Sturmschadenversicherung

Sturmschadenversicherung: Überblick und Vergleich

Wer sich umfassend gegen Sturmschäden absichern will, benötigt mehr als eine Versicherung. Je nachdem, ob das Hausdach abgedeckt, ein Ziegel auf den Kopf gefallen oder das Auto unter einem Baum begraben wurde, ist eine andere Versicherung von Nöten.

Welche Versicherungen greifen bei Sturmschäden?

Sturmschadenversicherung Wohngebäude

Die eine Versicherung gegen Sturmschäden gibt es nicht. Dafür sind Sturmschäden in vielen Versicherungssparten mit abgedeckt.

In den meisten Fällen erwartet man unter einer Sturmschadenversicherung eine Versicherung, die Sturmschäden am Haus und Nebengebäuden ersetzt.

Hier greift die klassische Wohngebäudeversicherung, die üblicherweise bei Hagel- und Sturmschäden Versicherungsleistungen anbietet.

Für Sturmschäden am noch nicht fertigen Bau leistet im Ernstfall eine Bauleistungsversicherung, während die Bauherrnhaftpflichtversicherung Forderungen Dritter deckt.

Weht der Sturm Dachziegel auf Personen oder Gegenstände, haftet eine Haus- und Grundstücksbesitzerhaftpflicht.

Außerdem wichtig sind eine Privathaftpflichtversicherung (ungesicherter Blumentopf plumpst in die Tiefe) und Teil- oder Vollkaskoversicherung für den Schutz des Autos.

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Eine Bauherrenhaftpflicht deckt die gesetzliche Haftpflicht des Bauherrn ab: Fällt z.B. ein Besucher in eine schlecht gesicherte Baugrube, so ist der Bauherr in der Haftung und muss für den Personenschaden zahlen.

Auch wenn ein Sturm Teile des Rohbaus auf das Nachbargrundstück trägt und dort für einen Sach- oder Personenschaden sorgt, kann der Bauherr Ärger kriegen − selbst dann, wenn er eine Baufirma mit der Durchführung der Bauarbeiten beauftragt hat.

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt bei Sturmschäden und anderen Schäden, indem sie gerechtfertigte Ansprüche befriedigt und ungerechtfertigte notfalls vor Gericht abwehrt. Es sollten mindestens 5 Millionen Euro Deckungssumme für Sach- und Personenschäden vereinbart werden.

Bauleistungsversicherung

Neben Fremdschäden kann ein Sturm auf der Baustelle auch einen Eigenschaden verursachen: Nämlich z.B. dann, wenn er Material beschädigt oder bereits fertig gebaute Teile wieder einreißt. Vor allem der letztere Fall kann sehr teuer werden.

Die Bauleistungsversicherung leistet bei Schäden durch unvorhergesehene Gefahren, aber auch durch vorhersehbare Gefahren, wenn diese Schäden nicht abzuwenden waren. Wie die Bauherrenversicherung deckt auch sie nicht nur Schäden durch Stürme ab. Grundsätzlich ist sie eine Allgefahrenversicherung, schließt aber auch einiges aus, z.B. Feuerschäden.

Privathaftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung greift etwa dann, wenn ein Blumentopf beim Sturm vom Fenstersims geweht wird und einen Passanten oder ein Auto trifft. Hier ist allerdings die Frage nach der Sorgfaltspflicht entscheidend: Ist sie verletzt worden, ist das fahrlässig, und der Versicherer haftet.

Oft muss aber im Einzelfall entschieden werden. Die Privathaftpflicht kann übrigens auch dann herangezogen werden, falls ein Sturm beispielsweise Dachziegel vom Haus herunterweht und dadurch ein Dritter geschädigt wird.

Dies geht aber nur, wenn der Eigentümer der Immobilie sie ausschließlich selbst bewohnt − ansonsten ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung notwendi

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Vermieter sollten für das vermietete Haus unbedingt eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen: Ähnlich der Bauherrenhaftpflichtversicherung deckt sie Schäden, beispielsweise Sturmschäden, am fertigen Gebäude ab.

Die Haftpflichtversicherung befriedigt dabei Ansprüche, die Dritten aus der gesetzlichen Haftpflicht des Haus- und Grundbesitzers entstehen können. Auch Eigentümer, die kein Haus auf dem Grundstück erbaut haben, sollten eine Haftpflichtversicherung abschließen. Dies ist wichtig, falls ein Sturm z.B. einen Baum abknickt.

Teil- und Vollkaskoversicherung

Vielen ist das Fahrzeug lieb und teuer. Teuer wird es vor allem bei Beschädigungen, so z.B. bei Sturmschäden. Als Sturmschadenversicherung dient in Sachen Kfz die Teilkaskoversicherung − die einfache Kfz-Haftpflicht zahlt bei Schäden am versicherten Fahrzeug nichts.

Fallen durch den Sturm Gegenstände auf das Fahrzeug, begleicht die Teilkasko den Schaden. Dies gilt auch, wenn der Sturm das Auto von der Straße weht. Fallen Bäume durch den Sturm auf die Fahrbahn und kann der Fahrer nicht mehr rechtzeitig bremsen, kommt dafür ebenfalls die Teilkaskoversicherung auf.

Die Vollkasko zahlt, falls der Baum schon länger auf der Straße gelegen hat. Bei nachweislich morschen Bäumen ist allerdings der Baumbesitzer in der Haftpflicht.

Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung ist sehr wichtig, wenn es um Sturmschäden an bereits fertiggestellten Häusern geht: Sie deckt nämlich Schäden am Wohngebäude ab, die durch die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel verursacht werden.

Neben dem Wohngebäude können auch Garagen, Gartenhäuser und weitere Nebengebäude vom Versicherungsschutz erfasst werden − wenn sie im Versicherungsschein ausdrücklich genannt werden.

Schäden durch abgeknickte oder entwurzelte Bäume sind üblicherweise ebenfalls mitversichert: Werden Gebäudeteile während eines Sturms durch Bäume beschädigt, ersetzt der Versicherer den Schaden. Darüber hinaus leisten viele Tarife bis zu einer gewissen Summe auch für Abtransport und Entsorgung der Bäume sowie für Wiederaufforstung.

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