Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Vereine
Überblick Vereins-Vermögensschadenhaftpflicht
Ein eingetragener Verein, egal wie klein er ist, ist vor dem Gesetz eine juristische Person mit speziellen Rechten und Pflichten. Hier gilt es einiges zu beachten. Passieren Fehler, haben diese oft Auswirkungen auf das Vereinsvermögen oder das Vermögen Dritter. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) schützt den Verein vor Forderungen und Ausfällen.
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Ein Verein ist ein kompliziertes Rechtsgebilde. Vereine gründen sich oft, weil mehrere Menschen mit dem selben Interesse sich zusammenschließen und gemeinsam einem Hobby nachgehen wollen. Bei der Vereinsgründung auf Papier wird dann vielen klar, dass alles nicht so einfach ist wie es aussieht.
Bereits beim Entwurf der Satzung muss man sich über Haftungsfragen und andere rechtliche Einzelheiten Gedanken machen. Der Vereinsvorstand muss Anträge stellen, sich um Steuern und Abgaben kümmern und Verträge schließen.
Dabei besteht immer auch ein finanzielles Risiko, denn Fristversäumnisse und Fehlentscheidungen können nachhaltig negative Auswirkungen auf das Vereinsvermögen haben.
Um Vorstand und Verein, sowie alle Mitglieder rundum abgesichert zu wissen, ist der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht für Vereine unerlässlich. Wir sagen Ihnen im Folgenden, wann diese greift, wer versichert ist und worauf Sie beim Abschluss achten sollten.
Wer ist in der Vereins-Vermögensschadenhaftpflicht versichert?
Der Versicherungsschutz einer Vermögensschadenhaftpflicht gilt für den Verein selbst, aber auch für alle seine Mitglieder. Dazu zählen neben den hauptamtlichen auch alle ehrenamtlichen Mitglieder. In welcher Funktion die Mitglieder für den Verein tätig werden, spielt dabei keine Rolle.
Leistungen einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Vereine
Der Vorstand ist mit den finanziellen Angelegenheiten eines Vereins betraut und dafür verantwortlich. Entstehen einem Dritten Schäden durch ein Fehlverhalten des Vorstands, ist der Verein in der Pflicht für seine Mitglieder und Organe (hier der Vorstand) zu haften. Nur wenn dem Vorstand grobe Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz unterstellt werden kann, kann der Verein den ihn in Regress nehmen.
Beispiele für Vermögensschäden, die Dritte durch Fehlerverhalten des Vereins entstehen können, sind Steuernachteile, die sich durch falsch ausgestellte Spendenbescheinigungen ergeben können. Oder auch Vermögensnachteile, die wegen fehlerhafter Beratung entstehen konnten. Sehr viel häufiger ist es jedoch der Fall, dass der Verein selbst durch Fehlentscheidungen und Versäumnisse des Vorstands geschädigt wird.
Die Vermögensschadenhaftpflicht für Vereine ist eine der wenigen Versicherungen, die in der Regel explizit auch Eigenschäden des Vereins absichert. Versäumt der Vorstand also beispielsweise die fristgerechte Einreichung eines Antrags auf Zuschüsse und erleidet der Verein hierdurch einen finanziellen Verlust, deckt die Vermögensschadenhaftpflicht diesen ab.
Ebenso greift sie, wenn wegen Wegfall der Gemeinnützigkeit Verbindlichkeiten oder Ausfälle entstehen. Egal ob Rechtsmittelfristen versäumt, Anträge falsch ausgefüllt oder ungünstige Verträge abgeschlossen wurden, die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung springt ein. Auch das Verjährenlassen von Beitragsforderungen ist ein typischer Schadenfall.
Kosten einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Vereine
Was eine Vermögensschadenhaftpflicht für Vereine kostet, hängt natürlich auch vom individuellen Risiko des Vereins ab. Entscheidend sind hier vor allem die Mitgliedszahlen und Haushaltssummen. Ebenfalls spielt eine große Rolle, welche Leistungen im Tarif tatsächlich enthalten sind.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Vereine wird von den Versicherern zum teil höchst unterschiedlich ausgestaltet. Dementsprechend groß sind auch die Unterschiede im Preis. In jedem Fall lohnt sich vor einem Abschluss der Vergleich der Anbieter.
Der Verein sollte zudem erwägen eine D&O Versicherung für seine Organe abzuschließen. Diese kann den Schutz der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung noch erweitern. Durch die Vereinbarung von Selbstbeteiligungen und die Wahl längerer Versicherungslaufzeiten lassen sich auch bei der Vermögensschadenhaftpflicht für Vereine Beiträge sparen.
Vergleich der Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen für Vereine
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