Berufshaftpflicht Rechtsanwalt
Rechtsanwälte benötigen eine Berufshaftpflichtversicherung!
Ohne sie erhalten Rechtsanwälte keine Zulassung: Die Berufshaftpflichtversicherung, die sowohl Versicherungsnehmer als auch Mandanten vor dem finanziellen Aus schützt. Wir informieren Sie über Leistungen und Kosten.
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Für die meisten Berufe ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung sinnvoll, für einige ist er sogar verpflichtend: So benötigen z.B. Ärzte in jedem Fall eine Berufshaftpflichtversicherung. Auch bei Rechtsanwälten ist der Abschluss einer solchen Haftpflichtpolice zwingend vorgeschrieben: Ohne Versicherungsschutz werden sie gar nicht erst als Anwälte zugelassen.
Der Grund ist ganz einfach: Rechtsanwälte können ihren Mandanten etwa durch falsche Beratung oder Fristversäumnisse einen großen finanziellen Schaden zufügen. Hätte ein Anwalt keine Berufshaftpflichtversicherung, so müsste er für den verursachten Schaden mit seinem Privatvermögen einstehen – was seine Existenz in vielen Fällen vollständig ruinieren könnte. Auch der Mandant eines Anwaltes ohne Berufshaftpflicht wäre in Gefahr, seine Existenz zu verlieren.
Da die Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte hauptsächlich finanzielle Verluste versichert, wird sie auch Vermögensschadenhaftpflichtversicherung genannt. Im Schnitt wird jeder vierte Rechtsanwalt einmal pro Jahr mit einem Haftungsvorwurf konfrontiert.
Infothek Rechtsanwalt-Berufshaftpflichtversicherung
Seit 2022 gilt für Sozietäten eine Pflicht zur Rechtsanwalts-Berufshaftpflichtversicherung. Bisher waren dazu nur GmbHs verpflichtet. Grundsätzlich wird eine Versicherungssumme von 2,5 Mio. Euro verlangt; kleinere Sozietäten müssen mindestens 1 Mio. Euro absichern. Als kleinere Sozietäten gelten solche mit höchstens zehn anwaltlich tätigen Personen. Dazu zählen auch freie Mitarbeiter und angestellte Anwälte, nicht aber wissenschaftliche Mitarbeiter und Referendare. Nicht haftungsbeschränkte Sozietäten müssen nur 500.000 Euro versichern.
Wenn Sie als Anwalt zugelassen werden möchten, müssen Sie eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 250.000 Euro vorweisen. Das gilt auch dann, wenn Sie angestellt tätig sind, da Sie grundsätzlich immer als Pflichtverteidiger bestellt oder im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordnet werden können und dann nicht im Namen der Sozietät tätig sind.
Prinzipiell können Sie in der Berufshaftpflichtversicherung für Anwälte eine Nachhaftung vereinbaren: Sie sind dann auch nach Beendigung Ihres Versicherungsvertrages noch gegen Ansprüche geschützt. Der Verstoß, der Ihnen zur Last gelegt wird, muss sich dabei innerhalb der Versicherungzeit ereignet haben.
Was leistet eine Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte?
Die Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte deckt Schäden ab, die bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit verursacht werden. Hierzu gehören u.a. die Berufstätigkeit als Rechtsanwalt nach §§ 1-3 BRAO, die Tätigkeit als Insovenzverwalter, gerichtlich bestellter Liquidator, Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter, Vormund, Betreuer, Schiedsrichter oder als Notarvertreter für eine Dauer von 60 Tagen innerhalb eines Versicherungsjahres.
Schäden, die aus privater Gefälligkeit entstanden sind, sind durch die Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte nicht abgedeckt. Bei einigen Tätigkeiten streiten die Versicherer im Schadensfall zudem darüber, ob es sich noch um anwaltliche Arbeiten handelt; so etwa bei Vermögensverwaltung oder Treuhänderschaft. Insofern sollten angehende Rechtsanwälte vor dem Abschluss des Vertrages gründlich darüber nachdenken, welche Tätigkeiten sie in Zukunft noch auszuüben beabsichtigen, und diese in den vertrag einbeziehen.
