Vereinsversicherung

Welche Versicherungen benötigt ein Verein?

Bei der Gründung eines Vereins müssen viele kleine und große Dinge bedacht werden. Die Frage nach der finanziellen Absicherung ist dabei eines der dringlichsten. Wir sagen Ihnen hier, welche die wichtigsten Versicherungen für Vereine sind und worauf Sie beim Abschluss achten sollten.

Vereinsversicherung

Vereine geben vielen Menschen ein zweites Zuhause, sie bereichern uns kulturell und sozial. Ein Verein ist aber auch eine Rechtsform, der gesetzliche Regelungen zugrunde liegen.

Dabei stellen sich natürlich immer auch Fragen nach Haftungsverpflichtungen, Eigentumsschutz und Rechtssicherheit.

Denn wer ist verantwortlich, wenn bei der Vereinsmeisterschaft ein Besucher über ein Kabel stürzt und sich verletzt? Wer zahlt die Anwaltskosten, wenn der Verein die Gemeinnützigkeit, die das Finanzamt bestreitet, vorm Finanzgericht einklagen will?

Der Alltag eines Vereins bringt viele Aufgabenstellungen und Herausforderungen für die Verantwortlichen mit sich.

Lesen Sie im Folgenden, welche Vereinsversicherungen, von der Vereinshaftpflichtverischerung bis hin zur Inventarversicherung, jeder Verein abschließen sollte und was sie leisten, um für alle Fälle abgesichert zu sein.

Wichtigste Vereinsversicherung: Vereinshaftpflichtversicherung

Eine Vereinshaftpflichtversicherung ist unverzichtbar für jeden Verein, egal ob Fußball-, Angel- oder Musikverein. Wenn Dritte einen Schaden gegen den Verein geltend machen, prüft die Vereinshaftpflicht die Rechtmäßigkeit dieser Forderung. Unberechtigte Forderungen werden, auch vor Gericht, abgewehrt. Dabei anfallende Kosten, wie Gerichtsgebühren und Anwaltshonorare, werden vom Versicherer übernommen.

Versichert sind Personen- und Sachschäden, Vermögensschäden nur soweit sie aus einem Personen- oder Sachschaden resultieren. Versichert sind die sich aus der Vereinstätigkeit ergebenden Haftungsverpflichtungen.

Bei Abschluss einer Vereinshaftpflichtversicherung müssen aber die Tätigkeiten des Vereins im Vertrag genau benannt werden. Nur was explizit im Vertrag erwähnt wird, ist auch versichert.

Vereine, die sich versichern möchten, sollten dringend darauf achten, dass der Versicherungsschutz auch für die Abgabe von Speisen und Getränken besteht; ebenso bei Reisen und Ausflügen zu Wettbewerben (evtl. auch im Ausland).

Auch Schadensersatzverpflichtungen der Mitglieder und des Vereinsvorstandes untereinander sollten im Versicherungsschutz enthalten sein. Vereine, die regelmäßig Feste mit vielen Besuchern veranstalten, sollten dies mit dem Haftpflichtversicherer besprechen.

Service: Vereinshaftpflichtversicherungen im Vergleich

Um Ihnen die Suche nach einer guten und günstigen Vereinshaftpflichtversicherung zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen unverbindlichen Versicherungsvergleich an. Der Vergleich ist eine kostenfreie Serviceleistung.

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Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für Vereine

Da sich die Haftpflichtversicherung für Vereine auf Personen- und Sachschäden beschränkt (außer es handelt sich um einen Folgeschaden im Vermögensbereich, z.B. Verdienstausfall aufgrund einer Verletzung), sollte der Abschluss einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung unbedingt ebenfalls in Betracht gezogen werden.

Besonders ist bei der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für Vereine, dass sie nicht nur für Schäden Dritter aufkommt, sondern auch für Schäden, die dem Verein selbst durch ein fahrlässiges Fehlverhalten des Vorstands, des Kassenwarts oder ehrenamtlicher Mitarbeiter entstehen.

Werden zum Beispiel Spendenbescheinigungen fehlerhaft ausgestellt und kommt es dadurch beim Spender zu einer verringerten Steuervergünstigung, kann der Verein haftbar gemacht werden.

Werden bspw. Auskünfte falsch erteilt oder öffentliche Fördermittel nicht richtig beantragt, Rechtsmittelfristen nicht eingehalten oder vereinseigene Zeitschriften fehlerhaft gedruckt, können finanzielle Schäden entstehen, die der Verein tragen muss.

Diese werden dann von einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung übernommen, nachdem eine Prüfung der Haftungsverpflichtung stattgefunden hat.

Wie die Haftpflichtversicherung übernimmt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Vereine auch anfallende Gerichtsgebühren (passiver Rechtsschutz), die mit der Prüfung oder Abwehr von Forderungen einhergehen können.

