Vermögenschadenhaftpflichtversicherung Allianz
VSH Anbieter: Vermögensschadenhaftpflicht Allianz
Die Allianz bietet sowohl eine Vermögensschadenhaftpflicht für Berufe mit beratender und gutachterlicher Funktion an, als auch eine D&O Versicherung für die spezielleren Bedürfnisse von Unternehmensleitern. Wir haben beide Varianten der Vermögensschadenhaftpflicht der Allianz für Sie genauer unter die Lupe genommen.
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Selbstständige und Freiberufler können besonders im Bereich der Beratung und Begutachtung ihren Kunden finanzielle Schäden zufügen. Dafür haften sie dann mit ihrem gesamten Privatvermögen. Viele Freiberufler kämpfen sowieso ständig um ihre berufliche Existenz und können dieses Zusatzrisiko nicht brauchen.
Einige Berufsgruppen werden vom Gesetzgeber dazu verpflichtet eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen, damit der Schaden nicht beim Kunden verbleibt, falls der Selbständige oder Freiberufler nicht solvent ist. So oder so ist der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht für viele Berufstätige von größter Wichtigkeit, zum eigenen und zum Wohle der Kunden.
Auch Geschäftsführer und Manager kennen das Problem der Haftung; ebenso die Unternehmen für die sie arbeiten. Diese wollen unbedingt vermeiden, dass der Manager aufgrund der Angst vor den Haftungsrisiken nur zögerlich Entscheidung trifft.
Daher wurde für diese Berufsgruppe, die sich am einfachsten unter dem Begriff Unternehmensleiter zusammenfassen lässt, mit der D&O Versicherung eine spezielle Art der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung entwickelt. Die Allianz hat auch diese im Angebot. Wir haben für Sie beide Tarife näher betrachtet und wollen Ihnen hier einen Überblick über die Leistungen der Allianz im Bereich der Vermögensschadenhaftpflicht geben.
Allianz Vermögensschadenhaftpflicht: Personenkreis
Die Allianz bietet eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Personen, die eine verwaltende, beratende und/oder gutachterliche Tätigkeit ausüben. Darunter fallen zum Beispiel Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater, Notare, Werbeagenturen, Übersetzer, Vereine, Wohnungsunternehmen, Verbände und Stiftungen.
In der D&O Versicherung ist in der Regel das jeweilige Unternehmen der Versicherungsnehmer. Versicherte Personen können unter anderem Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, leitende Angestellte, Interimsmanager, Compliance Beauftragte und Prokuristen sein.
Versicherbare Gesellschaftsformen sind bspw. Kapitalgesellschaften wie Aktiengesellschaften (AG`s) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH`s), außerdem Personengesellschaften wie Kommanditgesellschaften (KG`s) und Offene Handelsgesellschaften (OHG`s). Auch Gesellschaften besonderer Art wie eingetragene Genossenschaften (eG`s), Vereine und Stiftung können versichert werden.
Allianz Vermögensschadenhaftpflicht: Tarife und Details
Die Vermögensschadenhaftpflicht der Allianz schützt die versicherte Person vor der Inanspruchnahme im Falle eines eingetretenen Vermögensschaden bei einem Dritten. Dabei übernimmt der Versicherer sowohl die Klärung der Haftungsfrage als auch die Abwehr unberechtigter Schadenansprüche. Hier besteht passiver Rechtsschutz. Ist eine Haftungsverpflichtung festgestellt, befreit der Versicherer innerhalb der vereinbarten Deckungssummen die versicherte Person von den Ansprüchen.
In der Vermögensschadenhaftpflicht sind zum Beispiel für Rechts- und Patentanwälte ein gestaffelter Selbstbehalt oder ein fester Selbstbehalt von 1500 oder 2500 Euro wählbar, für Steuerberater ist dieser ohne Staffelung auf 1500 Euro festgelegt. Die Nachmeldefrist für Schäden beträgt 6 Jahre.
