Zurich Vermögensschadenhaftpflicht

VSH Anbieter: Vermögensschadenhaftpflicht Zurich

Die Zurich Versicherung bietet neben einer Vermögensschadenhaftpflicht für freie Berufe auch eine D&O Versicherung, genannt D&O Plus Entscheiderhaftpflicht, an.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Anbieter

Haftungsrisiken sind für jeden Unternehmer ein ernstzunehmendes Problem. Wer als Freiberufler beratend tätig wird und im Namen anderer handelt, der kann schnell finanziellen Schaden anrichten.

Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt solche Schäden nicht ab. Die Vermögensschadenhaftpflicht der Zurich wurde daher für all diejenigen entwickelt, die sogenannte „echte“ Vermögensschäden verursachen können. Dazu gehören neben Steuerberatern, Anwälten und anderen Freiberuflern auch Vorstände und Manager in großen Firmen.

Diese tragen mit ihren Entscheidungen ein enormes Risiko, weil es bei Fehlern oft um große Summen geht. Schäden in die Millionenhöhe bedrohen dann nicht nur den Entscheider und sein Privatvermögen, sondern auch das Unternehme selbst. Die D&O Versicherung Plus Entscheiderhaftpflicht ist daher auf die Bedürfnisse von Vertretern juristischer Personen und deren Aufsichtsorgane zugeschnitten. Der Tarif ITSafeCare 2.0 für IT- und Telekommunikationsunternehmen dagegen ist keine reine Vermögensschadenhaftpflicht wie die beiden vorgenannten Tarife, sondern eine kombinierte Variante, die auch die Betriebs- und Produkthaftung umfasst.

Wir geben Ihnen im Folgenden einen Überblick über die drei Tarife im Bereich der Vermögensschadenhaftpflicht der Zurich Versicherung.

Zurich Vermögensschadenhaftpflicht: Personenkreis

Die Haftpflichtversicherung für freie Berufe der Zurich ist speziell für Steuerberater, Rechtsanwälte, Unternehmensberater, Sachverständige und Wirtschaftsberater entwickelt worden. Der Tarif ITSafeCare 2.0 richtet sich dagegen gezielt an IT- und Telekommunikationsbetriebe. Die D&O Plus Entscheiderhaftpflicht ist für Entscheider von mittelständischen Kapitalgesellschaften, ebenso wie für Personenhandelsgesellschaften und Non-Profit-Organisationen interessant. Sie richtet sich an Unternehmen mit einem Umsatz bis 50 Millionen Euro pro Jahr.

In der D&O können Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, leitende Angestellte, Interimsmanager, Compliance Beauftragte und Prokuristen versichert werden. Versicherungsnehmer ist dabei das Unternehmen. Begünstigte sind die versicherten Personen.

Tarife und Details

Haftpflicht für freie Berufe der Zurich: Unter der Bezeichnung Haftpflicht für freie Berufe bietet die Zurich eine reine Vermögensschadenhaftpflicht für beratende Freiberufler an. Diese kann um eine Bürohaftpflicht erweitert werden, um das Betriebsrisiko mit abzudecken. Versicherungsschutz besteht bei Rechtsanwälten beispielsweise für fehlerhafte Rechtsauskünfte, Fristversäumnisse oder unrichtig abgefasste Verträge.

Unternehmensberater sind zum Beispiel im Fall einer fehlerhaften Personalplanung oder bei fehlerhaften Bewertungsgutachten und daraus resultierende fehlerhaften Unternehmensentscheidungen abgesichert. Der Versicherungsschutz ist ganz wesentlich vom ausgeübten Beruf abhängig und kann daher hier nicht umfänglich beleuchtet werden. Übernommen werden Kosten, die bei der Klärung der Haftungsfrage entstehen, wenn dem Versicherungsnehmer ein Pflichtverstoß mit daraus folgendem Vermögensschaden vorgeworfen wird.

Zudem übernimmt die Vermögensschadenhaftpflicht der Zurich die Abwehr unberechtigter Forderungen und befriedigt solche, die legitim sind. Die Deckungssummen orientieren sich an den gesetzlichen Bestimmungen: die Vermögensschadenhaftpflicht ist für einige Berufe eine Pflichtversicherung. Sie soll neben der Absicherung des Versicherungsnehmers auch dafür sorgen, dass Kunden und Mandanten schadlos gehalten werden.

