Tagegeldversicherung

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Krankentagegeldversicherung

Krankentagegeldversicherung für Selbständige

Selbstständige und Freiberufler müssen sich selbst um die Sicherung Ihrer Arbeitskraft
kümmern. Eine Krankentagegeldversicherung hilft die Existenz zu sichern.

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Informationen zur Tagegeldversicherung

Tagegeldversicherungen können nützlich sein: Während Krankentagegelder einen Verdienstausgleich schaffen sollen, dienen Krankentagegeldversicherungen hauptsächlich dazu, Krankenhauskosten zu decken.

Es gibt zwei Arten von Tagegeldversicherungen mit unterschiedlichem Inhalt: Die Krankentagegeldversicherung dient dazu, den Krankheitsfall abzusichern und für diese Zeit einen Lohnausgleich zu schaffen. Da Arbeitnehmer ab dem ersten Krankheitstag durch Lohnfortzahlung im Krankheitsfall abgesichert sind und bei einer Fortsetzung der Krankheit noch weitere 72 Wochen Krankengeld beziehen können, benötigen sie ein Krankentagegeld nicht unbedingt.

Für Selbständige und Freiberufler aber, die nicht auf Lohnfortzahlung und Krankengeld bauen können, kann der Abschluss eines Krankentagegeldes von existenzieller Bedeutung sein, da es im Krankheitsfall einen Verdienstausgleich bietet – siehe Krankentagegeldversicherung für Selbständige. PKV-vollversicherte Selbständige erhalten das Krankentagegeld automatisch; gesetzlich versicherte Selbständige sollten einen privaten Zusatzvertrag abschließen.

Eine Krankenhaustagegeldversicherung zahlt im Gegensatz zur Krankentagegeldversicherung nur, wenn ein Krankheitsfall mit Krankenhausaufenthalt vorliegt: Für jeden Tag des Aufenthaltes im Krankenhaus erhält der Versicherte dann eine zuvor vereinbarte Geldsumme, die hauptsächlich dazu dienen soll, bestimmte Krankenhauskosten abzudecken.

Auch wenn aufgrund des Krankenhausaufenthaltes eine Kinderbetreuung oder eine Haushaltshilfe finanziert werden muss, erweist sich das Krankenhaustagegeld oft als nützlich. PKV-Vollversicherte haben oft schon einen Tarif, der eine Krankenhaustagegeldversicherung einschließt, deshalb ist die Krankenhauszusatzversicherung vor allem für gesetzlich Krankenversicherte interessant.

Ab wann wird Krankentagegeld bzw. Krankenhaustagegeld gezahlt?

Ab wann Krankentagegeld gezahlt werden soll, ist relativ frei vereinbar: Sofern Angestellte ein Krankentagegeld erhalten möchten, ist dies erst ab der siebten Krankheitswoche möglich: Generell darf das Krankentagegeld zusammen mit anderen Krankheitsgeldern nämlich höchstens 100 Prozent des Nettoverdienstes betragen, so dass es während der Lohnfortzahlungsphase nicht ausgeschüttet werden kann. Danach kann mit dem Krankentagegeld die Lücke aufgefüllt werden, die das gesetzlich gezahlte Krankengeld im Vergleich zum Arbeitsentgelt aufweist.

Selbständige können ein Krankentagegeld meist ab dem vierten Krankheitstag vereinbaren. Wer eine spätere Zahlung, z.B. ab dem achten Krankheitstag, vereinbart, spart damit allerdings Beiträge. Die Zahlungsdauer ist normalerweise unbegrenzt, so dass der Versicherer gegebenenfalls auch noch leistet, wenn das gesetzliche Krankengeld nicht mehr gezahlt wird. Erst die Gesundung des Versicherten, die Feststellung einer Erwerbsminderung oder einer Berufsunfähigkeit beenden die Zahlung des Krankengeldes. Hier kann die Versicherung allerdings selbst eine entsprechende Überprüfung veranlassen.

Das Krankenhaustagegeld wird grundsätzlich ab dem Tag der Aufnahme ins Krankenhaus gezahlt. Der letzte Tag, für den der Versicherer leistet, ist der Tag der Entlassung.

In welcher Höhe sollte ein Krankentagegeld vereinbart werden?

Die Höhe des Krankentagegeldes darf nur in einer bestimmten Maximalhöhe vereinbart werden: Arbeitnehmer, die Krankengeld vom Arbeitgeber erhalten, müssen die Lücke zu ihrem regulären Nettogehalt kalkulieren und dürfen maximal die auf den Tag umgerechnete Differenz versichern. Bei Selbständigen ist ebenfalls das durchschnittliche Nettoeinkommen entscheidend, das meist aus Betriebseinnahmen abzüglich der Betriebsausgaben, Abgaben und Steuern errechnet wird.

Bis zu diesen Grenzen ist die Höhe des Tagegeldes grundsätzlich frei vereinbar, wobei die Versicherer in der Regel nicht mehr als 300 Euro pro Tag versichern. Zudem legen sie je nach ausgeübter beruflicher Tätigkeit unterschiedliche Obergrenzen fest; Existenzgründer können oft nur niedrigere Krankentagegelder vereinbaren.

Höhe des Krankenhaustagegeldes: Ein Krankenhaustagegeld lässt sich meist in einer Höhe zwischen 5 Euro und 150 Euro pro Tag wählen. Es sollte aber nicht zu niedrig angesetzt werden, da in den ersten vier Wochen des Krankenhausaufenthaltes täglich 10 Euro Zuzahlung auf die Leistungen der gesetzlichen Kassen fällig werden. Zudem berechnen die Krankenhäuser teils Gebühren für Telefon-, Rundfunk- und Fernsehanschluss, die der Patient selber zahlen muss. Auch Patienten, die bereits eine Krankenhauszusatzversicherung abgeschlossen haben, können nicht unbedingt auf die Erstattung dieser Kosten zählen.

Zuerst die Anbieter von Tagegeldversicherungen vergleichen

Ob Krankentagegeld oder Krankenhaustagegeld: Wer einen günstigen Vertrag zu guten Konditionen möchte, sollte die Tagegeld-Anbieter vergleichen, bevor er irgendwo unterschreibt. Da Selbständige einen anderen Absicherungsbedarf haben als Arbeitnehmer, benötigen sie unter Umständen einen anderen Anbieter von Krankentagegeldversicherungen.

Besonders hinsichtlich der Definition des Nettoeinkommens durch den Versicherer sollten Selbständige genauer hinschauen: Besser ist es für sie nämlich, wenn der Versicherer nicht das Einkommen nach Steuern zur Berechnung heranzieht, sondern 70 oder 80 Prozent des Gewinns vor Steuern als Nettoeinkommen festlegt. Auf diese Weise lässt sich ein höheres Krankentagegeld absichern.

Einen kostenfreien Vergleich der Tagegeldversicherungen können Sie hier anfordern: Krankentagegeldversicherungen im Vergleich bzw. Krankenhaustagegeldversicherungen im Vergleich.

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