Essenziell ist zudem die Frage, ob ein Rechtsanwalt seinen Beruf allein oder etwa zusammen mit einem Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater ausübt: In letzterem Fall sollte der Versicherungsvertrag die kumulierten Risikobeschreibungen aller Mitglieder der gemischten Sozietät enthalten.
Die Berufshaftpflichtversicherung umfasst die Deckung von Vermögensschäden (auch infolge von Freiheitsentzug verursachten Schäden), teilweise von Sachschäden und die Deckung von Fehlern bei Geldauszahlungen an Mandanten unter bestimmten Umständen. Unberechtigte Forderungen wehrt die Berufshaftpflichtversicherung des Rechtsanwaltes ab; kommt es zu einem Gerichtsverfahren, finanziert der Versicherer sowohl die Rechtsvertretung des beklagten Anwaltes als auch sonstige Prozesskosten.
Wie hoch ist die Mindestdeckungssumme für Rechtsanwälte?
Die Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung für Anwälte muss mindestens 250.000 Euro pro Schadensfall und mindestens 1 Mio. Euro pro Jahr betragen – das ist gesetzlich vorgeschrieben. Experten weisen allerdings darauf hin, dass diese Summe im Grunde völlig unzureichend ist. Zudem haften die Versicherungen stets nur mit der Summe, die zum Zeitpunkt eines Verstoßes auch versichert war.
Wer später eine höhere Summe versichert, kann diese nicht als Deckungssumme in Anspruch nehmen, wenn der Haftungsfall bereits zuvor eingetreten ist. Junge Anwälte, die eine Kanzlei gründen wollen, versichern sich häufig nur mit der Mindestdeckungssumme, da sie eine zu hohe Prämie befürchten.
Die bessere Lösung besteht jedoch darin, einen Existenzgründertarif in Anspruch zu nehmen, der in den ersten Jahren günstigere Tarife vorsieht. Auch Tarife, die die Prämie in Zusammenhang mit dem Umsatz stellen, sind für Existenzgründer häufig empfehlenswert. Hierbei sollte aber vereinbart werden, dass gestiegene Umsätze durch Mehrzahlungen ausgeglichen werden können – ansonsten kann der Versicherer den Versicherungsschutz kürzen.
Kosten der Rechtsanwalt-Berufshaftpflichtversicherung
Die Kosten einer Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte sind zu einem großen Teil abhängig von der gewählten Deckungssumme, die jedoch in angemessener Höhe ausfallen sollte.
Die Versicherer bieten üblicherweise die Möglichkeit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 2.500 Euro pro Schadensfall an, die die Versicherungsprämie merklich senken kann. Ob sich dies lohnt, muss jedoch im Einzelfall entschieden werden. Existenzgründerrabatte oder umsatzabhängige Tarife können sich ebenso wie eine angenommene Selbstbeteiligung entlastend auf den Versicherungsbeitrag auswirken.
Neben der Höhe der Deckungssumme ist jedoch vor allem das Arbeitsverhältnis entscheidend, in dem sich ein Anwalt befindet: Während selbständige Anwälte ihren Beitrag vollständig selbst tragen müssen, können angestellte Anwälte darauf hoffen, dass ihr Beitrag zur Berufshaftpflichtversicherung wesentlich geringer als üblich ausfällt, denn meist zahlen angestellte Rechtsanwälte lediglich 20 bis 40 Prozent der Normalprämie, da ihre Arbeit größtenteils bereits durch die Berufshaftpflichtversicherung des anstellenden Anwalts mitversichert ist.
Auch angestellte Rechtsanwälte benötigen jedoch eine eigene Berufshaftpflichtversicherung, da sie beispielsweise als Pflichtverteidiger beigeordnet werden können. Selbständige Anwälte dagegen müssen für die Fehler ihrer Mitarbeiter haften; insofern bemisst sich die Prämie auch an der Anzahl jener.
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