Krankenhaustagegeld Schwangerschaft
Krankenhaustagegeld für Schwangerschaft und Geburt
Beim Krankenhaustagegeld zahlt die Versicherung für jeden Tag eines stationären Aufenthaltes einen bestimmten Betrag. Auch bei Schwangerschaft und Geburt kann die Krankenhaustagegeldversicherung praktisch sein.
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Welche Leistungen zahlt die Krankenhaustagegeldversicherung bei Schwangerschaft?
Die Krankenhaustagegeldversicherung zahlt immer dann, wenn ein Aufenthalt im Krankenhaus medizinisch notwendig ist. Dazu zählen in der Regel alle Kliniken, die unter ständiger ärztlicher Leitung stehen.
Auch wenn für Sie ein Krankenhausaufenthalt aufgrund von Schwangerschaft oder Geburt notwendig wird, erhalten Sie das vereinbarte Krankenhaustagegeld.
Das gilt jedenfalls, solange es sich um einen vollstationären Aufenthalt handelt. Bei teilstationären und vor- oder nachstationären Behandlungen sowie Vorsorge- oder Rehamaßnahmen reagieren die Versicherer unterschiedlich.
Üblich sind Leistungen bei
- Schwangerschaft
- Geburt
- medizinisch notwendigem Schwangerschaftsabbruch
Die Leistungen werden auch bei Risikoschwangerschaft (z.B. Mehrlingsschwangerschaft), Komplikationen während der Schwangerschaft etc. erbracht.
Für jeden Tag des vollstationären Aufenthaltes erhalten Sie ein bei Vertragsabschluss vereinbartes Tagegeld, z.B. 30 Euro. Aufnahme- und Entlassungstag zählen dabei mit.
Sinvoll oder nicht? Das Krankenhaustagegeld können Sie nach eigenem Ermessen verwenden, so z.B. für Krankenhauszuzahlungen oder Services im Krankenhaus, aber z.B. auch für eine Kinderbetreuung während Ihrer Entbindung.
Eine Krankenhaustagegeldversicherung kann sinnvoll sein, wenn Sie häufiger „Gast“ im Krankenhaus sind. Ob Sie sie aber „nur“ wegen einer Schwangerschaft abschließen sollten, liegt in Ihrem Ermessen. Prüfen Sie alternativ, ob Sie nicht besser mit einer Krankenhauszusatzversicherung abschließen sollten. Auf der Seite Krankenhauszusatzversicherung Geburt und Schwangerschaft finden Sie die notwendigen Informationen.
Die Zuzahlung von 10 Euro pro Aufenthaltstag, die Sie selbst leisten müssen, wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, entfällt bei Geburt, jedoch nicht bei sonstigen schwangerschaftsbedingten Klinikaufenthalten.
Leiden Sie z.B. an einer Schwangerschaftsvergiftung und müssen deshalb ins Krankenhaus, wird die Zuzahlung also fällig. Mit einer Krankenhaustagegeldversicherung können Sie u.a. diese Kosten decken.
Gibt es für Schwangere eine Wartezeit?
In der Krankenhaustagegeldversicherung gilt eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten und eine besondere Wartezeit von 8 Monaten. Die besondere Wartezeit greift nicht bei Schwangerschaft, aber bei Entbindung.
Achtung: Bei unfallbedingtem Krankenhausaufenthalt entfällt die Wartezeit immer!
Das Krankenhaustagegeld ist also frühestens bei Klinikaufenthalten versichert, die drei Monate nach Vertragsbeginn stattfinden. Schwierig wird es meist bei geplanten Krankenhausaufenthalten: In der Regel schließen die Versicherungsbedingungen Aufenthalte aus, die bereits mit einem Arzt besprochen wurden.