Rechtsschutzversicherung für Vereine: Vereinsrechtsschutzversicherung

Weitere Versicherungen für Vereine

Ein Rechtsstreit kann für den Verein schnell teuer werden. Da dieser sich meist aus Mitgliederbeiträgen und Sponsorengeldern finanziert, übersteigen die Kosten dabei schnell seine Möglichkeiten.

Mit einer Vereinsrechtsschutzversicherung können Sie Ihre Rechte wahren. Versichert sind darin der Verein selbst, alle Mitglieder, der Vorstand, Vertreter und Beschäftigte des Vereins. Eine Rechtsschutzversicherung besteht immer aus unterschiedlichen Bausteinen und kann je nach Bedarf individuell zusammengesetzt werden.

Speziell für Vereine wird von den Versicherern in der Regel ein Paket zusammengestellt, das eine Straf-, Steuer-, Schadensersatz-, Arbeits-, Sozial-, Disziplinar- und Standes-, Daten- und Verwaltungsrechtsschutzversicherung enthält.

Andere Bausteine lassen sich meist problemlos zubuchen. Der Versicherer übernimmt die Kosten für vom Gericht bestellte Zeugen und Sachverständige, für den Gerichtsvollzieher, das Gericht selbst und die gegnerische Nebenklage. Außerdem wird das Honorar für einen am Gerichtsort ansässigen Rechtsanwalt vom Versicherer gezahlt.

Bei Rechtsstreitigkeiten im Ausland haben Sie das Recht auf Kostenübernahme für einen Korrespondenzanwalt. Werden Sie zum Gericht bestellt, erstattet Ihnen der Versicherer die Reisekosten einschließlich Übernachtungskosten und Honorar für einen Dolmetscher.

Auch die Prozesskosten des Gegners werden übernommen, sofern Sie dazu gesetzlich verpflichtet sind. Die Kostenübernahme durch die Versicherer ist im Einzelnen im Versicherungsvertrag geregelt, Sie sollten die Bestimmungen hierzu unbedingt genau lesen. Die Versicherer unterscheiden sich oftmals stark im Leistungen und Preisen.

Unfallversicherung für Vereine: Vereinsunfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung schließt die Kostenübernahme für Freizeitunfälle, die z.B. beim Vereinssport entstehen, aus. Daher sollte jeder Verein seine Mitglieder durch eine eigene Vereinsunfallversicherung absichern.

Versichert werden können aktive und passive Mitglieder, sowie ehrenamtlich Tätige, Vorstände und Funktionäre. Die Hauptaufgabe der Unfallversicherung ist die Absicherung im Falle einer unfallbedingt eintretenden Invalidität. Diese kann durch eine einmalige Kapitalzahlung oder durch die Zahlung einer lebenslangen Rente gewährleistet werden.

Auch finanzielle Leistungen bei Knochenbrüchen, die Zahlung von Krankenhaustagegeldern und Todesfallleistungen können vereinbart werden. Den Umfang bestimmt größtenteils der Versicherungsnehmer.

Versichert ist der oben genannte Personenkreis während Trainings- und Übungsstunden des Vereins, während Proben und Feierlichkeiten des Vereins, bei Versammlungen und Umzügen und auf dem Weg zu einer dieser Veranstaltungen oder von dort nach Hause.

Inventarversicherung für Vereine

Die Vereinsmitglieder haben der Erhöhung der Mitgliedsbeiträge zugestimmt, damit für das Schützenhaus neue Luftgewehre, Luftpistolen und Kleidung angeschafft werden konnten. Außerdem wurde die Schießanlage erneuert.

Große Investitionen wurden getätigt und dann zerstört ein Brand, ausgelöst durch ein defektes Kabel, alles. Für einen solchen Fall muss der Vereinsvorstand in Absprache mit den Mitgliedern vorsorgen und eine Inventarversicherung für den Verein abschließen.

Diese schützt das gesamte Inventar des Vereins (innerhalb des angegebenen Vereinsgebäudes) vor Schäden durch Brand, Blitzschlag, austretendes Leitungswasser, Hagel, Überschwemmung u.ä..

Für die zerstörten Möbel, Elektrogeräte und sonstigen Gegenstände werden entweder die Reparaturkosten übernommen oder es wird, im Fall eines Totalschadens, die Neuanschaffung gezahlt. Wichtig ist, dass Sie die Kosten des Inventars so genau wie möglich angeben (außer Sie schließen eine Pauschaldeckung ab), um nicht unterversichert zu sein. Eine Unterversicherung führt zur Kürzung des Kostenersatzes.

Vermögensschadenhaftpflicht Vereine

Ein eingetragener Verein ist vor dem Gesetz eine juristische Person mit speziellen Rechten und Pflichten. Passieren Fehler, haben diese oft Auswirkungen auf das Vereinsvermögen oder das Vermögen Dritter. Eine Vermögensschadenhaftpflicht schützt den Verein vor Forderungen und Ausfällen. Weiter »