Wirtschaftsprüfer Selbständigkeit

Selbständig werden als Wirtschaftsprüfer

Wer sich die totale Selbstbestimmung wünscht, der kann als Wirtschaftsprüfer selbständig werden. Aber dieser Schritt will gut überlegt sein. Lesen Sie hier alles zur erforderlichen Ausbildung und was sonst noch bei einer Selbständigkeit zu beachten ist.

Wirtschaftsprüfer Selbständigkeit

Für viele ist die Selbständigkeit der letzte noch fehlende Baustein zur Selbstverwirklichung. Als Wirtschaftsprüfer haben Sie in der Regel in Ihrer Arbeit genug Einblicke bekommen, um zu wissen, was eine Selbständigkeit bedeutet und dass selbständig zu werden oftmals weitaus schwieriger ist als es aussieht.

Wenn Sie das Risiko als Herausforderung sehen und sich selbst zutrauen als Wirtschaftsprüfer eigenständig durchzustarten, dann nur zu. Falls Sie sich noch in Ausbildung oder  im Studium befinden und noch keinen Überblick darüber haben, welche Voraussetzungen man als selbständiger Wirtschaftsprüfer mitbringen muss und woran man beim Schritt in die Selbständigkeit denken sollte, dann haben wir hier alle wichtigen Informationen von der Ausbildung bis hin zu wichtigen Behördengängen für Sie zusammengestellt.

Wirtschaftsprüfer Selbständigkeit: Ausbildung, Bestellung und Vereidigung

4 von 5 Wirtschaftsprüfern absolvieren ein BWL-Studium. Für die Zulassung zum Wirtschaftsprüfer-Examen ist ein beliebiger Hochschulabschluss erforderlich, aber das BWL-Studium und darauf aufbauende Master-Studiengänge, die speziell auf die Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer zugeschnitten sind, sind der Regelfall der Ausbildung in diesem Metier. Jura- und Volkswirtschaftsstudenten sind die nachfolgend größte Gruppe.

Um zum Wirtschaftsprüfungsexamen zugelassen zu werden braucht es neben dem Hochschulabschluss zudem eine mindestens dreijährige Praxiszeit, innerhalb derer der Wirtschaftsprüfungsassistent bei einem vereidigten Wirtschaftsprüfer alle wichtigen praktischen Erfahrungen im Prüfungsverfahren sammeln kann. Hat die Studienzeit weniger als acht Semester betragen, verlängert sich die Praxiszeit auf vier Jahre.

Wird ein Masterstudiengang mit Schwerpunkt Wirtschaftsprüfung absolviert, so entfällt die Praxiszeit. Ein Zugang kann auch ohne Hochschulstudium möglich sein, allerdings ist hierfür eine zehnjährige Tätigkeit in der Wirtschaftsprüfung oder eine mindestens fünfjährige Tätigkeit als Steuerberater oder vereidigter Buchprüfer die Voraussetzung.

Die Bestellung zum Wirtschaftsprüfer wird nach erfolgreich abgelegtem Wirtschaftsprüfer-Examen von der Wirtschaftsprüferkammer vorgenommen. Da ein Wirtschaftsprüfer zwar eigenständig arbeitet, aber öffentlich bestellt wird, unterliegt seine Arbeit auch einer regelmäßigen Prüfung. Diese wird ebenfalls von der Wirtschaftsprüferkammer vorgenommen. Im Rahmen der Bestellung wird der Wirtschaftsprüfer auch vereidigt.

Selbständiger Wirtschaftsprüfer: Standort

Nach der Bestellung muss eine Niederlassung begründet werden. Bei angestellten Wirtschaftsprüfern gilt der Niederlassungsort des Arbeitgebers, wenn Sie sich selbständig machen wollen, dann brauchen Sie eigene Büroräume.

Wenn Sie eine neue Kanzlei gründen, dann müssen Sie mit einer langen Anlaufphase rechnen, in der Sie hohe Kosten, aber eventuell ein kleines Einkommen haben. Die Übernahme einer bereits bestehenden Kanzlei, einschließlich eines Teil des Kundenstamms kann hier eine gute Alternative sein.

Damit können Sie sicher sein, dass die nötige Infrastruktur gegeben ist. Dazu gehören unter anderem  Parkplätze, Besprechungsräume und eine gewisse Ausstattung. Neben einer Übernahme kommt auch eine Partnerschaft mit anderen Wirtschaftsprüfern in Frage, so kann man sich die Kosten für Räume und Ausstattung teilen und hat in schwierigen Fällen einen Ansprechpartner. Die Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung kann hier interessant sein.

Selbständigkeit Wirtschaftsprüfung: Gewerbeanmeldung und Behördengänge

Wirtschaftsprüfer üben ausdrücklich keine gewerbliche Tätigkeit aus. Ihre Arbeit gehört zu den in §18 EStG definierten freiberuflichen Tätigkeiten und ist als solche gewerbesteuerfrei. Allerdings entfällt die Verpflichtung zur Umsatzsteuer nicht. Als Wirtschaftsprüfer muss die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit oder die Gründung einer eigenen Kanzlei nur dem Finanzamt angezeigt werden.

Bei der Bestellung zum Wirtschaftsprüfer werden Sie automatisch Mitglied in der Wirtschaftsprüferkammer, die vor allem dazu dient die Arbeit von Wirtschaftsprüfern zu kontrollieren, die Bestellung und die Rücknahme einer Bestellung zum Wirtschaftsprüfer vorzunehmen, Fortbildungen und Lehrgänge für Wirtschaftsprüfer anzubieten und die Einhaltung des Berufsrechts zu kontrollieren.

Ebenfalls Pflichtmitglied wird man im Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer. Das Versorgungswerk gewährt seinen Mitgliedern eine Altersrente und sichert ihnen im Todes- oder Invaliditätsfall Leistungen für sich und den Ehegatten, sowie minderjährige Kinder zu. Von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht kann man sich auf Antrag befreien lassen.

Wichtige Versicherungen für Wirtschaftsprüfer

Berufsunfähigkeit Wirtschaftsprüfer

Wirtschaftsprüfer werden aus berufsspezifischen Gründen eher selten berufsunfähig und entsprechend von den meisten Versicherungen in die günstigste Risikogruppe 1 eingestuft. Das geringe berufsbezogene Risiko sollte jedoch nicht dazu führen auf eine BU Versicherung zu verzichten. Weiter »

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Als Wirtschaftsprüfer müssen Sie immer auf dem Laufenden sein. Aber, was passiert, wenn Ihnen trotz aller Sorgfalt ein Fehler unterläuft? Damit Ihnen hier keine Vermögensschäden entstehen können, ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Wirtschaftsprüfer eine Pflichtversicherung. Weiter »