Haus und Grundbesitzerhaftpflicht
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht im Überblick
Für Vermieter und Wohnungseigentümer ist eine Haus-und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung eine der wichtigsten Absicherungen überhaupt. Für kleines Geld hält sie ihnen bei Haftpflichtforderungen Dritter den Rücken frei. Lesen Sie hier alles Wichtige zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
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Wer braucht eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?
Mit einer Immobilie kommt immer auch Verantwortung auf den Besitzer zu. Das gilt für Vermieter genauso wie für Wohnungseigentümergemeinschaften.
Nur haben es Vermieter wesentlich schwerer dafür zu sorgen, dass das oder die vermieteten Gebäude verkehrssicher sind, da sie oftmals nicht ständig vor Ort sein können.
Viele Vermieter denken, dass wenn sie die Streu- und Räumpflichten auf die Mieter übertragen, sie auch einen großen Teil der Verantwortung abgegeben könnten.
Für den täglichen Aufwand des Schneeräumens im Winter mag das gelten, aber die rechtliche Verantwortung, wenn jemand zu Schaden kommt, bleibt beim Vermieter.
Zudem wird häufig unterschätzt, dass neben der Räum- und Streupflicht noch viele andere Maßnahmen zu ergreifen sind, um sicherzustellen, dass niemand vorm oder im Gebäude oder auf dem Grundstück zu Schaden kommt.
Wer ein Haus oder Grundstück besitzt und nur selbst nutzt, der braucht in der Regel keine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, weil Schäden dann in den meisten Fällen von der Privathaftpflichtversicherung übernommen werden. Vermieter oder Eigentümergemeinschaften jedoch müssen durch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung zusätzlich Vorsorge treffen.
Für Eigentümergemeinschaften gilt zwar, dass für die eigengenutzte Wohnung Schäden an Dritten oder deren Eigentum von der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt werden, allerdings greift sie nicht bei Schäden, die im Gemeinschaftseigentum entstehen.
Ein unzureichend beleuchteter Hauseingang, der Treppenflur oder herabfallende Dachziegel werden damit schnell zum Problem, für das nur eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung die Lösung sein kann.
Keine Übernahme der bestehenden Versicherung für neue Eigentümer!
Wechselt der Eigentümer des Hauses, dann geht der Versicherungsschutz der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht nicht wie bei einer Wohngebäudeversicherung auf den neuen Eigentümer über.
Bei einem Eigentümerwechsel muss daher die „alte Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht“ gekündigt werden und der neue Eigentümer muss entsprechend eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen.
Leistungen einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Als Haus- und Grundstückseigentümer obliegt Ihnen die Verkehrssicherungs- und die Instandhaltungspflicht für das vermietete oder in Gemeinschaftseigentum befindliche Gebäude oder Grundstücke. Das heißt, Sie müssen dafür Sorge tragen, dass kein Dritter zu Schaden kommt.
Das bedeutet zum Beispiel, dass nach einem Sturm sofort sicherzustellen ist, dass keine Dachziegel lose geworden sind. Wird ein Passant oder ein von einem herunterfallenden Ziegel getroffen und verletzt bzw. beschädigt, dann muss der Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft für den entstandenen Personenschaden aufkommen.
Gerade Personenschäden können finanziell zum großen Problem werden, da immense Folgekosten entstehen können. Bei schwerwiegenden Verletzungen kann es sein, dass Sie ein Leben lang für entstehende Verdienstausfälle aufkommen müssen. Deshalb sollte die Versicherungssumme auch nicht zu niedrig gewählt werden: Drei Millionen Euro für Sach- und Personenschäden, sowie daraus resultierende Vermögensschäden sollten nicht unterschritten werden.
Die Liste der möglichen Schadenfälle ist lang: Ausrutschen auf nicht ausreichend geräumten Gehwegen ums Haus, herabfallende Eiszapfen, Dachlawinen, nicht ausreichende Beleuchtung im Hauseingang oder dem Treppenhaus.
Gerade wenn man nicht täglich selbst vor Ort ist, kann auch bei größter Sorgfalt etwas passieren, bevor man als Vermieter Gelegenheit hatte zu handeln. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung klärt im Schadenfall für Sie zunächst die Haftungsfrage und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Dabei besteht für Sie auch passiver Rechtsschutz, d.h. falls gegen Sie geklagt wird, vertritt der Versicherer Sie vor Gericht und übernimmt alle anfallenden Kosten für das Verfahren und den Anwalt.
Kosten einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Die meisten Schadenfälle sind kleinere Sachschäden, weshalb das Risiko für Versicherer bei der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung in der Regel überschaubar bleibt und sich die Kosten in Grenzen halten.
Für Sie als Vermieter oder Eigentümer reicht jedoch schon ein einziger größerer Schaden aus, um Sie finanziell zu ruinieren. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist schon ab rund 20 Euro im Jahr zu haben. Sie sehen, es lohnt sich nicht, hier an der falschen Stelle zu sparen!
Einige Anbieter verlangen aber auch weitaus mehr für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Unterschiede zwischen den Tarifen gibt es oftmals hinsichtlich der Deckungssummen, der Übernahme von Abwasserschäden und der Versicherung von Bauvorhaben. Außerdem sollten Sie darauf achten, ob und in welcher Höhe eine Selbstbeteiligung verlangt wird. In jedem Fall lohnt sich vor Abschluss ein Vergleich der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherungen.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht im Vergleich
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