D&O Plus Entscheiderhaftpflicht: Die D&O dient sowohl dem Unternehmen, welches sie für seine bestellten und faktischen Organe abschließt, als auch den versicherten Personen, die im Schadenfall im Rahmen ihres gesamten Privatvermögens zur Verantwortung gezogen werden können. Versichert sind Vermögensschäden, die im Zuge einer Pflichtverletzung der versicherten Person zustande gekommen sind. Man unterscheidet hier in Fälle der Innen- und Außenhaftung. Innenhaftung liegt gegenüber dem Unternehmen vor, Außenhaftung gegen Dritte. In beiden Fällen leistet die D&O Plus Entscheiderhaftpflicht.

Der Versicherungsschutz umfasst die Ausübung von Organisationspflichten, sondern auch die operativen Tätigkeiten der bestellten oder faktischen Organe bzw. der geschäftsführenden Kommanditisten sowie deren Stellvertreter. Es gilt eine prämienfreie und unverfallbare Nachmeldefrist von 12 Jahren und die sogenannte Rückwärtsdeckung. D.h., dass auch Verstöße, die vor Versicherungsbeginn begangen wurden, mit abgesichert sind, sofern sie bei Vertragsschluss nicht bereits bekannt waren.

Es gilt das Claims-Made-Prinzip, d.h. Versicherungsfall ist die erstmalige Geltendmachung eines Anspruchs, es spielt dabei keine Rolle, wann der Pflichtverstoß passiert ist. Es können Deckungssummen bis 25 Millionen Euro vereinbart werden.

ITSafeCare 2.0 der Zurich: Der Versicherungsschutz beim Tarif ITSafeCare 2.0 besteht sowohl für Dienstleistungen von IT- und Telekommunikationsunternehmen als auch für Produkte, die im Rahmen des IT-Betriebs geliefert werden. Dazu gehören u.a. die Herstellung, der Handel und die Integration von Hardware, die Herstellung, Pflege und Implementierung von Software sowie die Planung, Installation und Integration von Netzwerken. Es besteht hier eine offene Deckung für alle IT-typischen Tätigkeiten.

Mitversichert sind u.a. auch Schäden an gemieteten und gepachteten Sachen, Reputationsschäden, Schäden, die durch die Übertragung von Malware und Viren entstehen und Umweltschäden. Die Deckungssummen liegen in der IT-Haftpflicht bei 10 Millionen Euro für Sach- und Vermögensschäden und bei 5 Millionen Euro für Personenschäden. In der Betriebshaftpflicht gilt eine Deckungssumme von 5 Millionen Euro für Sach- und Personenschäden.

Zurich Vermögensschadenhaftpflicht und D&O im Vergleich

Die folgende Übersicht stellt die drei Vermögensschadenhaftpflicht-Tarife der Zurich noch einmal in der Übersicht dar. Es handelt sich hierbei nicht um eine vollständige Darstellung der Leistungen.

Tarif Haftpflicht für freie Berufe der Zurich D&O Plus Entscheiderhaftpflicht der Zurich ITSafeCare 2.0 der Zurich
Produkttyp Berufshaftpflichtver-sicherung gegen Vermögensschäden Vermögensschadenhaft-pflichtversicherung für die Vertreter juristischer Personen und deren Aufsichtsorgane Kombinierte Betriebs- und IT-Haftpflicht mit Vermögensschadenab-sicherung
Versicherungsumfang
  • Prüfung Schadensersatzpflicht
  • Übernahme berechtigter Ansprüche
  • Abwehrschutz
  • Kostenübernahme Schadenabwicklung und Verteidigung
  • Abwehr drohender und erhobener Schadensersatzansprüche
  • Übernahme berechtigter Ansprüche
  • Kostenübernahme Schadenabwicklung und Verteidigung
  • Prüfung Schadensersatzpflicht
  • Übernahme berechtigter Ansprüche
  • Abwehrschutz
  • Kostenübernahme Schadenabwicklung und Verteidigung
Haftung gem. AGG nein ja nein
Selbstbehalt Je nach Beruf unterschiedlich. Für Rechtsanwälte und Steuerberater gilt ein fester Selbstbehalt von 1500 Euro. Allgemein gilt: bis 5000 Euro werden 80% des Schadens vom Versicherer übernommen, ab 5000 Euro Höhe werden 90% des Schadens übernommen Wird individuell vereinbart; Pflichtselbstbehalt bei Vorständen aus §93 Abs. 2 Satz 1 AktG: 10 % der Gesamtschadensumme je Schadenfall, max. 150 % der festen jährlichen Vergütung 1000 Euro
Nachmeldefrist unbegrenzt 12 Jahre 5 Jahre

Für einzelne Berufe kann in den besonderen Bedingungen von den hier gemachten Angaben Abweichendes geregelt sein.

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