Wasserschaden Versicherung

Welche Versicherung bezahlt den Wasserschaden?

Wasserschäden können unterschiedliche Ursachen haben. Je nachdem, wer oder was geschädigt ist, sind auch unterschiedliche Versicherungen in der Pflicht.

Wo ist der Wasserschaden entstanden?

Wasserschaden Versicherung

Meist sind es defekte Leitungen oder geplatzte Schläuche, die einen Wasserschaden verursachen. Wird der nicht schnell genug entdeckt, können die Folgen verheerend sein − und vor allem teuer: Pro Jahr entstehen mehrere Milliarden Euro Schaden in Deutschland.

Welche Versicherung bezahlt einen entstandenen Wasserschaden? Je nach Ursache des Wasserschadens kommen die drei folgenden Versicherungen in Frage:

Eine Versicherung gegen Wasserschäden ist also dringend notwendig. Die eine Versicherung gibt es allerdings nicht.

Ist der Schaden am Haus entstanden, benötigen Sie eine Wohngebäudeversicherung; bei Schäden am Hausrat kommt die Hausratversicherung für die Kosten auf.

Zusätzlichen Schutz gibt es per Elementarschadenversicherung. Die Privathaftpflicht schützt Sie, wenn durch Ihre Schuld ein Dritter geschädigt wurde.

Mit der Hausratversicherung gegen Wasserschäden

Eine der wichtigen Versicherungen gegen Wasserschäden ist die Hausratversicherung: Wenn in der Wohnung ein Wasserrohr bricht und Mobiliar und teure Teppiche ruiniert werden, zahlt die Hausratversicherung dem Versicherten Schadenersatz.

Versichert ist dabei der Wiederbeschaffungswert der versicherten Ware. Kann der beschädigte Hausrat repariert werden, werden die Kosten der Reparatur beglichen.

Eine Hausratversicherung versichert gegen folgende Gefahren:

  • Feuer, Blitzschlag
  • Wasserschäden
  • Hagel und Sturm
  • Einbruch, Raub, Vandalismus

und ist daher eine sehr nützliche Versicherung, die oft nicht viel kostet. In der Hausratversicherung sind allerdings nur Schäden abgedeckt, die mit bestimmten Installationen zusammenhängen − läuft z.B. ein Aquarium oder ein Wasserbett aus, ist dieser Fall nicht versichert.

Entsteht ein Wasserschaden im Keller, ist das unter bestimmten Bedingungen ebenfalls abgedeckt: Meist zahlt die Hausratversicherung, wenn sich der Hausrat in einem verschließbaren Kellerabteil befindet.

Wenn der Schaden durch Rückstau infolge von Starkregen passiert, ist der Hausratschaden allerdings nur über eine Elementarschadenversicherung versichert, die der Versicherer als Zusatzbaustein zur Hausratpolice anbietet.

Wohngebäude gegen Wasser absichern

Das Wohngebäude lässt sich mit der Wohngebäudeversicherung gegen Wasserschäden versichern: Läuft z.B. aus einer kaputten Leitung Wasser in die Wand, kann sich der Schaden schnell aufsummieren. In einem Mehrfamilienhaus sind dann häufig mehrere Wohnungen von Schäden betroffen.

Die Wohngebäudeversicherung umfasst Wasserschäden, die durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser verursacht werden. Der Versicherer begleicht die dabei entstandenen Nässeschäden und zahlt auch für die Trockenlegung von Bausubstanz.

Ähnlich wie die Hausratversicherung umfasst die Wohngebäudeversicherung noch weitere Gefahren, nämlich Feuer, Sturm und Hagel.

Da ein größerer Schaden am Wohngebäude die Existenz des Besitzers zerstören kann, ist diese Versicherung für Eigentümer essenziell. Wasserschäden durch Wasserbetten oder Aquarien sind hier oft inbegriffen.

Neben dem Wohngebäude selbst können auch Nebengebäude wie z.B. der Schuppen im Garten über die Gebäudeversicherung abgesichert werden. Sie müssen jedoch explizit im Vertrag genannt werden, damit der Schutz greift.

Wasserschäden durch Starkregen lassen sich meist nur über eine zusätzliche Erweiterung über eine Elementarschadenversicherung absichern. Bei manchen Anbietern ist der Schutz aber auch schon im Gebäudevertrag enthalten.

Privathaftpflicht bei Schadenersatzforderungen

Wenn der Wasserschaden einen Dritten trifft, hilft in der Regel nur eine private Haftpflichtversicherung: Denn wenn die Waschmaschine ausläuft und Ihr Nachbar in der Wohnung unter Ihnen berechtigte Ansprüche anmeldet, sind Sie gesetzlich zur Haftung verpflichtet.

Voraussetzung für die Leistung der Privathaftpflicht ist ein fahrlässig verursachter Schaden, der im privaten Bereich entstanden ist. Die Privathaftpflichtversicherung zahlt Ihrem Nachbarn z.B. den Schaden an Möbeln oder Ihrem Vermieter den Schaden am Gebäude.

Insgesamt kommt die private Haftpflichtversicherung für

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden, die aus Personen- oder Sachschäden resultieren

auf und deckt dabei für gewöhnlich Summen in mehrfacher Millionenhöhe ab. Sie fungiert dabei gleichzeitig als passive Rechtsschutzversicherung, indem sie Forderungen zunächst prüft und ungerechtfertigte Ansprüche für den Versicherten abwehrt.

Da Sie Wasserschäden, die Dritte betreffen, faktisch hauptsächlich im Wohnverhältnis verursachen können, ist es wichtig zu überprüfen, ob Ihre Privathaftpflichtversicherung Mietsachschäden einschließt. Das dürfte bei den meisten modernen Verträgen der Fall sein.

Wichtig ist auch der Einschluss von Allmählichkeitsschäden: Solch ein Schaden entsteht z.B., wenn Sie nach der Anschaffung eines neuen Möbelstückes ein Loch in die Wand bohren und dabei versehentlich eine Wasserleitung erwischen. Meist dauert es Monate, bis der Schaden bemerkt wird; in der Regel wird es dann ziemlich teuer.