Firmenrechtsschutzversicherung Wartezeit

Firmenrechtsschutzversicherung Wartezeiten

Die Firmenrechtsschutzversicherung ist abgeschlossen – dann besteht also ab jetzt Rechtsschutz. Oder doch nicht? Ab wann greift eigentlich der Rechtsschutz? Was Sie über Wartezeiten bei der Firmenrechtsschutzversicherung wissen sollten.

Firmenrechtsschutzversicherung Wartezeit

Wie bei jeder Versicherungsart gibt es auch bei einer Firmenrechtsschutzversicherung Wartezeiten: Erst nach deren Ablauf kann der Versicherte die Leistungen seiner Versicherung in Anspruch nehmen.

Die Wartezeiten der Firmenrechtsschutzversicherung erstrecken sich nur auf bestimmte Leistungsbereiche; sie sind vor allem da vorgesehen, wo statistisch gesehen besonders viele Streitfälle auftreten.

Betroffen sind zum Beispiel die Bereiche Arbeitsrecht oder Vertrags- und Sachenrecht: Hier sehen viele Versicherer Wartezeiten von drei Monaten vor.

Für besondere Leistungen wie Internet-Rechtsschutz oder das Einfordern strittiger Zahlungsforderungen, die einige Assekuranzen anbieten, gelten oft sechs Monate Wartezeit. Die Wartezeiten können sich in Abhängigkeit vom Versicherungsanbieter aber unterscheiden.

Wann entfallen die Wartezeiten einer Firmenrechtsschutzversicherung?

In manchen Bereichen der Firmenrechtsschutzversicherung schreiben die Versicherer wiederum gar keine Wartezeiten vor. Das betrifft normalerweise Fälle, in denen der Versicherungsnehmer keinen Einfluss auf das Geschehen hat: Beispielhaft wäre Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten zu nennen, der ohne Wartezeit gewährt wird.

Welche Versicherungsleistungen ohne Wartezeiten angeboten werden, kann jedoch individuell vom Versicherer bestimmt werden. Besitzt eine Firma bereits eine Rechtsschutzversicherung und möchte diese lediglich wechseln, entfallen die Wartezeiten in aller Regel, sofern das versicherte Risiko das gleiche ist. Dabei muss der neue Vertrag allerdings nahtlos an die alte Police anschließen.

Zeitliche Ausschlüsse in der Firmenrechtsschutzversicherung

Mit Wartezeiten verhindert der Versicherer, dass Firmen die Möglichkeit zum Klagen bzw. zum Gebrauch der Firmenrechtsschutzversicherung zur Klärung bereits vorhandener Rechtsstreitigkeiten einsetzen.

Auch Streitigkeiten, deren Beginn zeitlich vor dem Abschluss des Firmenrechtsschutzes oder vor Ablauf der Wartezeit liegt, können nicht mithilfe der Firmenrechtsschutzversicherung geregelt werden. Liegen bereits Rechtsfälle vor, ist es sinnvoll, sie dem Versicherer zu nennen, damit im Schadensfall keine Schwierigkeiten entstehen.

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