Krankenhaustagegeldversicherung FAQ
Antworten zur Krankenhaustagegeldversicherung
Bei einem Krankenhausaufenthalt fallen zwangsläufig Kosten an – auch solche, die die gesetzliche Krankenkasse nicht übernimmt. Da kommt eine Krankenhaustagegeldversicherung gerade recht. Doch welche Vorteile hat eine Krankenhaustagegeldversicherung, und wie sehen die Leistungen im Detail aus? Wir beantworten Ihnen im Folgenden häufig gestellte Fragen zur Krankenhaustagegeldversicherung.
Auf dieser Seite
Was ist der Unterschied zwischen Kranken(tage)geld und Krankenhaustagegeld?
Selbständige erhalten im Krankheitsfall weder eine Lohnfortzahlung noch gesetzliches Krankengeld.
Gesetzlich versicherte Selbständige können bei der Krankenkasse allerdings eine Wahlerklärung abgeben: Sie beziehen dann ab dem 43. Krankheitstag ein Krankengeld, das 70 Prozent des letzten Arbeitseinkommens beträgt.
Durch Abschluss eines Wahltarifs können Beginn und Höhe aber verändert werden. Arbeitnehmer erhalten ab dem 43. Krankheitstag im Anschluss an die Lohnfortzahlung ebenfalls Krankengeld.
Die Option Krankentagegeld bieten Privatversicherer an: Schließen Selbständige oder Arbeitnehmer ein privates Krankentagegeld ab, können sie damit ihr Krankengeld ergänzen. Aus den Zahlungen darf aber insgesamt maximal das Nettoeinkommen abgesichert werden. Für Selbständige ist alternativ auch eine rein private Deckung des Nettoeinkommens möglich.
Die Krankenhaustagegeldversicherung ist eine private Versicherung, die ausschließlich bei Krankenhausaufenthalten greift und dann ein zuvor vereinbartes Tagegeld auszahlt. Dieses Tagegeld kann nach eigenem Ermessen verwendet werden.
Welche Kosten entstehen bei einem Krankenhausaufenthalt?
Krankenhausaufenthalte sind teuer: Bett und Behandlung kosten Geld, auch Krankenpflege, Arzneimittel und Verpflegung müssen bezahlt werden. Die notwendigen Kosten dafür übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen.
Daneben bleiben aber noch weitere Kosten, die der Patient selber tragen muss: Bei vollstationärer Behandlung fallen zehn Euro Zuzahlung pro Krankenhaustag an, die jeder Erwachsene aus eigener Tasche zahlt. Wünscht der Kranke Fernseher oder Telefon in der Klinik, hat er dafür ebenfalls selbst aufzukommen.
Haushaltshilfen, Kinderbetreuung oder Tierpension, die während eines Krankenhausaufenthaltes in Anspruch genommen werden müssen, verursachen zudem indirekte Krankenhauskosten.
Weitere Fragen und Antworten zur Krankenhaustagegeldversicherung
Welche Vorteile bietet das Krankenhaustagegeld?
Das Krankenhaustagegeld wird mit dem Versicherer innerhalb gewisser Grenzen frei vereinbart. Der große Vorteil des Krankenhaustagegeldes liegt darin, dass man es nach eigenem Ermessen verwenden darf und keine Kostenbelege einreichen muss. Außerdem ist das Tagegeld steuerfrei.
Wann erhalte ich die Leistungen der Krankenhaustagegeldversicherung?
Leistungen aus der Krankenhaustagegeldversicherung erhalten Sie bei Nachweis eines medizinisch notwendigen Klinikaufenthaltes. Die Dauer des Aufenthaltes muss dem Versicherer durch eine Bescheinigung des Krankenhauses nachgewiesen werden. Für Samstage, Sonntage und Feiertage leistet die Krankenhaustagegeldversicherung ebenso wie für den Aufnahme- und Entlassungstag. Die Leistung der Tagegeldversicherung ist zeitlich in der Regel nicht begrenzt.
Leistet die Krankenhaustagegeldversicherung auch bei teilstationärer Behandlung?
Bei teilstationärer Behandlung, d.h., einer Behandlung, die nur stundenweise in einer Klinik vorgenommen wird, leisten viele Versicherer in der Krankenhaustagegeldversicherung nicht. Einige zahlen bei derartigen Behandlungen jedoch die Hälfte des vereinbarten Tagegeldes aus, andere leisten von vornherein auch bei teilstationärem Aufenthalt voll. Aufgrund der unterschiedlichen Handhabung sollte man die angebotenen Tarife vor einem Abschluss unbedingt vergleichen.
Leistet die Krankenhaustagegeldversicherung auch bei Schwangerschaft und Psychotherapie?
Die Krankenhaustagegeldversicherung leistet auch bei Behandlungen wegen Schwangerschaft, Fehlgeburt und Entbindung sowie wegen eines medizinisch notwendigen Schwangerschaftsabbruches. Bei psychotherapeutisch begründetem Aufenthalt im Krankenhaus können die Leistungen der Krankenhaustagegeldversicherung eingeschränkt sein. Aufenthalte in Kuranstalten, Sanatorien und Erholungsheimen finanziert die Tagegeldversicherung normalerweise nicht.
Müssen beim Antrag Gesundheitsfragen beantwortet werden?
Fast alle Versicherer machen eine Gesundheitsprüfung zur Voraussetzung für die Annahme. Gefragt wird unter anderem nach früheren Erkrankungen und Krankenhausaufenthalten. Man sollte mit etwa acht bis zehn Fragen rechnen.
Ist eine spätere Erhöhung des Tagegeldsatzes noch möglich?
Ob später noch eine Erhöhung des gewählten Tagegeldes möglich ist, hängt vom Versicherer ab. Man sollte aber in jedem Fall bedenken, dass bei einer Erhöhung erneut Gesundheitsfragen zu beantworten sind.
Gibt es bei der Krankenhaustagegeldversicherung eine Wartezeit?
Ob und welche Wartezeiten gelten, kommt auf den Versicherer an: Meist gilt eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten und eine besondere Wartezeit von acht Monaten, wenn es um die Bereiche Schwangerschaft, Psychotherapie oder Zahn geht. Manche Versicherer bieten jedoch auch verkürzte Wartezeiten an oder die Wartezeiten gelten z.B. nur bei Entbindung.