Vermögensschadenhaftpflicht Wirtschaftsprüfer
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Wirtschaftsprüfer
Als Wirtschaftsprüfer müssen Sie immer auf dem Laufenden sein. Die neuste Steuergesetzgebung und aktuelle Buchführungspflichten müssen Sie immer parat haben. Aber, was passiert, wenn Ihnen trotz aller Sorgfalt ein Fehler unterläuft? Damit Ihnen hier keine Vermögensschäden entstehen können, ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) für Wirtschaftsprüfer eine Pflichtversicherung.
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Vermögensschadenhaftpflicht: Pflicht für Wirtschaftsprüfer!
Eine falsche oder unvollständige steuerliche Beratung, ein Systemfehler in der Buchhaltung, eine versäumte Rechtsmittelfrist – schon kann es teuer für Sie werden. Dann steht im schlimmsten Fall sogar Ihre Existenz auf dem Spiel.
Damit die Vermögensschäden nicht zu gefährlich werden, schreibt die Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer vor, dass Sie sich als Wirtschaftsprüfer gegen Haftungsrisiken ausreichend versichern müssen.
Je Schadensfall muss eine Deckungssumme von 1.000.000 Euro vereinbart werden (oder mehr, je nach Vertragsgestaltung), auch das ist verpflichtend. Die jährliche Versicherungsleistung darf dabei nicht auf einen bestimmten Betrag begrenzt werden.
Lesen Sie hier alles Wichtige zu den Leistungen, versicherten Risiken und Kosten und nutzen Sie als kostenfreien Service den kostenfreien Vergleich der Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen.
Was leistet eine VSH Wirtschaftsprüfer?
Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung klärt für Sie die Frage der Haftung, wenn ein Dritter einen Anspruch gegen Sie bzw. die Wirtschaftprüfungsozietät geltend zu machen versucht. Ist die Forderung berechtigt, befriedigt die Versicherungsgesellschaft die Ansprüche bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssummen.
Unberechtigte Forderungen wehrt der Versicherer für Sie ab. Kommt es zur Klage, vertritt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Sie vor Gericht, anfallende Anwalts- und Gerichtsgebühren trägt ebenfalls die Versicherung.
VSH Wirtschaftsprüfer: Versicherte Risiken
Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine spezielle Form der Berufshaftpflichtversicherung für Dienstleister, die vorwiegend Schäden im Vermögensbereich verursachen. Versichert sind nicht Personen- und Sachschäden, sondern nur Vermögensschäden, die aus der beruflichen Tätigkeit erwachsen.
Es gilt wie für alle Haftpflichtversicherungen der Grundsatz der Spezialität: Nur Tätigkeiten, die auch im Versicherungsvertrag festgehalten sind, fallen auch unter den Versicherungsschutz. Daher sollte man Versicherungsverträge ganz genau lesen und ggf. entsprechend dem eigenen Bedarf ergänzen.
Als Wirtschaftsprüfer sind Sie regelmäßig versichert gegen Schäden, die aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger steuerlicher Beratung entstehen, dazu gehört z.B. das Nichtausnutzen von Steuervergünstigungen und das Versäumen von Einspruchsfristen und ähnlichem. Auch Prüfungsfehler und fehlerhafte Buchführung sind abgesichert.
VSH Wirtschaftsprüfer-Tarife
Die Versicherer haben mittlerweile langjährige Erfahrung mit der Versicherung von Wirtschaftsprüfern in der Vermögensschadenhaftpflicht. Große Versicherungsgesellschaften, wie beispielsweise HDI, Gothaer, AXA und ERGO Versicherungen bieten spezielle Deckungskonzepte für Wirtschaftsprüfer an.
Hier sind die Versicherungsbedingungen bereits an die speziellen Bedürfnisse Ihrer Branche angepasst. Sind Sie Partner einer Sozietät, lassen Sie sich auch ausführlich zum Thema Versicherungsschutz bei gesamtschuldnerischer Haftung beraten, denn hier gibt es vieles zu beachten.
Durch den Vergleich der Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen für Wirtschaftsprüfer erhalten Sie einen guten Überblick, welche Versicherungen für Wirtschaftsprüfer ein gutes Preis-Leistungs-Paket geschnürt haben.
Vergleich Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Wirtschaftsprüfer
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