HDI Vermögensschadenhaftpflicht

Anbieter-Überblick: HDI Vermögensschadenhaftpflicht

Die HDI bietet eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die speziell auf die Bedürfnisse bestimmter Berufsgruppen zugeschnitten ist. Wir haben die Vermögensschadenhaftpflicht der HDI für Sie genauer betrachtet.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Anbieter

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist in einigen Berufen ein Muss. Das liegt nicht nur am persönlichen Haftungsrisiko, das so groß ist, dass schon ein einziger Fehler die berufliche Existenz gefährden kann.

Es liegt auch daran, dass es sich bei der Vermögensschadenhaftpflicht für einige Berufe um eine Pflichtversicherung handelt.

Das ist zum Beispiel für Steuerberater in Art und Umfang im Steuerberatungsgesetz sowie in der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften geregelt. Für andere Berufsgruppen gelten andere Rechtsgrundlagen. Somit stellt sich nur noch die Frage bei welchem Versicherer man die beste Absicherung bekommt.

Die HDI bietet eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung an, die hinsichtlich der Leistungen ganz vorne mithalten kann. Die Vermögensschadenhaftpflicht ist für all diejenigen interessant, die in ihrem Beruf „echte“ Vermögensschäden verursachen können. Solche „echten“ Vermögensschaden erwachsen nicht aus einem Personen- oder Sachschaden, wie beispielsweise der Verdienstausfall eines geschädigten Dritten nach einer Körperverletzung, sie entstehen unmittelbar durch die Ausübung der beruflichen Tätigkeit.

Diese Unterscheidung ist sehr wichtig, weil „unechte“ Vermögensschaden in der Betriebshaftpflicht mit abgesichert sind, alles andere aber nicht. Wir sagen Ihnen im Folgenden, was die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der HDI leistet.

HDI Vermögensschadenhaftpflicht: Personenkreis

Die HDI Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kann insbesondere von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten abgeschlossen werden. Versichert sind auch Vertreter, Praxistreuhänder und Praxisabwickler. Rechtsanwälte sind u.a. auch in ihrer Funktion als Notarvertreter, Liquidator, Sequester, Insolvenzverwalter, Autor, Referent, Nachlasspfleger und Testamentsvollstrecker abgesichert. Bei Steuerberatern sind ebenfalls die Tätigkeiten als Autor, Referent und Dozent abgesichert. Außerdem u.a. die Tätigkeit als Insolvenzverwalter, Wirtschaftsmediator oder Datenschutzbeauftragter für den Mandanten.

Tarif und Details

Die Vermögensschadenhaftpflicht der HDI bietet Schutz und Unterstützung bei der Klärung der Haftungsfrage und der Abwehr unberechtigter Haftpflichtforderungen. Sie befriedigt festgestellte, berechtigte Ansprüche und bietet Abwehrschutz auch bei dem Verdacht auf wissentliche Pflichtverletzung. Versichert werden können Einzelkanzleien, Sozietäten, Partnerschaften und Berufsträgergesellschaften (Partnerschaft, GmbH, AG).

Neben Vermögensschäden sind auch Sachschäden an Akten und Schäden, die aus dem Verlust der Veränderung oder der Nichtverfügbarkeit von elektronischen Daten erwachsen können. Mitversichert sind auch Ansprüche Dritter gegen die Geschäftsführer von Berufsträgergesellschaften in der Form einer Kapitalgesellschaft bei persönlicher Inanspruchnahme.

Die versicherten Tätigkeiten hängen vom jeweils ausgeübten Beruf ab und werden in den besonderen Risikobeschreibungen für die unterschiedlichen Zielgruppen definiert. Berufsanfänger müssen nach der Erstzulassung drei Jahre lang keinen Selbstbehalt zahlen, alle anderen können zwischen einem prozentualen Selbstbehalt und einem fixen in Höhe von 750 Euro wählen.

Die Aufzählung der Leistungen des hier dargestellten Tarifs ist nicht vollständig; zudem kann in den besonderen Bedingungen für verschiedene Berufsgruppen hiervon Abweichendes gelten.

HDI: Die Vermögensschadenhaftpflicht in der Übersicht

Im Folgenden haben wir einige der wichtigsten Leistungsmerkmale der Vermögensschadenhaftpflicht der HDI für Sie nochmals in der Übersicht dargestellt:

Tarif Vermögensschadenhaftpflicht der HDI
Produkttyp Berufshaftpflichtversicherung gegen Vermögensschäden
Versicherungsumfang
  • Prüfung Schadensersatzpflicht
  • Abwehrschutz
  • Übernahme berechtigter Ansprüche
  • Abwehrschutz auch bei Verdacht auf wissentliche Pflichtverletzung
Haftung gem. AGG eingeschränkt (nicht als Arbeitgeber)
Selbstbehalt individuelle Vereinbarung eines Prozentsatzes oder fest 750 Euro
Verletzung beruflicher Geheimhaltungspflichten eingeschlossen
Haftpflichtansprüche wegen materieller oder immaterieller Schäden aus der Verletzung von Datenschutzbestimmungen (BDSG) eingeschlossen
Mitversicherung von ein- und austretenden Sozien oder Partnern eingeschlossen
Sachschäden im Rahmen der versicherten Tätigkeit (an Akten) eingeschlossen
Schäden aus Verlust, Veränderung, Nichtverfügbarkeit von elektronischen Daten (Cyber-Drittschäden) eingeschlossen
Reputationsschäden in Folge eines versicherten Schadens nicht eingeschlossen
Versicherungssumme Gem. der gesetzlichen Bestimmungen, auf Anfrage höher

Für einzelne Berufe kann in den besonderen Bedingungen von den hier gemachten Angaben Abweichendes geregelt sein. Es handelt sich vorstehend nicht um eine vollständige Darstellung der angebotenen Leistungen.

HDI Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Angebot / Tarifvergleich

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