherten ab.

Benötigt jeder eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?

Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht benötigen nur Eigentümer, die ihr Haus zumindest zum Teil vermietet haben: Bewohnen sie das Haus ausschließlich selbst, werden die beschriebenen Haftpflichtschäden nämlich von der Privathaftpflicht gedeckt.

Hausratversicherung

Wichtig ist natürlich auch das, was sich im Haus befindet: Mit einer Hausratversicherung sichern Sie Ihr bewegliches Hab und Gut gegen dieselben Gefahren ab, die auch die Wohngebäudeversicherung am Haus deckt. Hinzu kommen Schäden durch Einbruch, Raub und Vandalismus.

Wird der Hausrat zerstört, ersetzt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert; bei beschädigtem Hausrat zahlt der Versicherer den Teilschaden oder die Reparatur.

Kosten einer Hausratversicherung: Die Kosten einer Hausratversicherung hängen von verschiedenen Faktoren, u.a. von der Größe des Wohnraums bzw. vom Wert des Hausrates, ab. Auch die Kalkulation durch den Versicherer spielt eine Rolle.

Schutz für Heizöltanks

Wird das Haus mit Öl beheizt, müssen auch mögliche Schäden durch auslaufendes Heizöl versichert werden: Der Tankbetreiber haftet nämlich sogar dann, wenn er keinerlei Schuld an dem Unglück trägt. Gelangt Heizöl ins Grundwasser oder in andere Gewässer, können die Kosten schnell in die Hunderttausende gehen und Hausbesitzer ruinieren.

Privathaftpflicht oder Gewässerschadenhaftpflicht? Die Zeitschrift „Finanztest“ macht darauf aufmerksam, dass für ein ausschließlich selbst bewohntes Eigenheim der Schutz durch die Privathaftpflicht reicht.

Nicht alle Privathaftpflichtverträge beinhalten jedoch Klauseln zum Gewässerschutz. Bei nicht ausreichendem Schutz empfehlen die Experten der Zeitschrift einen Wechsel der Privathaftpflichtversicherung. Quelle: Finanztest 7/2015, S. 62-64, S. 62.

Bei vermieteten Objekten hingegen greift die Privathaftpflicht nicht: Hier muss eine Gewässerschadenhaftpflicht her. Die Versicherungssumme sollte drei Millionen Euro betragen. Gute Angebote gibt es schon ab etwa 30 Euro pro Jahr, der Preis hängt aber von Standort und Größe des Tanks sowie auch vom Anbieter ab.

Elementarschadenversicherung

Wer das Eigenheim gut versichern möchte, sollte seinen Schutz außerdem mit einer Elementarschadenversicherung ergänzen: Diese Versicherung schützt das Haus vor Naturgefahren wie Starkregen oder Lawinen.

Gerade Starkregen ist in den letzten Jahren aufgrund des Klimawandels zum Problem geworden. Inzwischen entstehen in Deutschland pro Jahr Schäden in Milliardenhöhe.

Versicherung abschließen − aber wo? Eine Elementarschadenversicherung schließen Sie beim gleichen Versicherer ab wie die Wohngebäudeversicherung. Einige Versicherer haben sie sogar in den Gebäudevertrag integriert, meist müssen Sie sie aber als Zusatzbaustein buchen.

Wohngebäudeversicherung

Die wahrscheinlich wichtigste Versicherung für die fertige Immobilie ist die Wohngebäudeversicherung. Sie schützt das Haus vor Schäden durch Feuer, Leitungswasser und Hagel/Sturm und zahlt bei Totalschaden üblicherweise den Neubauwert aus.

Wohngebäudeschutz früh abschließen: In der Bauleistungsversicherung sind Feuerschäden nicht enthalten. Die Wohngebäudeversicherung versichert in aller Regel jedoch bereits Feuer am Rohbau, so dass man sie bei Bauvorhaben bereits frühzeitig abschließen sollte.

Versicherung auch für Nebengebäude: Innerhalb des Hauses sind alle mit dem Gebäude fest verbundenen Teile geschützt. Außerdem können Nebengebäude, z.B. das Gartenhäuschen oder die Garage, in die Police aufgenommen werden. Sie müssen jedoch ausdrücklich im Vertrag genannt werden, damit sie auch wirklich versichert sind.

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