Krankentagegeld FAQ

Fragen und Antworten zur Krankentagegeldversicherung

Suchen Sie nach Informationen zur Krankentagegeldversicherung (KTG)? Dann sind Sie bei den FAQ zum Krankentagegeld richtig gelandet.

In der nachfolgenden Tabelle finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten zur Krankentagegeld-versicherung. Bitte folgen Sie dem jeweiligen Frage-Link um die entsprechende Antwort zu lesen.

Was genau leistet eine private Krankentagegeldversicherung?

Eine Krankentagegeldversicherung zahlt dem Versicherten im Fall einer, durch Krankheit oder Unfall verursachten, Arbeitsunfähigkeit einen Einkommensersatz. Je nach Berufsstatus leistet sie Verschiedenes für den Versicherten. Primär richtet sie sich an Selbstständige und Freiberufler, deren Einkommen nur privat abzusichern ist. Der frei wählbare Leistungszeitpunkt schon ab dem 4. Tag nach Arbeitsunfähigkeit, sowie der unbefristete Leistungszeitraum sichern deren Nettoverdienstausfall bis zu 100% ab.

Bestehen ausreichende private Rücklagen, lässt sich der Leistungstermin zugunsten der Beitragshöhe nach hinten verschieben. Das Höchstleistungsalter kann bis zu 75 Jahren betragen, so dass Selbstständige trotz Arbeitsunfähigkeit flexibel entscheiden können, wann sie in Rente gehen. Grundsätzlich leistet die Krankentagegeldversicherung für Sie bis zum Eintritt der erminderten Erwerbsfähigkeit oder einer krankheitsbedingten Berufsunfähigkeit. Die Leistungen für Arbeitnehmer dienen einem anderen Zweck.

Zahlungen setzen frühestens nach Ablauf der gesetzlichen Lohnfortzahlung von sechs Wochen ein und ergänzen die Zahlung eines Krankengeldes durch die gesetzlichen Krankenkassen. Dieses Krankengeld beträgt weniger als das normale Nettoeinkommen des Arbeitnehmers, und zwar mindestens 70% des Bruttoentgelts oder maximal 90% des Nettoeinkommens. Da das Krankengeld auf einen Zahlungszeitraum von 78 Wochen beschränkt ist  (die sechswöchige Lohnfortzahlung mitgerechnet) sichert das Krankentagegeld den Verdienstausfall darüber hinaus.

Da zur Festlegung der Höhe des Krankengeldes lediglich das Einkommen bis zur Bemessungsgrenze berücksichtigt wird, profitieren gutverdienende Arbeitnehmer von einem zusätzlich beantragten Krankentagegeld. Die finanziellen Einbußen durch das Krankengeld lassen sich in der Regel voll ausgleichen, denn die Höhe des Krankentagegeldes richtet sich nach dem tatsächlichen Nettoeinkommen des Versicherten. Zwar lässt sich das Krankengeld wahlweise auch auf 100% des eigentlichen Nettogehalts aufstocken, ist aber dennoch zeitlich befristet. Bei Arbeitnehmern zählt bei der Kalkulation das Nettoeinkommen der letzten 12 Monate, bei Selbstständigen und Freiberuflern gelten 75% ihres Umsatzes als Berechnungsgrundlage.

Wie unterscheiden sich Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld?

Die Krankenhaustagegeldversicherung deckt, wie der Name schon sagt, die Kosten eines Krankenhaus-aufenthaltes. Darunter fallen beispielsweise Zuzahlungen an das Krankenhaus, Gebühren für Telefon und Fernsehen, sowie möglicherweise notwendige Kinderbetreuung oder Unterbringung von Haustieren in einer Tierpension. Diese Zusatzversicherung ist lediglich im Fall eines Krankenhausaufenthalts zu Zahlungen verpflichtet.

Im Vergleich dazu sichert die Krankentagegeldversicherung den generellen Verdienstausfall während einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit als Folge einer Krankheit oder eines Unfalls ab. Besonders für Selbstständige und Freiberufler ist diese Versicherung unabkömmlich, da sie deren Existenz sichert. Das wohl bedeutendste Unterscheidungsmerkmal zwischen einer Krankentagegeld – und einer Krankenhaustagegeld-versicherung ist folglich das der Dauer des Versicherungsschutzes.

Letztere leistet nur während eines Krankenhausaufenthalts, während die Krankentagegeldversicherung für den Einkommensverlust des gesamten Zeitraumes der Arbeitsunfähigkeit aufkommt. Somit ist deren Leistung ortsunabhängig. Sie endet erst, wenn die Arbeitsunfähigkeit beendet oder die Berufsunfähigkeit eingetreten ist.

Was ist ratsamer: Krankenhaustagegeld oder Krankentagegeld?

