Bauleistungsversicherung

Bauleistungsversicherung Überblick

Welche Objekte sind in der Bauleistungsversicherung abgesichert? Und wie hoch ist die Versicherungssumme für ein Bauvorhaben? Lesen Sie im Folgenden alles Wissenswerte zur Bauleistungsversicherung.

Baugeräte sind nicht in der Bauleistungsversicherung versichert
Achtung: Fahrzeuge bzw. Baugeräte sind nicht
in der Bauleistungsversicherung versichert.

Eine Bauleistungsversicherung abzuschließen gibt einem Bauunternehmer Sicherheit. Denn bis zur Fertigstellung eines Bauvorhabens kann noch allerhand Unvorher-gesehenes passieren und es können enorme Kosten entstehen.

In den meisten Fällen muss dafür bis zur Bauabnahme der Bauunternehmer aufkommen. So kann aus einem lukrativen Geschäft im Handumdrehen ein finanzielles Desaster werden. Die Bauleistungsversicherung ist dafür da, in Fällen in denen eine unvorhergesehene Beschädigung der Bausache eintritt, für die anfallenden Kosten aufzukommen.

Im Schadensfall stellt sich dann schnell die Frage: Was gehört eigentlich alles zu den versicherten Objekten und was ist vom Versicherungsschutz ausgenommen? Außerdem muss bei Abschluss der Bauleistungsversicherung die richtige Versicherungssumme benannt werden.

Eine Unterversicherung führt im Schadensfall zu Leistungskürzungen und das nicht nur, wenn der Schadenwert höher als die Versicherungssumme ist, sondern auch prozentual auf alle Versicherungsleistungen, wenn der Versicherer eine Unterversicherung nachweisen kann. Wir sagen Ihnen daher gerne, welche Daten für die korrekte Ermittlung der Versicherungssumme in der Bauleistungsversicherung relevant sind. 

Bauleistungsversicherung: Versicherte Objekte

In den meisten Verträgen steht, dass alle Lieferungen und Leistungen für das im Versicherungsvertrag benannte Bauvorhaben versichert sind. Das heißt alle Bauleistungen, Baustoffe, Hilfsbauten und Hilfsbaustoffe sind in den Versicherungsschutz eingeschlossen.

Nicht versichert sind dagegen in der Regel:

  • Wechseldatenträger
  • Kleingeräte und Handwerkszeug 
  • bewegliche Einrichtungsgegenstände und solche, die nicht wesentlicher Bestandteil der Bausache sind 
  • Fahrzeuge aller Art
  • maschinelle Einrichtungen zu Produktionszwecken
  • Baugeräte und dazugehörige Ausrüstung, Ersatzteile und Zubehör
  • Akten, Zeichnungen und Pläne
  • Pflanzen
  • Stahlrohr und Spezialgerüste, Baubüros, Baubuden und Baucontainer

Einige Sachen sind in der Basisdeckung der Bauleistungsversicherung nicht enthalten, können aber auf Antrag versichert werden. Dazu gehören in der Regel:

  • Medizinisch-technische Einrichtungen und Laboreinrichtungen
  • Stromerzeugungsanlagen, Datenverarbeitungs- und sonstige selbstständigeelektronische Anlagen
  • Bestandteile von unverhältnismäßig hohem Kunstwert
  • Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe
  • Baugrund und Bodenmassen, soweit sie nicht Bestandteil der Lieferungen und Leistungen sind
  • Altbauten, die nicht Bestandteil der Lieferungen und Leistungen sind

Lesen Sie hierzu auch: Leistungen der Bauleistungsversicherung und versicherte Risiken der Bauleistungsversicherung.

Bauleistungsversicherung: Versicherungssumme

Um die geeignete Versicherungssumme im Versicherungsvertrag vereinbaren zu können, muss der Versicherungswert der versicherten Sache ermittelt werden. Dieser entspricht den endgültigen Herstellungskosten des versicherten Bauvorhabens, einschließlich Lohnarbeitskosten, dem Wert der Baustoffe und -teile und deren Anlieferung und Abladung, sowie dem eigenen Leistungsanteil des Bauherren.

Grundstücks- und Erschließungskosten, sowie die Baunebenkosten (z.B: Notar, Maklergebühren etc.) werden nicht berücksichtigt.

Ist der Unternehmer nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, dann sind die Preise einschließlich Umsatzsteuer maßgebend. Die Versicherungssumme soll am Ende dem Versicherungswert entsprechen. Bei Abschluss des Versicherungsvertrags wird eine vorläufige Versicherungssumme in Höhe des zu erwartenden Versicherungswerts vereinbart, die nach Abschluss der Arbeiten festgeschrieben wird. Hierzu werden dann Originalbelege, wie etwa die Schlussrechnung, zugrunde gelegt. 

Bauleistungsversicherung Vergleich

Welche Objekte bereits in der Basisabsicherung mitversichert sind und wofür Sie draufzahlen müssen, das legen die Versicherer selbst fest. Die oben angesprochenen Regelungen sind Standard, in einigen Versicherungen wird davon abgewichen.

Um den Anbieter mit den für Sie besten Konditionen zu finden, sollten Sie daher die Bedingungen der Bauleistungsversicherungen genauestens unter die Lupe nehmen. Wir bieten Ihnen dazu gerne unseren kostenfreien Vergleich der Bauleistungsversicherungen an.

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