Krankengeld oder Krankentagegeld?

Für Selbständige: Krankengeld oder Krankentagegeld?

Selbständige sollten sich für den Fall einer längeren Krankheit unbedingt absichern. Gesetzlich Versicherte haben dazu zwei Optionen: Einen Wahltarif ihrer Krankenkasse oder das private Tagegeld einer Krankentagegeldversicherung.

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Geht es um den Krankheitsfall, müssen sich Selbständige mehr Gedanken machen als Arbeitnehmer: Sind sie freiwillig gesetzlich versichert, können sie eine sogenannte Wahlerklärung abgeben und sich damit das gesetzliche Krankengeld sichern, das ab dem 43. Krankheitstag fließt.

Dafür zahlen sie dann statt des üblichen ermäßigten Beitrags von 14 Prozent des Monatsbruttos 14,6 Prozent Kassenbeitrag plus den Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse individuell berechnet.

Welche Höhe das Krankengeld hat, hängt vom Verdienst ab: Der Versicherte erhält siebzig Prozent des letzten Arbeitseinkommens.

Das gesetzliche Krankengeld reicht allerdings nicht in allen Fällen aus, um die anfallenden Ausgaben eines Selbständigen zu decken.

Krankengeld für Selbständige: Zusatzoptionen

Wer bei Krankheit höhere bzw. längere Absicherungen erhalten möchte, kann aus folgenden Optionen wählen:

  • Wahltarif der Krankenkasse für früheres Krankengeld
  • Wahltarif der Krankenkasse für höheres Krankengeld
  • Zusatztarif der privaten Krankenkassen

Gerade wenn wenig finanzielle Ressourcen vorhanden sind, bietet es sich an, ein früheres Krankengeld zu wählen: Dann ist der Bezug von Krankengeld etwa schon ab dem 15. oder 22. Krankheitstag möglich. Die Beiträge sind je nach Beginn und Krankenkasse unterschiedlich. Auch die Beträge variieren von Kasse zu Kasse: Grundsätzlich darf höchstens das tatsächliche Einkommen des Selbständigen abgesichert werden, oft bleiben die Gesetzlichen mit ihren Angeboten aber darunter.

Für Selbständige mit hohem Einkommen kann es sich lohnen, einen Wahltarif für höheres Krankengeld zu buchen. Auch hier gibt es allerdings oft nur 70 Prozent des Arbeitseinkommens. Die Zahlung erfolgt üblicherweise ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit; manche Wahltarife für früheres Krankengeld bieten jedoch gleichzeitig die Option auf höheres Krankengeld. Eine Kombination beider Möglichkeiten erhöht wiederum die Beiträge.

Daneben können Selbständige in den gesetzlichen Kassen sich auch privat zusatzversichern: Dabei vereinbart man ein Krankentagegeld, das ab dem 43. Krankheitstag gezahlt wird und zusammen mit dem Krankengeld eine ausreichend hohe Absicherung ergibt. Alternativ kann man auch eine frühere Auszahlung, z.B. ab dem 15. Krankheitstag, vereinbaren, doch dürfen Krankentagegeld und Krankengeld zusammen nicht mehr als das tatsächliche Einkommen betragen.

Prinzipiell können Selbständige auch auf die Vereinbarung von Krankengeld verzichten und sich ausschließlich über ein privates Tagegeld absichern. In diesem Fall müssen die Krankenkassenbeiträge, von denen Krankengeldempfänger befreit sind, im Krankheitsfall allerdings weiterbezahlt werden.

Achtung!

Da die Risikofaktoren Alter und Gesundheitszustand von den Versicherern berücksichtigt werden, wird nicht jeder Selbständige in der privaten Tagegeldversicherung angenommen.

Selbständige, die älter oder chronisch krank sind, sollten deshalb auf die gesetzliche Lösung setzen: Die Krankenkassen dürfen auch bei den Wahltarifen niemanden abweisen, eine Gesundheitsprüfung gibt es nicht.