Aus der grundsätzlichen Unterscheidung der Funktionen beider Versicherungen ergibt sich welche Versicherungsart in welcher Situation sinnvoller wäre. Die eine deckt lediglich Zusatzkosten von Krankenhausaufenthalten, während die andere bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall Verdienstausfälle über Monate hinweg ersetzt.

Für Selbstständige ist ein Krankentagegeld generell unabdingbar, während Arbeitnehmer meist ausreichend durch die gesetzliche Lohnfortzahlung und Krankengeld geschützt sind.

Aber auch für gewisse Arbeitnehmer kann das Krankentagegeld sehr wichtig sein, und zwar dann wenn sie ein überdurchschnittlich hohes Einkommen haben. Finanzielle Einbußen sind für diese Berufsgruppe auch im Falle der gesetzlichen Lohnfortzahlung vorprogrammiert. In diesem Fall kann eine Krankentagegeldversicherung die Differenz begleichen, die zwischen Nettoeinkommen und dem gesetzlichen Krankengeld entstehen.

Krankentagegeld und gesetzliches Krankengeld: Was ist was?

Krankentagegeld und Krankengeld sind trotz ihrer morphologischen Ähnlichkeit zwei vollkommen unterschiedliche Dinge. Eine gesetzliche Krankenkasse zahlt dem Arbeitnehmer bei Arbeitsunfähigkeit automatisch ein Krankengeld. Dessen Bezug beginnt, wenn die sechswöchige Lohnfortzahlung abgelaufen ist. Die Höhe des Krankengeldes ist nicht konform mit der des normalen Einkommens eines Arbeitnehmers. Meist zahlen die Krankenkassen nur 70 % des Bruttoeinkommens, und im Idealfall bis zu 90 % des Nettoeinkommens.

Krankentagegeld muss im Vergleich zum gesetzlichen Krankengeld bei einer privaten Krankenversicherung beantragt werden. Es handelt sich um eine private Zusatzversicherung, für die gesondert Beiträge anfallen. Ihr Bezug steht sowohl gesetzlich als auch privat versicherten Berufstätigen zur Verfügung und deckt deren Einkommensverluste zu frei wählbaren Leistungszeitpunkten ab.

Für Selbstständige und Freiberufler, die weder Anspruch auf die gesetzliche Lohnfortzahlung, noch auf ein Krankengeld haben, ist die Krankentagegeldversicherung die alleinige Existenzsicherung neben privaten Rücklagen. Für freiwillig versicherte Nicht-Selbstständige dient sie hingegen zum Ausgleich einer möglichen Differenz zwischen Nettoeinkommen und Krankengeld. Eventuelle Versorgungslücken können so effizient geschlossen werden.

Antrag: Ab wann wird Krankentagegeld gezahlt?

Die private Krankentagegeld Versicherung enthält die Besonderheit, dass jeder Versicherte, ob gesetzlich oder privat versichert, seinen Leistungszeitpunkt selbst bestimmen kann. Der jeweilige Berufsstatus ist dabei das wichtigste Kriterium. Dementsprechend wird zwischen Angestellten, denen eine sechswöchige gesetzliche Lohnfortzahlung zusteht, und Selbstständigen unterschieden.

Selbständige: Krankentagegeld ab wann? Da für Selbstständige keine gesetzliche Lohnfortzahlung greift und private Ersparnisse meist nur kurze Zeit ausreichen um den eigenen Lebensunterhalt zu ersetzen, kann diese Berufsgruppe bereits nach dem 4. oder 8. Tag der Arbeitsunfähigkeit Krankentagegeld erhalten. Da sich der Beitrag automatisch erhöht, desto früher der Leistungszeitpunkt angesetzt ist, ist der Zeitpunkt des vollständigen Dienstausfalls entscheidend für die Festlegung des Leistungszeitpunkts.

Es sollte im Voraus genau kalkuliert sein, wie lange private Rücklagen ausreichen um den Leistungszeitpunkt hinauszuzögern. Selbstständige, die nicht unmittelbar von einem Verdienstausfall betroffen sind, können den Leistungszeitpunkt bis beispielsweise zum 43. Tag hinauszögern. Desto später dieser angesetzt ist, desto geringer die Beitragshöhe.

Arbeitnehmer: Krankentagegeld ab wann? Da Arbeitnehmer in der Regel mit einer gesetzlichen Lohnfortzahlung für die Dauer von sechs Wochen abgesichert sind, werden diese sechs Wochen (42 Tage) als Karenzzeit bis zum Einsetzen des Krankentagegeldes gerechnet. Der Leistungszeitpunkt für Arbeitnehmer ist daher meist für den 43. Tag vorgesehen. Sollte eine längere Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber zugesichert sein, beispielsweise von bis zu drei Monaten, wäre eine Verzögerung des Leistungszeitpunkts bis nach dieser Frist ideal für die Verringerung des Beitrags.

