Vereinsunfallversicherung
Vereinsunfallversicherung: Nicht nur für Sportvereine geeignet!
In der Freizeit rechnen die wenigsten mit einem Unfall – und doch ist das Unfallrisiko dann gerade besonders hoch. Da viele der Deutschen in ihrer Freizeit in einem Verein aktiv sind, sollten sich die Vereine um eine Vereinsunfallversicherung kümmern.
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Eine private Unfallversicherung schützt, wenn eine Person Opfer eines Unfalles wird: Ist das Unfallopfer geschädigt, wird eine Kapitalleistung ausgeschüttet, die beispielsweise zum behindertengerechten Umbau der Wohnung genutzt werden kann.
Da gerade bei Freizeitaktivitäten schnell Unfälle passieren können, sollte eigentlich jeder, der seine Freizeit aktiv gestaltet, über eine private Unfallversicherung verfügen. Dies ist jedoch nicht der Fall – und viele Menschen sind somit nicht gegen Unfälle im privaten Bereich abgesichert.
Deshalb sollten vor allem Vereine darauf achten, dass ihre Mitglieder während der Zeit der Vereinstätigkeit durch eine Unfallversicherung geschützt sind.
In der Versicherungswelt gibt es dafür ein spezielles Produkt, das sich „Vereinsunfallversicherung“ nennt: Geschieht einem Vereinsmitglied etwas während einer Probe oder während des Trainings, verunfallt es auf dem Weg zum Probenraum, erhält die betroffene Person Leistungen aus der Versicherung. Um seinen Mitgliedern einen gesicherten Rahmen zu bieten, sollte jeder Verein eine Vereinsunfallsversicherung abschließen.
Leistungen der Vereinsunfallversicherung
Die Vereinsunfallversicherung versichert je nach Tarif alle aktiven und passiven Mitglieder des Vereins oder auch nur den Vorstand bzw. die ehrenamtlichen Mitglieder. Um eine Gruppenversicherung abschließen zu können, müssen in der Regel wenigstens drei Personen versichert werden. Der Verein kann zumeist wählen, ob alle Versicherten namentlich erfasst oder pauschal als Verein versichert werden.
Der Vorteil einer Versicherung ohne Aufführung der Namen liegt darin, dass bei Aus- oder Neubeitritt keine Nachmeldungen an die Versicherungsgesellschaft erfolgen müssen. Einige Versicherer machen es jedoch zur Auflage, dass der Verein einmal pro Jahr die Anzahl der Mitglieder ermitteln muss.
Der Geltungsbereich der Vereinsunfallversicherung umschließt Training bzw. Probe sowie die Veranstaltungen des Vereins, üblicherweise inklusive der Hin- und Rückwege. Manche Verträge decken darüber hinaus auch weitere Ereignisse wie z.B. die Teilnahme an Festzügen ab.
Die Vereinsunfallversicherung erbringt bei Unfällen eine materielle Leistung. Je nach Tarif umfasst die Versicherung nicht nur den Fall der Invalidität, sondern zusätzlich Leistungen wie Todesfallleistungen, Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld. Die Leistungen werden bis zur Höhe der maximalen Versicherungssumme gewährt.
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Kosten der Vereinsunfallversicherung
Die Kosten der Vereinsunfallversicherung sind meist gering. Welche Kosten im einzelnen anfallen, hängt jedoch von der Ausgestaltung des Vertrages ab: Umfasst das Leistungspaket z.B. zusätzliche Todesfallleistungen, ist zu erwarten, dass die Prämie steigt.
Auch die Höhe der Versicherungssumme und die Mitgliederzahl spielen eine Rolle bei der Kalkulation der Beitragshöhe. Wenn der Verein eine Sportart ausübt, kann dies ebenso in die Berechnung der Prämie eingehen.
Einige Tarife bieten verbesserte Leistungen wie beispielsweise längere Meldefristen oder eine bessere Gliedertaxe, die ebenfalls zu den Kosten der Unfallversicherung eines Vereines beitragen. Die Kosten einer solchen Versicherung können aber selbst bei gleicher Leistung auseinandergehen – daher sollte vor dem Vertragsabschluss stets ein umfassender Versicherungsvergleich stehen.
Gesetzliche Unfallversicherung greift nur in bestimmten Fällen
In bestimmten Fällen können Vereinsmitglieder auch über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert werden: Dies funktioniert allerdings nur dann, wenn sie etwa im Auftrag der Kirche, der Stadt oder der Gemeinde tätig werden.
Zudem können Vereine ihre ehrenamtlichen Mitglieder auf freiwilliger Basis in der gesetzlichen Unfallversicherung versichern, indem sie einen Antrag an den zuständigen Versicherungsträger (entweder die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege oder die Verwaltungsberufsgenossenschaft) stellen.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag ist gering. Zu beachten gilt es aber, dass alle anderen Mitglieder in Ausübung ihrer „normalen“ Vereinstätigkeit nicht auf diese Weise versichert werden können. Soll der gesamte Verein bei allen Vereinstätigkeiten abgesichert werden, muss eine Vereinsunfallversicherung vereinbart werden.
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