Todesfallversicherung Personen

Wer benötigt eine Todesfallversicherung?

Besonders Familien mit kleinen Kindern wird sie empfohlen, für Kreditnehmer ist sie oft sogar notwendig: Die Todesfallversicherung, auch Risikolebensversicherung genannt. Sicherlich ist die Versicherung für die genannten Zielgruppen besonders relevant – doch auch für Ehepartner ohne Kinder oder Paare ohne Trauschein kann sie sehr wichtig sein.

Wer benötigt eine Todesfallversicherung?

Die Todesfallversicherung bietet einen äußerst wichtigen Schutz: Im Falles des Todes des Versicherungsnehmers erhält ein Begünstigter eine größere Geldsumme, um in Zukunft finanziell abgesichert zu sein.

Das können beispielsweise 50.000 Euro oder 150.000 Euro sein. Damit dieser Schutz auch ausgezahlt wird, leistet der Versicherte regelmäßige Beiträge.

Die Vertragslaufzeit einer Todesfallversicherung wird bei Vertragsabschluss mit der Versicherungsgesellschaft vereinbart.

Auch die Versicherungssumme kann innerhalb eines gewissen Rahmens mit der Versicherungsgesellschaft abgesprochen werden. Sie sollte in jedem Fall das Mehrfache eines Jahresgehaltes des Versicherungsnehmers betragen.

Entscheidend bei der Kalkulation der Versicherungssumme ist, wer das Geld im Todesfall erhalten soll.

Todesfallversicherung: Für Familien ein Muss

Gerade Familien mit kleineren Kindern wird der Abschluss einer Todesfallversicherung dringend empfohlen: Vor allem der Tod des besser verdienenden Elternteils hinterlässt neben der persönlichen zwangsläufig auch eine große finanzielle Lücke, die ausgeglichen werden muss.

Der Wegfall des Haupteinkommens sollte unbedingt abgesichert werden. Wenn einer der Eltern ausschließlich für die Kinderbetreuung zuständig ist und keiner beruflichen Tätigkeit nachgeht, ist die Todesfallversicherung um so wichtiger.

Sinnvoll kann es aber auch sein, den Tod von Eltern abzusichern, die ihre Arbeit nach der Geburt zugunsten der Kinderbetreuung reduzieren: Denn stirbt der Partner, der sich um die Kinder kümmert, muss der hinterbliebene Elternteil seine Tätigkeit womöglich selbst zurückfahren, um für die Kinder da zu sein, oder für die Kosten einer Betreuung aufkommen.

Immobilienkredite: Restschuldversicherung ist sinnvoll

Für Personen, die einen Immobilienkredit beantragen, ist der Abschluss einer Todesfallversicherung ebenfalls relevant. Denn stirbt der Kreditnehmer, bevor er die Schuldsumme getilgt hat, bleiben die Hinterbliebenen möglicherweise auf den Schulden sitzen.

Die Todesfallversicherung für solche Fälle, die sogenannte Restschuldversicherung, übernimmt im Falle des Ablebens des Versicherten die Tilgung der noch ausstehenden Kreditraten und sorgt so dafür, dass zum Verlust des Familienangehörigen nicht zusätzlich der Verlust der Immobilie bzw. der Wohnung tritt.

Kennzeichnend für diese Art der Todesfallversicherung ist eine stetig fallende Versicherungssumme, da sich durch die Abzahlung des Kredites gleichzeitig die potenziellen Kosten des Versicherers verringern.

Man unterscheidet zwei Arten der Restschuldversicherung: Bei einigen Restschuldversicherungen sinkt die Versicherungssumme jährlich um einen bestimmten Betrag. Experten empfehlen allerdings, diese Form nur dann zu wählen, wenn es nicht so sehr aufs Geld ankommt, da die Versicherungssumme möglicherweise etwas schneller abnimmt als die Restschuld. Vorteilhafter kann es sein, eine Restschuldversicherung abzuschließen, die die Versicherungssumme passgenau der Restschuld angleicht.

Auch kinderlose Paare punkten mit der Todesfallversicherung

Die Todesfallversicherung ist jedoch nicht nur Familien mit Kindern oder Kreditnehmern anzuraten: Auch für kinderlose und unverheiratete Paare kann sie von Vorteil sein – insbesondere dann, wenn ein Partner ohne den anderen finanziell bloßgestellt wäre.

Für Paare und auch für Geschäftspartner bietet die Versicherungslandschaft ein spezielles Modell, mit dem sich beide Parteien häufig günstiger absichern können: Beim sogenannten „Vertrag auf verbundene Leben“ wird der Tod zweier (selten auch mehr) Versicherter abgesichert, wobei der Versicherer aber nur beim Tod des Erstversterbenden zahlt.

Sterben beide Versicherte zugleich, wird die Todesfallleistung ebenfalls nur einmal fällig. Unverheiratete Partner, die für den Todesfall vorsorgen und außerdem Erbschaftssteuer sparen wollen, können sich auch absichern, indem beide Partner einen Vertrag abschließen und den jeweils anderen als die versicherte Person bestimmen, doch selbst die Versicherungsnehmer bleiben („Über-Kreuz-Konstellation“). Sie müssen dann auch die Beiträge selbst bezahlen.

Im Falle von Scheidung oder Trennung können sich allerdings gerade beim Vertrag auf verbundene Leben Schwierigkeiten ergeben. Auch bei klassischen Todesfallversicherungen ist zu beachten, dass der Ex-Partner nach einer Scheidung die Versicherungssumme erhält, sofern er weiterhin als Bezugsberechtigter eingetragen ist.

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Welche Summe soll ich versichern?

Verbraucherschützer raten, den monatlichen finanziellen Bedarf bei Tod der versicherten Person zu kalkulieren und dann zu berechnen, über welchen Zeitraum die Summe benötigt wird. Stellen Sie dazu monatliche Einnahmen und Ausgaben einander gegenüber. Soll ein Kredit abgesichert werden, wird die Versicherungssumme jährlich der Restschuldsumme angepasst.

Was kostet eine Todesfallversicherung?

Die Kosten einer Todesfallversicherung hängen stark von der Versicherungssumme und der gewünschten Laufzeit ab. Eine weitere Rolle spielen aber auch das Alter des zu Versichernden und sein Gesundheitszustand, außerdem fragt die Versicherung möglicherweise nach Beruf, Lebensgewohnheiten und Hobbys. Schließlich berechnen die Versicherer die Kosten unterschiedlich, so dass ein Tarifvergleich ratsam ist.

Lebensversicherung oder Todesfallversicherung?

Wenn Sie nur Interesse an der Todesfallabsicherung haben, dann schließen Sie auf keinen Fall eine Kombiversicherung wie zum Beispiel eine Kapitallebensversicherung ab. Der Todesfallschutz ist in solchen Kombiprodukten deutlich teurer als in einer reinen Todesfallversicherung. Und die Verzinsung des Kapitals ist in Kapitallebensversicherungen auch nicht berauschend.