Leistungsbeginn: Ab welchem Zeitpunkt leistet die Krankentagegeldversicherung?

Der Leistungsbeginn einer Krankentagegeldversicherung beinhaltet in den meisten Fällen leistungsfreie Wartezeiten. Viele Versicherungsunternehmen haben in ihren Policen leistungsfreie Wartezeiten festgelegt. Diese lassen sich in der Regel in eine allgemeine Wartezeit, die drei Monate dauert, sowie in eine besondere Wartezeit (beispielsweise bei Psychotherapie), welche acht Monate umfasst, untergliedern. Manche Anbieter verzichten auf die leistungsfreien Wartezeiten. Bei Neuabschluss eines Versicherungsvertrages sollte man diesen Vorteil bei der Wahl des Anbieters mitberücksichtigen.

Ist für den Bezug von Krankentagegeld ein Höchstalter vorgesehen?

Die private Krankentagegeldversicherung ist in der Regel immer mit einem Höchstalter versehen, jedoch ist dieses nicht bei allen Versicherern gleich. Meist liegt die Altersgrenze der Versicherer für eine Aufnahme bei 60 Jahren. Viele Krankentagegeld Versicherer beschränken das Höchstalter für einen Abschluss jedoch strikt auf 50 Jahre, da für den Versicherten keine oder nur teilweise Gesundheitsauskünfte gefordert werden. Welches Höchstalter die Versicherung Ihrer Wahl vorgesehen hat, können Sie den Versicherungsbedingungen und/oder dem Antragsformular entnehmen.

Für welche Berufstätigkeit ist ein Krankentagegeld zu empfehlen?

Generell sollte jeder selbstständig oder freiberuflich Tätige über eine Krankentagegeldversicherung verfügen um seine Existenz im Fall einer Arbeitsunfähigkeit zu sichern. Ihnen stehen keine gesetzlichen Leistungen in diesem Falle zu und private Rücklagen sind schnell verbraucht. Meist ist jeder Angehörige dieser Berufsgruppe ab Krankheitsbeginn von einem Verdienstausfall betroffen und benötigt unbefristete finanzielle Abhilfe.

Auch für Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Bemessungsgrenze liegt, ist eine private Krankentagegeld Versicherung ratsam, denn das gesetzliche Krankengeld, das sie nach Ablauf der gesetzlichen Lohnfortzahlung erhalten, beträgt nur 70% des Bruttogehalts (maximal 90% des Nettoeinkommens). Das Krankentagegeld gleicht die Differenz zwischen Nettoeinkommen und Krankengeld aus. Für die Berufsgruppe der Beamten besteht die Notwendigkeit einer privaten Krankentagegeldversicherung nicht. Deren Arbeitsunfähigkeit ist bereits langfristig abgesichert.

Krankentagegeld steuerfrei oder steuerpflichtig?

Da das Krankentagegeld durch eine freiwillige Zusatzversicherung gezahlt wird, ist es steuerfrei. Der Versicherte muss es in seiner Steuererklärung nicht angeben, da es verglichen mit dem Krankengeld der gesetzlichen Krankenkassen auch keinem Progressionsvorbehalt unterliegt. Auch wenn der Versicherte die Kosten für die Versicherung von der Steuer absetzen lässt, ist die Auskunft über eine bestehende Versicherung in der Steuererklärung nicht nötig.

Die Ausnahme zu dieser Regelung bilden Geschäftsführer einer GmbH, die ihren Versicherungsbeitrag zur Krankentagegeldversicherung als Betriebsausgabe absetzen wollen. Die Leistungen ihrer Krankentagegeld-versicherung werden somit steuerpflichtig.

Soll ich den Krankentagegeld-Beitrag monatlich, viertel-, halb- oder jährlich bezahlen?

Jede Versicherung bietet in der Regel verschiedene Möglichkeiten der Beitragszahlung an. Diese unterschiedlichen Zahlungsmöglichkeiten sind in den Antragsformularen zu finden. Die meisten Versicherungskunden entscheiden sich für die monatliche bzw. vierteljährliche Variante, obwohl sich die Beiträge mit einer halb – oder jährlichen Zahlweise verringern würden.

Folgende Aufführung der vom Zahlungsrhythmus abhängigen durchschnittlichen Skonti zeigt Ihnen, wie viel Geld Sie mit der jährlichen Zahlung tatsächlich sparen würden. Vierteljährliche Zahlung: 0,5% bis 1% Skonto Halbjährliche Zahlung: 1% bis 2% Skonto Jährliche Zahlung: 2% bis 3% Skonto

Gibt es eine finanzielle oder zeitliche Obergrenze für die Zahlung des KTG?

