Krankentagegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen

Krankentagegeldversicherungen ohne Gesundheitsfragen

Eine Krankentagegeldversicherung ist vor allem für Selbständige relevant. Eine Versicherung ohne Gesundheitsfragen erhalten sie aber nicht. Ausschließlich Angestellte können eine Krankentagegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen abschließen.

Gesundheitfragen: Für Selbständige Pflicht!

Krankentagegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen

Schlechte Nachrichten für Selbständige und freiberuflich Tätige: Bei diesen beiden Personengruppen bestehen die Versicherungen auf die Beantwortung von Gesundheitsfragen. Dabei ist die Vereinbarung eines Krankentagegeldtarifes besonders für Selbständige wichtig, die freiwillig gesetzlich versichert sind. Sie haben nämlich im Krankheitsfall oft keine anderweitige Absicherung, um ihre fehlenden Einnahmen auszugleichen.

Auch für Angestellte kann sich das Krankentagegeld lohnen: Dann, wenn sie überdurchschnittlich gut verdienen, da das vom Arbeitgeber gezahlte Krankengeld lediglich 70 Prozent des Bruttogehaltes beträgt.

Viele, die ein Krankentagegeld abschließen möchten, fürchten jedoch die Gesundheitsfragen, die üblicherweise mit dem Antrag auf Krankentagegeldversicherung verknüpft sind: Gewinnt der Versicherer den Eindruck, dass der Antragsteller aufgrund seines Gesundheitszustandes ein zu großes Zahlungsrisiko darstellt, verweigert er den Vertrag. Krankentagegeldversicherungen ohne Gesundheitsprüfung bieten daher nur wenige Versicherungsgesellschaften an.

Krankentagegeldversicherungen ohne Gesundheitsprüfung sind selten!

Eine Krankentagegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung wird derzeit nur von den drei Versicherungen DKV, Hanse Merkur und Münchner Verein angeboten. Allerdinngs sind die Versicherungen hier strenger mit den Annahmerichtlinien.

Beispiel: Der Münchner Verein versichert ausschließlich Angestellte ab dem 43. Krankheitstag, also im Anschluss an die Zahlung des gesetzlich vorgeschriebenen Krankengeldes. Dabei können maximal 620 Euro pro Monat abgesichert werden; das Höchsteintrittsalter liegt bei 50 Jahren.

Der Vertrag enthält eine Ausschlussklausel, die besagt, dass der Versicherte kein Krankentagegeld beziehen darf, sofern er an einer ernstlichen Erkrankung oder Unfallfolge leidet, deretwegen er in den letzten zwölf Monaten vor Versicherungsbeginn bereits einmal behandelt oder auch nur beraten wurde. Diese Klausel hat während der ersten zwei Jahre der Krankentagegeldversicherung Gültigkeit.

Alternative: Krankentagegeldtarife mit vereinfachten Gesundheitsfragen

Darüber hinaus gibt es gelegentlich Sonderaktionen von Versicherern, die zwar keine Krankentagegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung, immerhin aber eine Antragstellung mit vereinfachten Gesundheitsfragen ermöglichen.

Dabei muss der Antragsteller z.B. bestätigen, dass er während eines eingegrenzten Zeitraums nicht an bestimmten aufgeführten Krankheiten gelitten hat, dass er keine Pflegeleistungen bezieht etc. Wer sich den Gesundheitsfragen bei regulären Anträgen auf Krankentagegeldversicherung nicht stellen möchte, kann auch diese Möglichkeit in Betracht ziehen. Vorteilhaft ist hierbei, dass sich je nach Vertragsgestaltung auch Selbständige versichern können.

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