In der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der Allianz besteht eine unbegrenzte Rückwärtsdeckung, d.h. Schäden, die vor Abschluss der Vermögensschadenhaftpflicht eingetreten, aber zum Zeitpunkt des Abschlusses noch nicht bekannt sind, gelten als mitversichert.
Hier gilt das Claims-Made-Prinzip, d.h. es gilt als versichert, was während der Zeit des bestehenden Versicherungsvertrages erstmals geltend gemacht wird.Die D&O Versicherung der Allianz: Es handelt sich bei der D&O Versicherung der Allianz um eine Unternehmens-D&O, die vom Unternehmen für die Organe und leitenden Angestellten abgeschlossen werden kann.
Diese D&O-Police ist erweiterbar um die D&O Protect SB, mit der der seit 2009 gesetzlich festgeschriebene Selbstbehalt nach § 93 Abs. 2 S. 3 AktG abgedeckt werden kann. In der Allianz Protect Combi, lässt sich zudem eine Vertrauensschadenversicherung sowie eine Straf-Rechtsschutz einbauen. Zudem bietet die Allianz mit dem Tarif Allianz Protect D&O Select Versicherungsschutz für ausgeschiedene Unternehmensleiter an.
Dieser Schutz wird als Nebenpolice zum Hauptvertrag abgeschlossen und kann dem ehemaligen Unternehmensleiter bis zu 10 Jahre Schutz nach Ausscheiden garantieren. Die D&O greift grundsätzlich in Fällen der Innen- und Außenhaftung der versicherten Personen.
Der Versicherungsschutz umfasst nicht nur die Ausübung von Organisationspflichten, sondern auch die operativen Tätigkeiten der bestellten oder faktischen Organe bzw. der geschäftsführenden Kommanditisten sowie deren Stellvertreter. In den letzten Jahren hat die Zahl der Inhaftungnahme von Managern deutlich zugenommen, was auch mit dem medialen Echo auf größere Skandale in der Vergangenheit zusammenhängt. Eine D&O Versicherung ist daher derzeit wichtiger denn je.
Die zuvor beschriebenen Leistungen stellen keine abschließende Aufzählung der Leistungen der Vermögensschadenhaftpflicht und D&O Versicherung der Allianz dar.
Die Vermögensschadenhaftpflicht und D&O der Allianz im Vergleich
Im Folgenden wollen wir Ihnen einen Überblick über die Vermögensschadenhaftpflicht und die D&O Versicherung der Allianz geben. Die kombinierte D&O sowie die Erweiterung zur Absicherung des Selbstbehaltes und der Spezialtarif für ausgeschiedene Unternehmensleiter bleiben hierbei aus Gründen der Übersichtlichkeit außen vor. Bei der Vermögensschadenhaftpflicht wurden die Bedingungen für Steuerberater den hier gemachten Angaben zugrunde gelegt.
Tarif | Vermögensschadenhaftpflicht | D&O Versicherung |
---|---|---|
Produkttyp | Berufshaftpflichtversicherung gegen Vermögensschäden |
Vermögensschadenhaftpflicht-versicherung für die Vertreter juristischer Personen und deren Aufsichtsorgane |
Versicherungsumfang |
|
|
Haftung gem. AGG | NEIN | JA |
Selbstbehalt | 1.500 Euro fest; bei anderen Berufen Möglichkeit der Staffelung und eines höheren Selbstbehalts | individuelle Vereinbarung; vorbehaltlich des gesetzlichen Selbstbehalts nach bei Vorständen aus §93 Abs. 2 Satz 1 AktG, der 10 % der Gesamtschadensumme je Schadenfall, max. 150 % der festen jährlichen Vergütung beträgt |
Nachmeldefrist | 6 Jahre | 10 Jahre |
Für einzelne Berufe kann in den besonderen Bedingungen von den hier gemachten Angaben Abweichendes geregelt sein. Es handelt sich vorstehend nicht um eine vollständige Darstellung der angebotenen Leistungen.
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