Rechtsanwalt Selbständigkeit

Selbständig werden mit einer Rechtsanwaltskanzlei

Um als Rechtsanwalt selbständig zu werden, braucht es neben dem fachlichen Wissen auch einiges an Gründerwissen. Wir haben daher hier die wichtigsten Informationen zur Selbständigkeit als Rechtsanwalt für Sie zusammengestellt.

Rechtsanwalt Selbständigkeit

Wer als Rechtsanwalt selbständig werden will, der muss nicht zwingend eine eigene Kanzlei eröffnen, das ist nur eine Möglichkeit von vielen. Wer sich aber dafür entscheidet sich vollkommen unabhängig zu machen, der muss sich erst einmal mit einer ganzen Reihe von wichtigen Fragen auseinander setzen.

Die Erstellung eines Businessplans ist unerlässlich, denn nur dann ist man gezwungen eine abstrakte Vorstellung hin zu einem konkreten Plan zu entwickeln. Außerdem wird der Businessplan immer dann gebraucht, wenn man bei der finanziellen Verwirklichung des Projekts Selbständigkeit finanzielle Unterstützung von dritter Seite braucht.

Eine der elementarsten Entscheidungen trifft man als Rechtsanwalt mit der Wahl des Standorts, deshalb haben wir Ihnen im Folgenden die dabei zu beachtenden Punkte zusammengetragen. Bevor es überhaupt eine eigene Kanzlei geben kann, muss natürlich die entsprechende Qualifikation her. Mit welchen Kenntnissen man selbständiger Anwalt werden kann, können Sie daher ebenfalls hier nochmal nachlesen. Außerdem sagen wir Ihnen, was Sie vor der Gründung einer eigenen Anwaltskanzlei alles beantragen müssen.

Rechtsanwalt Selbständigkeit: Ausbildung und Zulassung

Um selbständig rechtsberatend tätig werden zu dürfen, muss man ein Studium der Rechtswissenschaften  mit der ersten Staatsprüfung abgeschlossen haben und nach einer zweijährigen Referendariatszeit auch das zweite Staatsexamen erfolgreich abgelegt haben. Außerdem muss man durch die zuständige Rechtsanwaltskammer als Rechtsanwalt zugelassen werden. Neben der abgeschlossenen Ausbildung sind Vorstrafenfreiheit, geordnete finanzielle Verhältnisse und der Verzicht auf Tätigkeiten, die mit der Anwaltszulassung unvereinbar sind, für die Zulassung erforderlich.

Tätigkeiten, die zu einer Ablehnung der Zulassung führen können, sind zum Beispiel die Arbeiten eines Versicherungsmaklers oder eines Beamten. Die Zulassung muss formell beantragt werden, bei der Antragstellung muss neben der entsprechenden Qualifikation auch eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung nachgewiesen werden. Zuständig ist die örtliche Rechtsanwaltskammer, in deren Bezirk Sie Ihren Kanzleisitz haben. Es gibt einen sogenannten Kanzleizwang, d.h. Sie müssen nachweisen können, dass Sie irgendwo niedergelassen arbeiten. Allerdings reicht auch ein einzelnes Büro, auch in den Privaträumen, schon aus. Dort müssen Sie telefonisch und schriftlich erreichbar sein.

Rechtsanwalt in eigener Kanzlei: Räumliche Anforderungen und Standort

Bei der Standortwahl spielen einige Faktoren eine Rolle. Natürlich müssen die Mieten für Sie bezahlbar sein. Allzu abgelegen sollte die Kanzlei aber nicht sein. Eine gute Verkehrsanbindung und ausreichend Parkmöglichkeiten sind von großer Bedeutung. Auch sollten Sie die Bevölkerungsstruktur am Standort kennen. Welche sozialen Schichten sind hier vertreten, welches Fachgebiet wird am meisten gefragt sein? Außerhalb der Städte sind oft Mietrechts- und Scheidungsanwälte beliebt.

Der nächste Punkt ist natürlich die Konkurrenzsituation am Standort zu analysieren. Gibt es eine Nische, die noch nicht bedient wird? Wenn Sie der fünfte Rechtsanwalt in einer Straße sind, werden Sie schwerlich genügend Mandanten akquirieren können. Das äußere Erscheinungsbild Ihrer Kanzlei und die Ausstattung der Räume bestimmen ebenfalls mit, welches Klientel bei Ihnen ein und ausgeht.

Wer mit genügend Startkapital in die Selbständigkeit geht, der kann auch Räume in einem teuren Einkaufsviertel anmieten und damit entsprechend zahlungskräftige Mandanten anziehen. Allerdings sollte man dabei beachten, dass man die Mieten während der gesamten Gründungsphase aufbringen können muss. Bis eine Kanzlei sich selbst trägt und man sich einen guten  Ruf erworben hat, kann es zwischen ein und drei Jahren dauern.

Selbständigkeit Rechtsanwalt: Gewerbeanmeldung und Behördengänge

Ein Rechtsanwalt muss kein Gewerbe anmelden. Er ist freiberuflich tätig und muss die Aufnahme dieser Tätigkeit nur beim Finanzamt anzeigen. Die Tätigkeit von Rechtsanwälten ist damit gewerbesteuerfrei, allerdings besteht eine Umsatzsteuerpflicht. Mit der Zulassung als Rechtsanwalt geht außerdem eine Pflichtmitgliedschaft in der zulassenden Rechtsanwaltskammer einher. Die Rechtsanwaltskammer überwacht die Einhaltung des geltenden Berufsrechts und bietet Ihnen als Mitglied Beratung und Fortbildungen an. Gibt es Streitigkeiten zwischen Ihnen und einem Mandanten, kann die Rechtsanwaltskammer als Vermittler fungieren.

Die Gebühren sind je nach Kammer unterschiedlich hoch. Für Gründer gibt es in der Regel für ein bis zwei Jahre einen ermäßigten Beitrag. Ebenfalls mit der Rechtsanwaltszulassung einher geht die Mitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte. Das Versorgungswerk sichert seinen Mitgliedern eine Alters- und Berufsunfähigkeitsrente zu und den hinterbliebenen Ehepartner und Kindern eine Witwen bzw. Waisenrente. Von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht kann man sich als Rechtsanwalt und Mitglied des Versorgungswerks deshalb auf Antrag befreien lassen.

Wichtige Versicherungen für Rechtsanwälte

Welche Versicherungen benötigt ein Rechtsanwalt?

Berufshaftplicht für Rechtsanwälte

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Berufsunfähigkeitsversicherung Rechtsanwalt

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Rechtsschutzversicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

D&O Versicherung

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

empfohlenwichtigganz wichtig

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte Pflicht

Ohne sie erhalten Rechtsanwälte keine Zulassung: Die Berufshaftpflichtversicherung, die sowohl Versicherungsnehmer als auch Mandanten vor dem finanziellen Aus schützt.