Auch eine bereits bestehende Schwangerschaft schließen die Versicherer demnach vom Versicherungsschutz aus, sofern Sie sie mit Ihrem Arzt besprochen haben. Am besten ist es also, wenn Sie die Krankenhauszusatzversicherung vor Beginn Ihrer Schwangerschaft abschließen.
Was kostet eine Krankenhaustagegeldversicherung?
Wenn Sie eine Krankenhaustagegeldversicherung, z.B. wegen einer geplanten Schwangerschaft, abschließen möchten, sollten Sie zuvor die Leistungen und Preise vergleichen, da die Angebote unterschiedlich ausfallen.
Die genauen Kosten einer Krankenhaustagegeldversicherung sind individuell und hängen von der gewählten Höhe des Tagegeldes ab, außerdem von Ihrem Alter und Gesundheitszustand. Beim Abschluss der Tagegeldversicherung müssen auch Gesundheitsfragen beantwortet werden.
Ihre Antworten auf die Gesundheitsfragen entscheiden darüber, ob Sie zu normalen Konditionen oder gegen Auflagen vom Versicherer angenommen werden. Theoretisch kann er Sie auch ablehnen, bei Krankenhaustagegeldversicherungen geschieht das allerdings nur selten.
Kosten Krankenhaustagegeld
Die meisten Krankenhaustagegeld-Tarife sind, vor allem bis zu einem Alter von 40 Jahren, relativ günstig: So zahlen junge Versicherte Anfang zwanzig zwischen 10 und 17 Euro pro Monat, wenn sie ein Tagegeld von 60 Euro absichern wollen.
Gilt die Krankenhaustagegeldversicherung auch im Ausland?
Der Versicherungsschutz der Krankenhaustagegeldversicherung im Ausland fällt unterschiedlich aus: In den meisten Fällen erstreckt er sich auf Europa, Aufenthalte im außereuropäischen Ausland werden nur für eine gewisse Zeit versichert.
Diese Zeit kann einen oder zwei Monate betragen, aber auch auf ein halbes Jahr ausgedehnt sein. Teils ist darüber hinaus noch ein längerer Aufenthalt möglich, falls ein Rücktransport aus medizinischen Gründen nicht in Frage kommt.
Bei Verlegung des Wohnsitzes in einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes bleibt die Versicherung normalerweise erhalten, bei einer Verlegung des Wohnsitzes in ein anderes Land endet sie.
Zusammenfassung
Die Krankenhaustagegeldversicherung zahlt immer dann, wenn Sie vollstationär ins Krankenhaus aufgenommen werden. Bei Schwangerschaft und Geburt können Sie mit dem Geld z.B. eine Kinderbetreuung finanzieren.
Leistungen: Wenn Sie während der Schwangerschaft oder zur Entbindung ins Krankenhaus müssen, zahlt Ihnen die Tagegeldversicherung für jeden Aufenthaltstag eine vereinbarte Summe, die Sie frei verwenden dürfen.
Wartezeiten: Schließen Sie die Krankenhaustagegeldversicherung am besten noch vor Beginn der Schwangerschaft ab! Ansonsten kann es passieren, dass die Versicherung für schwangerschaftsbedingte Aufenthalte nicht aufkommt.
Kosten: Die Kosten der Tagegeldversicherung setzen sich je nach Alter, Gesundheitszustand und Höhe des gewünschten Tagegeldes zusammen. Generell ist die Krankenhaustagegeldversicherung aber günstig.
Geltung: Die meisten Versicherer garantieren eine Geltung innerhalb Europas. Auslandsaufenthalte sind oft mitversichert, aber zeitlich begrenzt.
Abschluss-Tipp: Eine Krankenhaustagegeldversicherung lohnt sich vor allem dann, wenn Sie häufigere Krankenhausaufenthalte erwarten. Als Kassenpatient müssen Sie bis zu 280 Euro Zuzahlung pro Jahr aus eigener Tasche leisten, die Sie z.B. mit dem Geld aus der Tagegeldversicherung leisten können.
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