Notarversicherung Vergleich

Pflicht: Die Berufshaftpflichtversicherung für Notare

Die Tätigkeit eines Notars erfordert Unparteilichkeit und große Sorgfalt. Die Klienten vertrauen auf Ihre Erfahrung. Doch was passiert wenn Ihnen ein Fehler unterläuft? Oft gehen damit große Vermögensschäden einher. Dafür gibt es die Notarversicherung. Lesen Sie hier die wichtigsten Informationen dazu.

Notarversicherung | Berufshaftpflichtversicherung für Notare

Die sogenannte „Notarversicherung“ ist eine Berufshaftpflichtversicherung speziell für Notare. Genauer gesagt handelt es sich dabei um eine reine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, weil sie, wie der Name schon sagt, nur reine  Vermögensschäden abdeckt, die nicht Folge von Sach- oder Personenschäden sind.

Schäden können in Ihrem Beruf als Notar bspw. durch falsche Belehrung, fehlerhafte Antragstellung an das Grundbuchamt oder durch Fehler bei der Einsichtnahme ins Grundbuch entstehen. Auch eine missverständliche Vertragsgestaltung kann Rechtsfolgen nach sich ziehen, die finanzielle Schäden beim Klienten zur Folge haben können.

Die Notarversicherung schützt Sie und alle Ihre angestellten Mitarbeiter vor den Folgen fahrlässiger Fehler bei der Berufsausübung. Vorsätzlich falsches Handeln ist natürlich nicht im Versicherungsschutz enthalten.

Schadensersatzansprüche verjähren erst nach dreißig Jahren, deshalb muss die Notarversicherung eine ausreichende Deckungssumme haben, um auch künftige Schäden abzusichern. Ein Notar, der zusätzlich Anwaltstätigkeiten ausführt, muss diese in einer extra Berufshaftpflichtversicherung für Anwälte versichern.

Infothek Notarversicherung

Was ist die Anschlussversicherung für Notare?

Grundsätzlich müssen Sie Ihre Tätigkeit mit mindestens 500.000 Euro pro Versicherungsfall (max. 1 Mio./Jahr) versichern. Darüber hinaus können Sie weitere 500.000 Euro über die Gruppenanschlussversicherung der zuständigen Notarkammer versichern. Die meisten Notare gehen außerdem eine freiwillige Anschlussversicherung ein, mit der sie diese Summe nochmals erhöhen können, da sie im Zweifelsfall unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen haften. Die Anschlussversicherung wird normalerweise beim selben Versicherer vereinbart wie die Basisversicherung. Sie kann entweder als genereller Zusatzschutz (sog. Exzedentenversicherung) oder auftragsbezogen (Objektversicherung) abgeschlossen werden.

Ist der zusätzliche Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung sinnvoll?

Von Ihrer Betriebstätigkeit als Notar geht in der Regel weniger die Gefahr eines Personenschadens oder einer Sachbeschädigung aus. Dennoch kann der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung sinnvoll sein: Sie sichern damit das Verletzungsrisiko in Ihren Geschäftsräumen ab, außerdem die Habe Ihrer Klienten. Inbegriffen sind außerdem die Risiken Mietsachschäden und Schlüsselverlust.

Notarversicherung: Versicherungspflicht für Notare

Gemäß Bundesnotarordnung sind Notare verpflichtet eine Berufs-/Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Bestellung zum Notar wird von der Notarkammer versagt, wenn der Nachweis des Vorliegens einer solchen Versicherung nicht erbracht wird.

Die Versicherungssumme beträgt pro Schadensfall mindestens 500.000 Euro und darf auf 1.000.000 Euro pro Jahr begrenzt werden. Die meisten Anbieter haben eine solche Höchstleistung festgelegt. Mit einer Anschlussversicherung können Sie auch darüber hinausgehende Schäden versichern.

Leistungen einer Notarversicherung

Die Kostenübernahme erfolgt bei rechtmäßigen Forderungen bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Bei der Klärung der Rechtmäßigkeit einer Forderung wirkt die Notarversicherung wie eine passive Rechtsschutzversicherung, da anschließende Anwalts- und Gerichtskosten von ihr übernommen werden. Die Leistungen einer Notarversicherung sind:

  • Übernahme der Kosten zur Klärung der Haftungsfrage
  • Befriedigung rechtmäßiger Schadenersatzforderungen
  • Abwehr unbegründeter Ansprüche (auch Gerichts- und Anwaltskosten)
  • Übernahme von Vermögensschäden

Betriebshaftpflichtversicherung zusätzlich? Wie bereits erläutert, sind die speziell für Notare entwickelten Berufshaftpflichtversicherungen auf reine Vermögensschäden begrenzt. Als Inhaber einer Kanzlei sind Sie jedoch auch für alle möglichen anderen Schäden haftbar.

Sie haben täglich Kontakt mit Kunden. Da ist es nicht auszuschließen, dass Kundeneigentum durch Sie oder Ihre Mitarbeiter beschädigt wird. Sie sind Ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen und ein Passant stürzt auf dem Gehweg vor der Kanzlei.

Die Schadenbeispiele sind vielfältig. Schmerzensgeldforderungen, Behandlungskosten, Schadenersatz, da kommt schon einiges zusammen. Es ist daher überaus sinnvoll darüber nachzudenken, sich zusätzlich gegen diese Gefahren mit einer Betriebshaftpflichtversicherung abzusichern.

Anbieter-Vergleich Notarversicherung

Die Beitragshöhe der Notarversicherung ist abhängig von der Betriebsgröße, der Anzahl Ihrer mitversicherten Arbeitnehmer, der Höhe der Versicherungssumme und vom Jahresumsatz. Natürlich hängt das Angebot auch vom Versicherer ab und von den Leistungen, die bereits inklusive sind.

Die Kosten und Leistungen der Notarversicherungen variieren stark von Anbieter zu Anbieter. Damit Sie nun auch die Möglichkeit haben, sich für den richtigen Anbieter zu entscheiden und einen für Sie optimalen Versicherungsschutz zu erreichen, bieten wir Ihnen einen kostenlosen Vergleich der Notarversicherungen an.

Berufshaftpflicht-Vergleich für Notare [kostenfrei]

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