Vermögensschadenhaftpflicht Kosten

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Kosten

Was kostet eigentlich eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH)? Pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten. Wir zeigen Ihnen die Kostenfaktoren auf.

Kosten Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH)

Vermögensschadenhaftpflicht Kosten

Der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht ist einigen Berufen vorgeschrieben, anderen hingegen nicht.

Trotzdem ist es für viele, die nicht verpflichtet sind, dennoch sinnvoll, eine solche Versicherung zu erwerben, denn Vermögensschäden können in vielen Bereichen entstehen: So sind Angehörige von Medienberufen nicht verpflichtet, eine Vermögensschadenhaftpflicht abzuschließen – gerade ein selbständiger Kreativer kann sie aber gebrauchen, wenn er versehentlich Persönlichkeits- oder Urheberrechte verletzt hat.

Etliche Versicherer bieten Vermögensschadentarife an; die Deckungssummen belaufen sich meist auf 100.000 Euro, 250.000 Euro oder 500.000 Euro. Angehörigen von Berufen, die sich zwingend gegen selbstverursachte Vermögensschäden versichern müssen, ist auch die Mindesthöhe der Versicherungssumme vorgeschrieben.

Andere müssen sich erst überlegen, welche Summen für sie sinnvoll sind. Mit der Versicherungssumme steigen normalerweise auch die Kosten einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Welche Faktoren beeinflussen die Kosten der Vermögensschadenhaftpflicht?

Neben der Höhe der Versicherungssumme spielen aber noch andere Faktoren eine Rolle. So kommt es unter anderem auch darauf an, welches individuelle Risiko dem zu Versichernden zugemessen wird: Ein Werbefachmann kann etwa ein ganz anderes Risikoprofil haben als ein Steuerberater oder ein Architekt.

Zudem muss auch die Frage geklärt werden, ob und wie viele Mitarbeiter mitversichert werden sollen. Der Umsatz kann ebenfalls eine Rolle spielen, da bei mehr Umsatz auch mehr Aufträge unterstellt werden können; die Möglichkeit einer Schadenersatzforderung ist hier höher.

Preismindernd können sich Rabatte und Selbstbeteiligungen auswirken: Rabatte erhalten häufig Existenzgründer, die in der ersten Zeit ihrer Selbständigkeit zwar eine Vermögensschadenhaftpflicht benötigen, die vollen Kosten aber noch nicht stemmen können. Hier ist mitunter ein Preisnachlass von bis zu 15 Prozent möglich.

Auch lassen sich die Kosten einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung in individueller Höhe nach unten drücken. Die Selbstbeteiligung wird allerdings in jedem Schadensfall fällig und sollte nicht zu hoch vereinbart werden, so dass man sie im Ernstfall auch zahlen kann.

Die Selbstbeteiligung verhindert, dass Versicherte sich auch bei Bagatellen, die sie leicht selbst finanziell ausgleichen könnten, an die Versicherung wenden und so letztlich die Versichertengemeinschaft belasten. Selbstbeteiligungen sind allerdings nicht immer mit Existenzgründerrabatten kombinierbar.

Nicht zuletzt beeinflussen auch die Leistungen der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung die zu zahlende Versicherungsprämie.

Was leistet eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Die Leistungen einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung umfassen grundsätzlich die Prüfung der Haftungsfrage, die Abwehr unberechtigter oder überhöhter Forderungen und die Begleichung berechtigter Forderungen bis maximal zur Höhe der Versicherungssumme.

Bei unberechtigten Forderungen funktioniert die Versicherung als passiver Rechtsschutz, indem sie die Ansprüche notfalls vor Gericht abwehrt; die Kosten für Gericht, Anwälte und Sachverständige werden dabei übernommen. Bei überhöhten Forderungen verhandelt der Versicherer auf eigene Kosten mit dem Kläger bzw. dessen Rechtsvertreter und leistet anschließend gemäß der Vereinbarung.

Als Vermögensschäden zählen prinzipiell alle, die sich in Ausübung der beruflichen Tätigkeit und nicht mittelbar aus Personen- oder Sachschäden ergeben, sondern das Vermögen des Geschädigten schmälern. Ein Vermögensschaden kann beispielsweise durch einen Beratungsfehler auftreten; er kann aber auch schlicht der finanzielle Nachteil sein, der etwa Folge einer Urheber- oder Markenrechtsverletzung ist.

Leistungen der VSH-Tarife prüfen!

Je nachdem, wer versichert und wer versichert wird, kann sich der Versicherungsschutz im Einzelnen unterschiedlich gestalten. Die Leistungen sollten immer möglichst auf den Individualfall zugeschnitten sein: Ein Unternehmensberater hat in seiner Tätigkeit ein anderes Risikoprofil als etwa ein Grafikdesigner; er sollte z.B. darauf achten, dass auch Vertragsstrafen aufgrund von Verstößen gegen Geheimhaltung und Datenschutz im Versicherungsumfang enthalten sind.

Für Angehörige der Medienbranche ist es besonders wichtig, dass ihre Vermögensschadenhaftpflichtversicherung umfänglich bei Verletzungen von Rechten, z.B. Lizenz-, Urheber- oder Markenrechten, leistet, die häufig auftreten können. Einige Versicherer versichern jedoch nur einen Teil solcher Fälle oder lassen zunächst durch eigene Anwälte prüfen, ob ein Versicherungsfall im Sinne der Versicherung vorliegt.

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