Bei Arbeitsunfähigkeit, die wegen einer Schwangerschaft, Entbindung, Fehlgeburt oder einem Schwangerschaftsabbruch entsteht, besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz. Auch während der Mutterschutzfrist – d.h. der Phase des gesetzlichen Beschäftigungsverbots für werdende Mütter, Wöchnerinnen und Personen, bei denen eine Risikoschwangerschaft vorliegt – entfällt die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse, auch wenn die Krankheit nicht Folge der Schwangerschaft ist, da in dieser Zeit für die Betroffene kein Verdienstausfall entstehen kann.  

Bei einer Arbeitsunfähigkeit in Folge von Krankheit, die während der Schwangerschaft noch vor Beginn des Mutterschutzes eintritt, wird das Krankentagegeld hingegen geleistet. Ebenso besteht ein Leistungsanspruch bei Arbeitsunfähigkeit durch Schwangerschaft, wenn eine Schwangerschaft krankhaft verläuft (sogenannte Schwangerschaftserkrankung).

Kann ich Zusatzleistungen bei Krankentagegeldversicherungen wählen?

Allgemeine Leistungen des Versicherungsvertrages, wie etwa der Umfang des täglichen Krankentagegeldes oder der Leistungszeitpunkt bei Arbeitsunfähigkeit sind durch Zusatzleistungen erweiterbar. Beispielsweise kann ein Antragssteller verlangen, dass bestimmte Ausschlüsse der Versicherung, wie etwa die Alkoholklausel gestrichen werden. So kann der Versicherte erreichen, dass der Versicherer auch bei einer durch Alkoholkonsum verursachten Arbeitsunfähigkeit leisten muss.

Auch Auslandsaufenthalte können als Versicherungsfall deklariert werden, da aufgrund von Geschäftsreisen häufig Verdienstausfälle entstehen. Zusätzlich kann eine Vereinbarung zwischen Krankentagegeld-Versicherer und Versicherungsnehmer bewirken, dass auch bei einer Teil-Arbeitsunfähigkeit geleistet wird.

Gibt es vertragliche Ausschlüsse bei Krankentagegeld?

Finanziell richtet sich die Höhe des vereinbarten Krankentagegeldes nach dem tatsächlichen Nettoeinkommen des Versicherten. Die Tagegeldsumme kann maximal auf eine Höhe von 100% des Nettoeinkommens aufgestockt werden.

Krankentagegeld Auszahlung: Anders als beim Krankengeld für gesetzlich Versicherte, das (für dieselbe Krankheit) auf eine 78-wöchige Frist beschränkt ist, existiert für das Krankentagegeld einer privaten Zusatzversicherung keine zeitliche Obergrenze. Der Anspruch endet erst dann, wenn der Versicherte wieder erwerbsfähig ist oder für berufsunfähig erklärt wurde.

Eine private Krankentagegeldversicherung ist daher für chronisch Kranke sinnvoll. Sind diese nach Ablauf der Höchstleistungsdauer gesetzlicher Kassen weiterhin arbeitsunfähig, verlieren sie ihren gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld.

Kann mir der Versicherer die KTG-Versicherung nach einem Leistungsfall kündigen?

Manche Versicherungsunternehmen behalten sich in ihren Policen für die ersten drei Jahre der Vertragslaufzeit ein ordentliches Kündigungsrecht vor. Dieses sieht vor, dass der Versicherer ohne Angaben von Gründen jederzeit kündigen kann. Folglich kann eine Krankenkasse nach Abwicklung eines Schadenfalles von diesem Recht Gebrauch machen und von dem Vertrag zurücktreten.

Andere Versicherungsunternehmen hingegen verzichten auf das ordentliche Kündigungsrecht. Bei der Auswahl des Anbieters sollten Interessenten daher unbedingt auf die Versicherungsbedingungen der Anbieter achten und nach Möglichkeit ein Unternehmen auswählen, welches auf seinen Anspruch auf das Kündigungsrecht verzichtet.  

Wird das KTG nach Eintritt der BU weiter gezahlt?

Grundsätzlich gilt, dass der Anspruch des Versicherten auf Krankentagegeld dann endet, wenn er nach medizinischem Befund als berufsunfähig eingestuft wird. Um zu gewährleisten, dass ein Versicherer, bei dem man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, ermitteln kann, ob der Betroffene einen Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente hat, erlauben Krankentagegeldversicherungen eine Fortzahlung des Krankentagegeldes bis drei Monate nach Eintritt der Berufsunfähigkeit.  

Besteht eine Berufsunfähigkeit nur vorübergehend, hat der Versicherte ferner die Option, seine Krankentagegeldversicherung in eine Anwartschaftsversicherung umzuwandeln. Ist der Versicherte wieder erwerbsfähig, erhält er sein Krankentagegeld ohne Wartezeiten in voller Höhe.  Es ist also nicht möglich für eine längere oder sogar unbegrenzte Zeit Zahlungen aus Krankentagegeld- und Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten.