D&O Versicherung Verein

D&O Versicherungen für Vereine / Vereinsvorstände

Immer häufiger werden Vereinsvorstände für ihr Fehlverhalten in Haftung genommen. Plötzlich zählt nicht mehr die eigene Leistung für den Verein, sondern nur noch der Schaden, den man vielleicht nur durch eine kleine Unachtsamkeit verursacht hat. Eine D&O Versicherung für Vereine und den Vorstand hilft dann.

D&O Versicherung Verein

Für einen eigenen Fehler in Haftung genommen zu werden ist die eine Sache. Für die Fehler eines Vorstandskollegen gerade stehen zu müssen eine andere.

Tatsächlich greift in vielen Fällen die gesamtschuldnerische Haftung aller Vorstandsmitglieder gegenüber dem Verein. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Vorstände von Vereinen durch eine D&O Versicherung abgesichert sind.

Grundsätzlich haftet der Verein als eigenständige Rechtsperson, wenn ein Vorstandsmitglied einen Fehler macht. Nur unter bestimmten Umständen können Vorstandsmitglieder und andere Vereinsmitglieder in ihrer Funktion selbst haftbar gemacht werden, vom Verein, aber auch von Dritten.

Solche Haftungstatbestände liegen beispielsweise vor, wenn die Grenzen der Vertretungsmacht nicht eingehalten werden, eine vertragliche Pflicht verletzt wird, wenn gesetzlich besonders geregelte Aufgabenzuweisungen nicht erfüllt werden, unerlaubte Handlungen ausgeführt werden oder ein Fall von Gefährdungshaftung vorliegt.

Besonders häufig greift der Tatbestand der Nichterfüllung besonderer Aufgabenzuweisung. Zum Beispiel dann, wenn der Vorstand es versäumt  rechtzeitig Insolvenz anzumelden und durch die Verzögerung Schäden entstehen.

Außerdem haftet der Vorstand für das Ausfallen von Steuern, wenn er Pflichten (z.B. Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten) vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt. Die Vorstandsmitglieder haften hier als Gesamtschuldner, das Finanzamt kann den Anspruch gegen jedes einzelne Mitglied des Vorstands geltend machen. Dasselbe gilt im Falle nicht oder falsch abgeführter Sozialversicherungsbeiträge.

Wer ist durch die D&O Versicherung für Vereine geschützt?

Grundsätzlich sind alle Vereinsorgane in der D&O Versicherung für Vereine abgesichert. Dazu gehören alle ehemaligen, gegenwärtigen und künftigen Mitglieder des Vorstandes, der Geschäftsleitung, des Kuratoriums, des Präsidiums, des Aufsichtsrates, des Verwaltungsrates oder des Beirates, sowie deren Stellvertreter.

Man sollte darauf achten, dass auch Personen mit faktischer Organfunktion in den Versicherungsbedingungen als versicherte Personen aufgeführt werden, ebenso Prokuristen, Generalbevollmächtigte und leitende Angestellte des Vereins. 

Leistungen der D&O Versicherung für Vereine

Wird eine der oben genannten versicherten Personen wegen einer tatsächlichen oder behaupteten Pflichtverletzung, die sie in ihrer Eigenschaft begangen hat, aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Vermögensschaden auf Schadenersatz in Anspruch genommen, dann greift die D&O Versicherung für Vereine. Abgesichert ist in der Regel die gesamte operative Tätigkeit einschließlich mündlicher und schriftlicher Äußerungen im Zusammenhang mit der versicherten Funktion.

Die D&O Versicherung für den Verein stellt Personen, die zum oben genannten Versichertenkreis gehören, bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssummen von Schadensersatzforderungen frei.

Die Versicherung prüft zunächst, ob eine Haftungsverpflichtung tatsächlich vorliegt. Unberechtigte Forderungen weist der Versicherer für die versicherte Person ab. Fallen Anwalts- oder Gerichtsgebühren an, werden diese von der D&O Versicherung für Vereine übernommen. In einigen Tarifen sind auch Reputationsschäden abgesichert.

Wird also zur Minderung von Schäden an der Reputation der versicherten Person in Absprache mit der Versicherung ein externer PR-Berater beauftragt, dann übernehmen einige Versicherer einen Teil der Kosten.

Wenn eine versicherte Person damit rechnen muss, dass sie für ein tatsächliches oder behauptetes Fehlverhalten oder Unterlassen in Anspruch genommen wird, kann sie in der Regel in Absprache mit dem Versicherer einen Anwalt beauftragen. Die Kosten übernimmt dann ebenfalls die D&O Versicherung für Vereine, meist aber nur bis zu einer gewissen Höhe. 

Kosten einer D&O Versicherung für Vereine / Vereinsvorstände

Die Kosten einer D&O Versicherung hängen vor allem von der Haushaltsgröße des Vereins ab. Auch bestehende Vorschäden haben große Auswirkungen auf die Beitragshöhe in der D&O für Vereine.

Über die Versicherungssumme kann der Versicherungsnehmer selbst entscheiden. Üblich sind Beträge zwischen 125.000 und 1.000.000 Euro. Das Risiko sollte realistisch eingeschätzt werden.

Hier sollten Sie bloß nicht am falschen Ende sparen! Ebenfalls Auswirkungen auf die Beiträge der D&O Versicherung hat die Vertragslaufzeit und die Höhe der vereinbarten Selbstbehalte. Häufig werden kombinierte Vermögensschadenhaftpflicht und D&O Versicherungen für Vereine angeboten. Dies kann unter Umständen günstiger sein als zwei getrennte Verträge. 

D&O Versicherungen für Vereine im Anbieter-Vergleich

Die Kosten einer D&O Versicherung für Vereine sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Nach welchen Faktoren sich die Prämie berechnet, ist von Versicherer zu Versicherer verschieden.

Um Ihnen die Suche nach einer guten und günstigen D&O Versicherung zu erleichtern, bieten wir Ihnen den nachfolgenden (unverbindlichen) Versicherungsvergleich an. Der Vergleich ist eine kostenfreie Serviceleistung.

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