Baugewährleistungsversicherung

Die Baugewährleistungsversicherung im Überblick

Immer mehr Bauherren verlangen von Ihnen als Bauunternehmer den Nachweis einer Baugewährleistungsversicherung. Diese schützt Sie und Ihren Kunden während der Gewährleistungszeit vor Kosten, die aus nachträglicher Mängelbeseitigung entstehen.

Baugewährleistungsversicherung

Wenn am Bau ein Mangel auftritt, ist das nicht nur für den Bauherrn ärgerlich: Nimmt er den ausführenden Bauunternehmer in Haftung, können auf diesen finanzielle Verpflichtungen in erheblicher Höhe zukommen.

Je nachdem, wie groß der Schaden ist, muss der Bau vielleicht sogar wieder abgerissen und neu errichtet werden – und das kostet. Bauunternehmer, die sich selbst und ihre Kunden schützen möchten, benötigen eine Gewährleistungsversicherung.

Auch Bauunternehmen, die sehr sorgfältig arbeiten, sind nicht davor gefeit: Mitunter treten an einem neuerbauten Gebäude Mängel auf.

Der Bauherr enteckt sie früher oder später – entweder bereits bei der Bauabnahme oder danach, wenn sich etwa der Putz von der Wand zu lösen beginnt oder unsachgemäß verlegte Abwasserleitungen Wasserschäden verursachen.

Er wird nun zu Recht versuchen, das Bauunternehmen dafür haftbar zu machen. Wenn dieses die geforderte Nachbesserungsleistung nicht erbringen kann, drohen aber oftmals langwierige Rechtsstreitigkeiten und im schlimmsten Fall die Insolvenz. Für solche Fälle sollten Auftragnehmer mit einer Baugewährleistungsversicherung vorsorgen.

Wer kann eine Baugewährleistungsversicherung abschließen?

Versicherungsnehmer einer Baugewährleistungsversicherung ist der Bauunternehmer, sie muss vom Bauunternehmer vor Beginn der Bauarbeiten abgeschlossen werden. Oftmals wird der Abschluss einer Baugewährleistungsversicherung vom Bauherren verlangt.

Für Sie als Bauunternehmer hat die Baugewährleistungsversicherung neben der finanziellen Absicherung auch noch einen anderen Vorteil: Viele Bauherren halten einen Teil des Geldes so lange wie möglich zurück, um ihren Gewährleistungsanspruch nachdrücklich einfordern zu können. Wenn Sie eine Baugewährleistungsversicherung abgeschlossen haben, wird das unnötig und Sie erhalten i.d.R. früher alle ausstehenden Zahlungen vom Kunden.

Baugewährleistungsversicherung Leistungen

Eine Baugewährleistungsversicherung kommt für Mängel am Bau auf, die bei der Bauabnahme oder innerhalb des Gewährleistungszeitraumes (üblicherweise bis zu fünf Jahre nach der Abnahme) auftreten und die nachweislich auf den Auftragnehmer, d.h., den Bauunternehmer, zurückzuführen sind, und bietet Versicherungsnehmern somit eine verlässliche Absicherung.

Falls der Unternehmer ausnahmsweise die Nachbesserung verweigern darf, zahlt die Versicherung dem Bauherrn einen Geldbetrag aus. Der Versicherer vergewissert sich allerdings bereits während der Bauzeit durch Sachverständige, dass möglichst nichts schiefläuft: Der Bauunternehmer verpflichtet sich dazu, dem Versicherungsgutachter jederzeit Zutritt zur Baustelle zu gewähren und bei auftretenden Mängelrügen seitens des Gutachters unverzüglich Abhilfe zu schaffen – ansonsten entfällt der Versicherungsschutz.

Neben der Kostenübernahme für die Mängelbeseitigung nach der Bauabnahme übernimmt die Versicherung auch die Kosten für eine etwaige Suche nach Schadensursachen und für die Zugänglichmachung des Schadens.

Die Ansprüche des Bauherrn gegen Subunternehmer sind ebenfalls abgesichert. Die Baugewährleistungsversicherung leistet zudem sogar dann, wenn das Unternehmen bereits in die Insolvenz gerutscht ist, und gibt Kunden somit besondere Sicherheit.

Zugleich genießt der Versicherungsnehmer die Vorteile einer passiven Rechtschutzversicherung: Die Ansprüche des Bauherrn auf Mängelbeseitigung werden nämlich zuerst geprüft. Sind sie unberechtigt, wehrt die Versicherung sie notfalls auch vor Gericht ab.

Baugewährleistungsversicherung Kosten

Die Höhe der Versicherungsprämie, die als Einmalprämie gezahlt wird, hängt maßgeblich von der Höhe der Deckungssumme ab. Die Deckungssumme entspricht in der Regel der Nettobausumme – so ist es schlimmstenfalls realisierbar, ein Haus vollkommen neu aufzubauen.

Außerdem ist es möglich, etwa eine Baufertigstellungsversicherung mit der Baugewährleistungsversicherung abzuschließen. Die Baufertigstellungsversicherung garantiert die Fertigstellung des Baus, falls das ausführende Unternehmen bereits während der Bauphase insolvent wird, indem sie dem Bauherrn Mehrkosten, die durch die Zahlungsunfähigkeit entstehen, in einer Höhe von bis zu 20 Prozent der Bausumme erstattet. Kombiprodukte kosten wiederum meist etwas mehr als ein Versicherungsvertrag mit nur einem Deckungsschwerpunkt.

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